Re: Strassenmusik und Finanzamt
Verfasst: Sa Jun 13, 2020 1:57 am
Richtig. Gesagt habe ich es nicht aber ich meinte die Pflichtangabe bezogen Einkommensteuer. Ich kenne Musiker, die in dieser Eigenschaft nur einem Kleingewerbe nachgehen und unter die Kleinunternehmerregelung fallen; die sind nicht umsatzsteuerpflichtig (dementsprechend auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt).