Gebühren für die Gema bei Lagerfeuermusik?
Moderatoren: jpick, RB, Gitarrenspieler
Gebühren für die Gema bei Lagerfeuermusik?
Wenn man Urlaub hat möchte man sich erholen und keinen Stress mit irgendwelchen Institutionen haben, weil man gegen irgendwelche Gesetzte verstößt, aber langsam falle ich vom Glauben ab. Es geht um die gemütliche Lagerfeuerrunde auf dem Campingplatz, wo immer irgendwo einer eine Gitarre hat und dann werden irgendwelche Lagerfeuerlieder von Bob Dylan bis Herbert Grönnemeyer gejodelt. Nach dem Urheberrechtsgesetz sind dafür Gebühren fällig…… merkwürdig…… also ein Anruf bei der Gema und siehe da, es müssen dafür wirklich Gebühren gezahlt werden, weil öffentlich. Eine weitere Auskunft von der Gema dazu war, wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Ich habe das jetzt so aufgefasst, dass man das ganz einfach stillschweigend macht, so nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter, aber das kann es doch auch irgendwie nicht sein oder?
Was meint ihr dazu?
Gruß Aiolos
Was meint ihr dazu?
Gruß Aiolos
Also mal ehrlich...glaubst du wirklich, dass irgendwer von der Gema kommt, wenn du am Strand, Weiher, auf dem Campingplatz oder zuhause bei Freunden sitzt und Lieder mit deiner Klampfe spielst? Und bist du dann so schlau und rückst auf Verlangen noch deine richtige Anschrift raus und lässt dich verbrummen, falls es denn doch so sein sollte?
Wie lange gibt es die Gema schon und wie lange sitzen Menschen mit Gitarre irgendwo rum und singen Pop- oder Folksongs in geselliger Runde (also mehr oder weniger öffentlich)? Und hast du jemals davon gehört, dass da irgendwer verbrummt worden ist? Man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber können heißt nicht, dass man es tut. Wer viel (bei der Gema) fragt, bekommt auch viele Antworten...
...sagt ja auch schon die Gema selbst.
Wie lange gibt es die Gema schon und wie lange sitzen Menschen mit Gitarre irgendwo rum und singen Pop- oder Folksongs in geselliger Runde (also mehr oder weniger öffentlich)? Und hast du jemals davon gehört, dass da irgendwer verbrummt worden ist? Man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber können heißt nicht, dass man es tut. Wer viel (bei der Gema) fragt, bekommt auch viele Antworten...
...sagt ja auch schon die Gema selbst.
Nur weil etwas immer so gemacht wurde, ist es noch lange nicht Rechtmäßig.
Die Frage tauchte bei mir auf, weil ein Campingplatzbesitzer das Musikmachen verbot, weil er keinen Ärger mit der Gema haben wollte.
Die Frage ist, ob da nicht langsam mal eine Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes nötig wäre.
Die Frage tauchte bei mir auf, weil ein Campingplatzbesitzer das Musikmachen verbot, weil er keinen Ärger mit der Gema haben wollte.
Die Frage ist, ob da nicht langsam mal eine Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes nötig wäre.
Die Diskussion über die notwendige Änderung des Urheberrechtes findet ja zur Zeit nahezu überall statt. Wenn's denn mal geändert werden sollte, wird es anschließend auch niemandem passen - da wette ich drauf.Aiolos hat geschrieben:Nur weil etwas immer so gemacht wurde, ist es noch lange nicht Rechtmäßig.
Die Frage tauchte bei mir auf, weil ein Campingplatzbesitzer das Musikmachen verbot, weil er keinen Ärger mit der Gema haben wollte.
Die Frage ist, ob da nicht langsam mal eine Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes nötig wäre.
Was den Campingplatzbesitzer und seine angebliche Angst vor der Gema Gema betrifft: Doofe gibt's überall. Ob er's jetzt verbietet, weil er seine Ruhe auf dem Platz haben will, wegen der Gema oder weil er jugendliche Musikanten nicht leiden kann ist doch egal. Entweder man nimmt es hin oder sucht sich einen anderen Campingplatz.
- StringKing
- Beiträge: 1540
- Registriert: Mi Mai 02, 2007 1:55 pm
- Wohnort: am schönen Harz
Re: Gebühren für die Gema bei Lagerfeuermusik?
Also, Du solltest auf jeden Fall zur nächsten Lagerfeuermugge eine offizielle GEMA-liste einreichen, da bist Du dann auf der sicheren Seite und keiner kann Dir ans Bein pieseln.Aiolos hat geschrieben:...
Was meint ihr dazu?
Gruß Aiolos
Gruß StringKing
Re: Gebühren für die Gema bei Lagerfeuermusik?
Ich würde das zur Sicherheit auch tun, bevor ich bei offenem Fenster unter der Dusche einen träller ..... die Öffentlichkeit könnte ja zuhören und ruck-zuck wird's gebührenpflichtig.StringKing hat geschrieben: Also, Du solltest auf jeden Fall zur nächsten Lagerfeuermugge eine offizielle GEMA-liste einreichen, da bist Du dann auf der sicheren Seite und keiner kann Dir ans Bein pieseln.
Ich spiele auf:
"The LADY" Washburn D10 CE/B (mit Cutaway !!!)
Harley Benton HBD-112
Fender Squier Strat
"The LADY" Washburn D10 CE/B (mit Cutaway !!!)
Harley Benton HBD-112
Fender Squier Strat
Dieses Gesetz gilt seit vielen Jahrzehnten und niemand wurde bisher für Lagerfeuermusik zur Kasse gebeten. Von daher verstehe ich solche Einschätzungen nicht, dass irgendwas merkwürdige Ausmaße angenommen hätte und man nun irgendwie reagieren müsse. Ist doch alles wie immer.Aiolos hat geschrieben:Die Frage ist, ob da nicht langsam mal eine Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes nötig wäre.
Speziell zu Lagerfeuermusik habe ich mich noch nicht erkundigt, aber laut Auskunft der Bezirksdirektion Dortmund ist Straßenmusik nicht GEMA-pflichtig.
Diese Aussage ist wohl falsch. Nichts ist klarer als der Gesetzestext, pflegte einer meiner Lehrer zu sagen.Pida hat geschrieben:Speziell zu Lagerfeuermusik habe ich mich noch nicht erkundigt, aber laut Auskunft der Bezirksdirektion Dortmund ist Straßenmusik nicht GEMA-pflichtig.
Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz:
(3) Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von
Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der
nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen,
denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht
wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
..... und für jede öffentliche Aufführung sind Gema-Gebühren fällig.
Somit kann Straßenmusik nicht Gema frei sein.
Der Gesetzestext sagt aber noch nichts zur Praxis der Rechteinhaber (oder der von ihnen beauftragten GEMA). Ich vermute mal, dass Straßenmusik ohne Anmeldung geduldet wird, weil man kaum sinnvolle Kriterien für einen Tarif aufstellen könnte.
Hier wird eine eMail zitiert, der zufolge der GEMA der Kontrollaufwand zu hoch wäre:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article5315405.html
Hier wird eine eMail zitiert, der zufolge der GEMA der Kontrollaufwand zu hoch wäre:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article5315405.html
ja, aber nicht fürs Singen, sondern für Noten...OldPicker hat geschrieben:War da nicht etwas, wo die GEMA Geld von den Kindergärten haben wollte?
...Kopien von Noten...
Pauschalbetrag für xy Kopien im Jahr (xy= utopische Zahl)
Macht aber keiner, weil
a) Kinder im Kindergarten eh nix mit Noten anfangen können
b) Eltern auch nicht, weil sie entweder keine Noten lesen können oder doch nicht mit ihren Kindern singen wollen.
Wozu also Kopien von Noten, wenn sie eh keiner braucht?
Meines Erachtens (ich arbeite im Kindergarten) wird in den wenigsten Einrichtungen schreibgeschütztes Liedgut gesungen (wenn überhaupt) und falls doch, dann braucht es wie gesagt keine Kopien, weil Erzieherinnen, die über entsprechende musikalische Fähigkeiten verfügen in der Regel auch die entsprechenden Musikbücher besitzen. Und es gilt weiterhin: Wir lassen uns das Singen nicht verbieten. Ich kenne jedenfalls keine Einrichtung, die an die Gema etwas bezahlt.
In den Schulen ist es nochmal ein anderes Ding, weil Kinder da auch Noten lesen lernen. Wie es dort aussieht, weil ich nicht.
Ich singe und spiele übrigens nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zuwiderhandelnde hören auf ihre eigene Verantwortung!
Saitensprung hat geschrieben:ja, aber nicht fürs Singen, sondern für Noten...OldPicker hat geschrieben:War da nicht etwas, wo die GEMA Geld von den Kindergärten haben wollte?
...Kopien von Noten...
Pauschalbetrag für xy Kopien im Jahr (xy= utopische Zahl)
Macht aber keiner, weil
a) Kinder im Kindergarten eh nix mit Noten anfangen können
b) Eltern auch nicht, weil sie entweder keine Noten lesen können oder doch nicht mit ihren Kindern singen wollen.
Wozu also Kopien von Noten, wenn sie eh keiner braucht?
Meines Erachtens (ich arbeite im Kindergarten) wird in den wenigsten Einrichtungen schreibgeschütztes Liedgut gesungen (wenn überhaupt) und falls doch, dann braucht es wie gesagt keine Kopien, weil Erzieherinnen, die über entsprechende musikalische Fähigkeiten verfügen in der Regel auch die entsprechenden Musikbücher besitzen. Und es gilt weiterhin: Wir lassen uns das Singen nicht verbieten. Ich kenne jedenfalls keine Einrichtung, die an die Gema etwas bezahlt.
In den Schulen ist es nochmal ein anderes Ding, weil Kinder da auch Noten lesen lernen. Wie es dort aussieht, weil ich nicht.
Ich singe und spiele übrigens nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zuwiderhandelnde hören auf ihre eigene Verantwortung!
Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass unsere Kinder im Kindergarten oder in der Grundschule den Weihnachtsrudolf, die Weihnachtsbäckerei oder den Märzenbauern nach Notenblatt gelernt hatten.
Und ja - wer widerrechtlich einer nicht öffentlichen Musikdarbietung lauscht, ist so gesehen ein Schwarzhörer und gehört bei der GEZ angezeigt; immerhin KÖNNTE er dabei ja auch theoretisch Teile einer Radio- oder Fernsehübertragung mitbekommen, da er durch den Besitz von Ohren technisch dazu in der Lage wäre.
* * * * * * * * * * * * * * *
"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
(Woody Guthrie)
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"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
(Woody Guthrie)
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Saitensprung hat geschrieben:ja, aber nicht fürs Singen, sondern für Noten...OldPicker hat geschrieben:War da nicht etwas, wo die GEMA Geld von den Kindergärten haben wollte?
...Kopien von Noten...
Pauschalbetrag für xy Kopien im Jahr (xy= utopische Zahl)
Macht aber keiner, weil
a) Kinder im Kindergarten eh nix mit Noten anfangen können
b) Eltern auch nicht, weil sie entweder keine Noten lesen können oder doch nicht mit ihren Kindern singen wollen.
Wozu also Kopien von Noten, wenn sie eh keiner braucht?
Meines Erachtens (ich arbeite im Kindergarten) wird in den wenigsten Einrichtungen schreibgeschütztes Liedgut gesungen (wenn überhaupt) und falls doch, dann braucht es wie gesagt keine Kopien, weil Erzieherinnen, die über entsprechende musikalische Fähigkeiten verfügen in der Regel auch die entsprechenden Musikbücher besitzen. Und es gilt weiterhin: Wir lassen uns das Singen nicht verbieten. Ich kenne jedenfalls keine Einrichtung, die an die Gema etwas bezahlt.
In den Schulen ist es nochmal ein anderes Ding, weil Kinder da auch Noten lesen lernen. Wie es dort aussieht, weil ich nicht.
Ich singe und spiele übrigens nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zuwiderhandelnde hören auf ihre eigene Verantwortung!
Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass unsere Kinder im Kindergarten oder in der Grundschule den Weihnachtsrudolf, die Weihnachtsbäckerei oder den Märzenbauern nach Notenblatt gelernt hatten.
Und ja - wer widerrechtlich einer nicht öffentlichen Musikdarbietung lauscht, ist so gesehen ein Schwarzhörer und gehört bei der GEZ angezeigt; immerhin KÖNNTE er dabei ja auch theoretisch Teile einer Radio- oder Fernsehübertragung mitbekommen, da er durch den Besitz von Ohren technisch dazu in der Lage wäre.
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"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
(Woody Guthrie)
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