Strassenmusik und Finanzamt
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Richtig. Gesagt habe ich es nicht aber ich meinte die Pflichtangabe bezogen Einkommensteuer. Ich kenne Musiker, die in dieser Eigenschaft nur einem Kleingewerbe nachgehen und unter die Kleinunternehmerregelung fallen; die sind nicht umsatzsteuerpflichtig (dementsprechend auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt).
Liebe Grüße
Bernd
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