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Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 12:21 am
von Bernd C. Hoffmann
Kwalke hat geschrieben:
Fr Jun 05, 2020 10:41 pm
Dann habe ich wieder gehört, dass man sich darauf berufen kann, dass man quasi auf der Straße nur üben würde und man ja keinen Einfluss darauf hat, wenn jemand Geld in den noch offenen Koffer werfen würde.
Diesen Tipp würde ich ganz schnell vergessen. Wenn ich übe, dann bin ich konzentriert meinem Instrument zugewandt und suche mir einen ruhigen Ort, der nicht von Menschen hoch frequentiert ist, wie jede Fußgängerzone in der Innenstadt, wo man statt der Gitarre den Passanten zugewandt ist.

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 8:57 am
von L1
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:
Mo Jun 08, 2020 12:15 am
Du kannst aber einen Beleg über die Gesamteinnahme ausstellen (dessen tatsächliche niemand kontrollieren kann...)
Aber wird dieser dann auch akzeptiert?

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 9:04 am
von berndwe
Das wäre auch meine Frage gewesen, beziehungsweise wer will darüber urteilen ob der Betrag auf dem Beleg den Tatsachen entspricht?

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 9:19 am
von Niels Cremer
Ich denke schon, es ist ja normal dass man sog. Eigenbelege ausstellen kann, als Straßenmusiker läufst du ja auch nicht Gefahr aufgrund der Höhe der Summen in den Verdacht der Geldwäsche zu geraten ... :D

LG,
Niels

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 11:26 am
von Kwalke
Ich habe jetzt auch Antwort erhalten von einem Steuerfachangestellten aus dem Freundeskreis. So wie erwartet müssen alle Einnahmen aus Online-Konzerten und Hut-Konzerten und so weiter ebenfalls versteuert werden. Auch entsprechend die Umsatzsteuer muss abgeführt werden, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist.

Eigenbeleg machen und fertig ist die Sache.

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 11:48 am
von Kwalke
Belegloses buchen ist auch möglich

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 3:05 pm
von Bernd C. Hoffmann
L1 hat geschrieben:
Mo Jun 08, 2020 8:57 am
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:
Mo Jun 08, 2020 12:15 am
Du kannst aber einen Beleg über die Gesamteinnahme ausstellen (dessen tatsächliche niemand kontrollieren kann...)
Aber wird dieser dann auch akzeptiert?
Natürlich. Es gibt keine andere Art an einen Beleg heranzukommen

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 3:09 pm
von Bernd C. Hoffmann
berndwe hat geschrieben:
Mo Jun 08, 2020 9:04 am
Das wäre auch meine Frage gewesen, beziehungsweise wer will darüber urteilen ob der Betrag auf dem Beleg den Tatsachen entspricht?
Du urteilst selbst darüber. Gebucht wird das, was auf dem Beleg steht. Fertig. Wer etwas anderes behauptet, muss das beweisen. Wenn Du als Kleinunternehmer in einer eigenen Villa lebst und einen AMG vor der Tür hast, dann sind das natürlich Indizien, dass etwas nicht korrekt läuft :wink:

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 3:24 pm
von Woerner
Ich habe einige Jahre beim *Vestiwall an der Krim* in Recklinghausen Straßenmusik gemacht, das wurde von der Stadt organisiert und jeder Musiker oder Band hatte einen festen Standort, natürlich haben die Zuschauer und Hörer auch gespendet, neben unserer Band haben sich auch 50 weitere Musikergruppen in der Altstadt gespielt, sollte es so ein Gesetz geben, hätte der Organisator, in diesem Fall die Stadt selber, gegen das Finanzrecht verstoßen. wir machen eigentlich oft Straßenmusik, da man so dem Publikum am nahesten ist, einzige Auflage, nach 30 Minuten den Standort wechseln. Wir haben auch vor 10 Jahren bei dem Top Event *Stillleben Ruhr* auf der A40 gespielt, auch da hatten wir einen Instrumenten Koffer vor uns, und die damalige Ministerpräsidentin Kraft hat uns auch einen Silberling gespendet und noch laut mitgesungen. Spenden sind steuerfrei und Einnahmen hat man nur als Unternehmer oder Freiberufler.

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 6:05 pm
von Bernd C. Hoffmann
Woerner hat geschrieben:
Mo Jun 08, 2020 3:24 pm
Spenden sind steuerfrei und Einnahmen hat man nur als Unternehmer oder Freiberufler.
Erzähle das mal einem Hartz-IV-Empfänger. Der muss seine Ebay Verkäufe und Papal Bewegungen angeben. Auch Steuerzahlungen vom Finanzamt werden als Einnahme angerechnet. Davon abgesehen ist jeder Verkauf über Ebay auch unabhängig von H4 eine Einnahme.

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Mo Jun 08, 2020 11:38 pm
von landmesser
Woerner hat geschrieben:
Mo Jun 08, 2020 3:24 pm
... und Einnahmen hat man nur als Unternehmer oder Freiberufler.
Moin,

als Straßenmusiker bin ich automatisch auch Feiberufler. Ausser ich bin angestellter Sraßenmusiker ...

Viele grüße
landmesser


ps: Ich kann natürlich auch ein Gewerbe anmelden, aber das wär aufwendiger :whistler:

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Di Jun 09, 2020 12:05 am
von landmesser
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:
Mo Jun 08, 2020 12:21 am
Kwalke hat geschrieben:
Fr Jun 05, 2020 10:41 pm
Dann habe ich wieder gehört, dass man sich darauf berufen kann, dass man quasi auf der Straße nur üben würde und man ja keinen Einfluss darauf hat, wenn jemand Geld in den noch offenen Koffer werfen würde.
Diesen Tipp würde ich ganz schnell vergessen. Wenn ich übe, dann bin ich konzentriert meinem Instrument zugewandt und suche mir einen ruhigen Ort, der nicht von Menschen hoch frequentiert ist, wie jede Fußgängerzone in der Innenstadt, wo man statt der Gitarre den Passanten zugewandt ist.
Naja, in Teilen meines Bekanntenkreises gilt (Rettet des Genitivs):

Straßenmusik = Bezahltes üben

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Di Jun 09, 2020 7:40 am
von Holger Hendel
Straßenmusik = Bezahltes üben
Meint meine Freundin auch. Raffiniert ist das aus meiner Sicht dennoch nur zu Akquisezwecken. Ich rate ihr seit Jahren, endlich mal auf einer Hochzeitsmesse zu spielen..."Nein, da muss man ja sogar Geld für bezahlen...". :lol: Da prallen Welten aufeinander. :lol: :aua:

Ob sich das FA für die Mark Fuffzich Straßenmusikkohle interessiert? Der Steuerberater meiner lüdden Band sagt "ja". Ich hatte bislang keine Zeit und / oder Lust das zu hinterfragen.

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Do Jun 11, 2020 4:12 pm
von Woerner
Ich war in den 80er in einer nicht unbekannten Country Band, die hatten wir als GbR angemeldet und konnten alles mögliche absetzen, mein Steuerberater hat mir zum Thema Straßenmusik erklärt, dass es sich um nicht vertragsmäßig festgelegte Minderbeträge handelt, die nicht steuerpflichtig sind, eine städtische Erlaubnis an einem bestimmten Platz (vor einem Kaufladen z.B.) bedarf das Einverständnis des Inhabers.
Andersrum gedacht, wenn ich an einem WE mit drei Mitmusikern am Montag zum FA gehe und denen eine ehrliche Abrechnung vorlege, in der ich Einnahmen von rund 180 €, 60 € pro Person, also 30 € am Tag erklimpert habe, aber auch jeweils 20 km eine Fahrstrecke habe, eine Abschreibung meines ca. 3000 € teuren Banjos incl. Abnutzung der Saiten, dann werden die mich solange festhalten, bis ich die weiße Jacke mit einem Ärmel übergezogen bekomme, schönes WE.
LG Werner

Re: Strassenmusik und Finanzamt

Verfasst: Do Jun 11, 2020 5:26 pm
von RB
Interessant zur Umsatzsteuer mag in diesem Zusammenhang die Entscheidung des EuGH vom 03.03.1994 zu Geschäftszeichen C-16/93 sein (EuGH meint, daß keine Umsatzsteuerpflicht bestehe):

Eine Dienstleistung wird nur dann im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388, der Sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern, "gegen Entgelt" erbracht und ist somit steuerpflichtig, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet.

Diese Voraussetzungen sind im Fall einer Tätigkeit, die darin besteht, daß auf öffentlichen Wegen Musik zu Gehör gebracht wird, und für die keine Vergütung vereinbart wird, selbst wenn der Betreffende um die Zahlung von Geld bittet und gewisse Beträge als Vergütung erhält, deren Höhe jedoch weder bestimmt noch bestimmbar ist, nicht erfuellt.


Das war mir bis vorhin nicht bekannt gewesen, wenn man aber gräbt, so findet man. Das Argument ist auch dasjenige, das oben schon intuitiv einige Kommentatoren zum Ausdruck gebracht hatten, nämlich das Fehlen einer Verbindlichkeit, das Fehlen des Bezugs von bestellter Leistung einerseits und verbindlicher Gegenleistung andererseits. Man muß allerdings sehen, daß die Entscheidung sich nur mit der Umsatzsteuer befaßt, nicht dagegen mit der Einkommensteuer.