Urheberrecht bei Youtube

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Gabi
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Urheberrecht bei Youtube

Beitrag von Gabi »

Hallo,

ich frag einfach mal hier, weil ich nicht weiss wo sonst rein:
wie ist das eigentlich mit Sachen, die man aus irgendwelchen Songbüchern oder Lehrbüchern spielt und bei youtube reinstellt? Muss man da Erlaubnis haben? :whistler:

Die Videos lassen sich ja runterladen und beliebig verteilen, das kann ja Probleme geben, oder?
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zappi
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Beitrag von zappi »

Soviel ich weiß braucht man die schriftliche Erlaubnis des Autors/Künstlers falls es nicht Public Domain ist. Bei Wirres.net ist das auch indirekt gerade Thema:
http://wirres.net/article/articleview/5559/1/6/
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RB
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Beitrag von RB »

Die Gema und Youtube haben einen Vertrag geschlossen, der den deutschen Youtube-Nutzern die Verwendung des Gema-Repertoires in Youtube erlaubte. In anderen Ländern existieren mit lokalen Verwertungsgesellschaften ähnliche Vereinbarungen. Zur Zeit verhandeln die Vertragsparteien über eine Nachfolgelösung, ist mir zu Ohren gekommen. Die Gema will mehr Geld, Youtube will nicht so viel zahlen, wie die Gema sich vorstellt. Ob ein Ergebnis schon erreicht ist oder bevorsteht, ist mir nicht bekannt.
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Gabi
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Beitrag von Gabi »

Danke für die schnellen Antworten, ist ja super!

Aber fällt jetzt mein englisches Picking-Buch darunter? Kann ich also was reinstellen und es wieder rausnehmen falls sich jemand beschwert?
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RB
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Beitrag von RB »

Wie willst Du denn ein Buch hochladen ?

Zur Sache noch einmal: Da der anfängliche Vertrag zwischen Gema und Youtube 2009 auslief, und ein neuer Vertrag noch nicht besteht, weil man feilscht, stellt sich die Frage, ob diejenigen, die Material aus dem Gema-Repertoire in Youtube verwenden, einer "Nachwirkung" aus dem Vertrag unterliegen - ähnlich wie bei manchen Tarifverträgen - oder ob solche Nutzer schlagartig mit dem Auslaufen des Vertrages von 2007 in die Illegalität geworfen worden sind. Diese Frage ist angesichts der Neuartigkeit der Situation aus sich heraus nicht leicht zu beantworten, immerhin war der Vertrag von 2007 der erste seiner Art unter Beteiligung einer deutschen Verwertungsgesellschaft. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang folgendes: Nachdem man sich nicht sogleich einigen konnte, kündigte Youtube an, Musikvideos für deutsche Youtube-Betrachter zu sperren. Interessant ist die Reaktion der Gema darauf, wie sie sich im Bulletin der Gema "Recht & Politik 4/09" wiederspiegelt:
........ YouTube hat daraufhin angedroht, auf der deutschen YouTube Plattform - ähnlich der Vorgehensweise in Großbritannien vor drei Wochen - Videos der Tonträgerfirmen zu sperren.

Und das, obwohl die GEMA YouTube gegenüber ausdrücklich ihre Bereitschaft zur Fortführung der Vertragsverhandlungen signalisiert hat. Allerdings sind entgegen der Ankündigung bislang nur wenige Videos von YouTube gesperrt worden. Die GEMA hatte YouTube eine Übergangslösung während des Verhandlungszeitraums angeboten, so dass keine Musikvideos hätten gesperrt werden müssen.
Die Gema duldet also die Verwendung des Gema-Repertoires durch deutsche Youtube-Benutzer, mehr noch: Sie wendet sich sogar gegen die Initiative von Youtube, Sperrungen einzurichten. Insofern wird man wohl davon ausgehen können, daß die Nutzung des Gema-Repertoires in Youtube durch deutsche Nutzer von der Gema als Vertreter der Rechtehinhaber gebilligt ist, bis eine tragfähige und dauerhafte Vertragslösung vorhanden ist.
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Gabi
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Beitrag von Gabi »

Danke für die ausführliche Antwort!
Selbstverständlich will ich kein Buch hochladen, nur was daraus spielen ohne irgendwelchen Ärger zu bekommen.
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RB
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Beitrag von RB »

Was ist denn darin enthalten ?
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WS64
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Beitrag von WS64 »

RB hat geschrieben:Die Gema und Youtube haben einen Vertrag geschlossen, der den deutschen Youtube-Nutzern die Verwendung des Gema-Repertoires in Youtube erlaubte.
Dadurch hast Du aber noch lange nicht die Aufführungsrechte an den Songs. Du darfst keinen Song covern und hochladen, Punkt.
(Nicht das ich und Millionen andere sich drum kümmern würden)

Die gute Nachricht ist, wenn sich jemand beschwert wird im allerschlimmsten Fall Dein YT Account gelöscht, mehr nicht.
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Gabi
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Beitrag von Gabi »

@RB
enthalten sind halt die üblichen Songs wie Mad World, Like My Fire usw. die der Autor überarbeitet hat.

@WS64
das man das nicht darf dachte ich mir. Anders dürfte es wohl aussehen, wenn mich jemand auf der Bühne filmt und dieses Video einstellt. Denn wenn ich es im Rahmen einer Veranstaltung spiele, sind dann ja die Gema-Gebühren bezahlt.

Aber immerhin scheint ja nicht viel zu passieren, wenn man es trotzdem macht.
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RB
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Beitrag von RB »

Die Wiedergabe eines Videos ist keine Aufführung, sondern die Wiedergabe eines Bild- und Tonträgers. Ob und inwieweit in der gegebenen Situation die Nutzung des Gema-Repertoires von Deutschland aus jedermann freisteht, oder nicht, habe ich oben erörtert.

@WS64: Unsinn. Punkt.
Zuletzt geändert von RB am Mi Mai 05, 2010 10:17 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Sperris
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Beitrag von Sperris »

@WS64: Welche Rechte nimmt die Gema denn wahr ?
Die Verwertungsrechte! Mit dem Urheberrecht hat die GEMA nichts zu tun!

Gruß Ralf
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RB
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Beitrag von RB »

Indirekt schon ein wenig, denn die Verwertungsrechte sind ein (übertragbarer) Teil des Urheberrechts.

Bevor hier alles mit allerlei durcheinanderwirbelnden Rechtsbegriffen zugenebelt wird und ich alles noch drei mal in unterschiedlicher Wortwahl schreibe:

Die Gema hat die Youtube-bezogene und durch und mit Youtube vorgenommene Nutzung allen von Deutschland aus wirkenden Nutzern vertraglich erlaubt. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen Youtube und der Gema. Ob es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter handelt oder der Vertrag nur Youtube als Handelnden ansieht und die Youtube-Nutzer als Außenstehende, die nur durch die Arbeitsweise von Youtube die Nutzungsfreiheit als Rechts-Reflex bekommen, weiß ich jetzt nicht. Der Vertrag ist 2009 ausgelaufen. Die Gema will ausdrücklich nicht, daß Youtube Musikvideos für deutsche Nutzer sperrrt, hält also zumindest bis zur Verlautbarung des Gegenteils an der Freiheit der Repertoirenutzung im Youtube-Rahmen fest.
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WS64
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Beitrag von WS64 »

RB hat geschrieben:@WS64: Unsinn. Punkt.
Ich könnte Dir zig Beispiele von mittlerweile geschlossenen YT-Accounts zeigen, allerdings nur bedingt, weil die Accounts sind halt weg.

Ein Beispiel ist allerdings hier dokumentiert:
Warner Music vs. Ukulele Sebi (monsterbazz / @sebinomics)
(ist zugegebenermassen ein schweizer und kein deutsches Beispiel)

Andere Beispiele treffen in letzter Zeit Songs, die von Prince geschrieben wurden und Aufnahmen von Hotel California.

Wenn Dir noch nichts passiert ist, Glück gehabt (gilt für mich auch).

Aber einfach zu schreiben, "mach ruhig, ist alles im grünen Bereich", und wenn dann mal ein Einwand kommt, das dem vielleicht nicht so ist mit "unsinn" zu kontern ist schon ein wenig... Mir fällt gerade kein Wort ein. Verwegen? Überflüssig? Dumm?
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RB
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Beitrag von RB »

Dumm ist es, Aufführungsrechte und die Rechte der Wiedergabe vom Bild- und Tonträger nicht auseinanderhalten zu können. Was weiß ich, welche Regelungen die Schweizerische Verwertungsgesellschaft mit Youtube geschlossen hat oder auch nicht.
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Kwalke
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Beitrag von Kwalke »

WS64 hat geschrieben:
RB hat geschrieben:Die Gema und Youtube haben einen Vertrag geschlossen, der den deutschen Youtube-Nutzern die Verwendung des Gema-Repertoires in Youtube erlaubte.
Dadurch hast Du aber noch lange nicht die Aufführungsrechte an den Songs. Du darfst keinen Song covern und hochladen, Punkt.
(Nicht das ich und Millionen andere sich drum kümmern würden)

Die gute Nachricht ist, wenn sich jemand beschwert wird im allerschlimmsten Fall Dein YT Account gelöscht, mehr nicht.
Teilweise richtig: Ein Video von einem Cover-Song ist IMMER eine Bearbeitung des Werkes. Und einer Bearbeitung muss der Urheber des Werkes zustimmen. Die Gema kann diesbezüglich gar nichts erlauben oder mit Youtube vereinbaren!

Aber es ist ein Irrglaube, dass das schlimmste, dass passieren kann, die Schliessung Deines Accounts wäre. Du kannst auf vielmehr verklagt werden, wie z.B. Unterlassung, Schadenersatz usw.

Man könnte auch von anderen Musikern (die nicht die Urheber sind) wegen unerlaubten Wettbewerbs abgemahnt werden!

Gruß

Thomas
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Gitarren: Martin D-28, Martin OOO-16GT, Gibson J-45
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