Reinhard, der Großadministrator hat geschrieben:...Unter Zeitwert verstehe ich allerdings das, was man für ein gebrauchtes Instrument des versicherten Typs mit dem betreffenden Alter am Markt ausgeben muß. ...
Reinhard, das ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffung und Zeitwert. Vielleicht einfacher bei einem Auto zu erklären:
Das Auto kostete 1995 20000 DM. Der
Zeitwert bei einem Totalschaden nach Unfall würde bei etwa 1124 Euro ( etwa 2200 DM ) liegen. Er berechnet sich mit
Neuwert-XXProzent/Jahr. Bei einer eventuellen
Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs gleichen Typs kann es aber sein, dass ein besonders gut gepflegtes und annähernd neuwertiges Exemplar ( so wie Deines es war ) unter Kennern nicht unter 5000-Euro zu haben ist. Der Unterschied sind demzufolge 3876 Euro, die
nicht erstattet werden, denn es geht hier nur um einfaches Material.
PS-Nachtrag: Nicht zu verwechseln mit dem
Liebhaberpreis, der noch einmal
deutlich höher sein kann...
Wenn Du diese Rechnung einmal auf eine Gitarre umlegst...
Du wirst in Deinen Unterlagen sicher irgendwo auch solche kleinen Angelhaken finden....
Und ja, frage einmal Deine Versicherung... Stell doch auch einfach einmal die hypothetische Frage: "Meine Larrivée D-05 ist versehentlich an der Bushaltestelle stehen geblieben. Wieviel zahlt ihr???" Tja - und dann sach uns das mal....