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Re: Saiten aus den US

Verfasst: Do Mai 22, 2008 3:09 pm
von stringbound
saitentsauber hat geschrieben:Rein rechtlich gesehen dürfte es sich um eine Klausel in einem Vertrag zwischen Hersteller und Händler in den USA handeln. Letzterer war nicht gezwungen, den Vertrag zu unterzeichnen, und hat es letztlich doch getan, weil er sich davon einen Vorteil versprach. Es stand ihm aber durchaus frei, sich anders zu entscheiden. Insofern hat diese Beschränkung sehr wohl etwas mit Freiheit zu tun...
Genau, diese Beschränkung lässt dem Händler die Wahl, ob er sich an die Vorgaben hält und Waren im Sortiment hat oder ablehnt und von diversen Händlern oder deren Vertrieben nicht mehr beliefert wird.

Re: Saiten aus den US

Verfasst: Do Mai 22, 2008 5:24 pm
von clone
stringbound hat geschrieben:
saitentsauber hat geschrieben:Rein rechtlich gesehen dürfte es sich um eine Klausel in einem Vertrag zwischen Hersteller und Händler in den USA handeln. Letzterer war nicht gezwungen, den Vertrag zu unterzeichnen, und hat es letztlich doch getan, weil er sich davon einen Vorteil versprach. Es stand ihm aber durchaus frei, sich anders zu entscheiden. Insofern hat diese Beschränkung sehr wohl etwas mit Freiheit zu tun...
Genau, diese Beschränkung lässt dem Händler die Wahl, ob er sich an die Vorgaben hält und Waren im Sortiment hat oder ablehnt und von diversen Händlern oder deren Vertrieben nicht mehr beliefert wird.
Mhhh, also das mit der Freiheit erscheint mir dann aber etwas sehr theoretisch. Wenn man sich z.B. bei musiciansfriend einmal die Liste anschaut, dann sind das 10-12 Firmen, deren Produkte sie außerhalb der USA verschicken können (dürfen? wollen?) Ein Bruchteil ihrer Angebotspalette. Falls das eher üblich ist Export vertraglich zu verbieten, ist die Wahl dann wohl eher, ob man überhaupt Musikalienhändler sein will oder nicht. Lasse mich aber gerne aufklären, falls die Sachlage anders liegt... .

Re: Saiten aus den US

Verfasst: Do Mai 22, 2008 6:16 pm
von stringbound
:idea:
clone hat geschrieben:Mhhh, also das mit der Freiheit erscheint mir dann aber etwas sehr theoretisch. Wenn man sich z.B. bei musiciansfriend einmal die Liste anschaut, dann sind das 10-12 Firmen, deren Produkte sie außerhalb der USA verschicken können (dürfen? wollen?) Ein Bruchteil ihrer Angebotspalette. Falls das eher üblich ist Export vertraglich zu verbieten, ist die Wahl dann wohl eher, ob man überhaupt Musikalienhändler sein will oder nicht. Lasse mich aber gerne aufklären, falls die Sachlage anders liegt... .
8)

Verfasst: Do Mai 29, 2008 8:56 am
von saitentsauber
Clones Argumentation könnte ich leichter nachvollziehen, wenn musisicansfriend eine luxemburgische Firma wäre. Soviel ich weiss, geht's aber um die USA, und da ist der einheimische Markt vermutlich so gross, dass man den "Verlust" von ein paar potenziellen KundInnen anderswo verschmerzen kann (Taube in der Hand).

Ob das "theoretisch" ist? Vermutlich von Anatole France stammt der Satz, dass es Reichen genau so frei steht, unter einer Brücke zu schlafen, wie Armen. Ist auch "theoretisch", aber deshalb nicht unbedingt falsch. Vielleicht aber ergänzungsbedürftig.

Und ergänzungsbedürftig - in mehrfacher Hinsicht - fand ich auch Janpeters Beitrag. Damit das klar wurde, habe ich halt etwas weiter ausgeholt (und mir eine Aussage herausgepickt).

Verfasst: Do Mai 29, 2008 11:15 am
von stringbound
@saitenstauber, so einfach ist das nicht. Es gibt Verträge zwischen den amerikanischen Herstellern und ihren europäischen Vertrieben... Ich bezweifle, dass der Verlust des Vertriebes und die Zahlung einer Vertragstrafe leicht zu verschmerzen sind.

Du solltest auch bedenken, dass ein Hersteller, der seinem Vertrieb gegenüber vertragsbrüchig wird, massive Probleme hat einen neuen Vertrieb zu finden.

Was meinst du wieviele "Testbesteller" von den Vertrieben eingesetzt werden? ;-)

Freiheit nach Saitentsauber

Verfasst: Do Mai 29, 2008 7:47 pm
von Janpeter
Hallo, Saitentsauber,

danke für Deine kluge Ergänzung; dabei darf ich vielleicht - mal ganz nebenbei - bemerken, dass Deine Freiheitsvorstellung solchen teutonischen Zeiten entspricht, in denen die Einen zur Arbeit und die Anderen von jeden Skrupeln befreit waren. Du gehörtest sicherlich zu den Letzteren?

Item: Freiheit wird als solche stets gemeinsam erfahren; Handelsbeschränkungen, ob sie das Resultat mutmaßlicher Vertragsfreiheit sind oder nicht oder innerhalb oder außerhalb oder grenzüberschreitend der EU wirksam werden, bleiben Beschränkungen, die sich nur unter einem sehr weiten Freiheitsbegriff subsumieren lassen, der persönlich nicht in jedem Fall erfahrbar ist und der sich gegen sich selbst verkehrt und ad absurdum führt.

Andere Frage: Wie steht's eigentlich mit der Sammelbestellung?

Für heute: Jan-Peter