RECORDING KING RP-06 nach nur 4 Monaten kaputt :-(
Moderator: RB
Fehler können immer wieder einmal vorkommen, klar. Nur sollte gerade eine Massenproduktion (und nicht die Heimarbeitsorganisation in Hinterhöfen) in der Lage sein, gleichbleibende Qualität zu liefern. Wenn's eine von 1000 Gitarren trifft, ist's Pech, wenn es jede zehnte trifft, ein Problem der Arbeitsorganisation. Und natürlich kann jede Fertigung qualitätsoptimiert ausgerichtet sein. Oder aber kostenorientiert. Oder auf einen Kompromiss, der günstig zu produzieren ist und ausreichend wenig Kunden verschreckt...Das sprechen dann die Controller mit.
- Gitarrenhans
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Juchhu! Thomann hat für die beschädigte Gitarre den Kaufpreis in Form eines Guthabens auf dem Thomann-Kundenkonto erstattet. Die Gitarre geht wohl zurück an den Hersteller. Der Schaden war offensichtlich doch zu gravierend um ihn zu reparieren (vermutlich wären die Kosten für die Reparatur im Vergleich zum Neupreis des Instruments deutlich höher gewesen).
Was mich wundert ist, dass er sagte es sei für eine direkte Erstattung des Kaufpreises "zu spät" da ich die Gitarre im Oktober gekauft habe. Ist das überhaupt rechtens?
LG, G-Hans
Was mich wundert ist, dass er sagte es sei für eine direkte Erstattung des Kaufpreises "zu spät" da ich die Gitarre im Oktober gekauft habe. Ist das überhaupt rechtens?
LG, G-Hans
All I can do is be me, whoever that is. (Bob Dylan)
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Hallo Hans,
als Käufer hast Du grundsätzlich das Recht, zunächst Nacherfüllung zu verlangen, nach Wahl des Verkäufers entweder Nachbesserung (in Form einer Reparatur) oder Nachlieferung. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal scheitert, kannst Du zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Oder wenn sich der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder sie nicht innerhalb einer gesetzten Frist durchführt.
Was T jetzt gemacht hat, ist eigentlich nicht vorgesehen, bietet dir aber die Möglichkeit, selbst einen "Ersatz" zu suchen.
Viele Grüße, Oliver
als Käufer hast Du grundsätzlich das Recht, zunächst Nacherfüllung zu verlangen, nach Wahl des Verkäufers entweder Nachbesserung (in Form einer Reparatur) oder Nachlieferung. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal scheitert, kannst Du zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Oder wenn sich der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder sie nicht innerhalb einer gesetzten Frist durchführt.
Was T jetzt gemacht hat, ist eigentlich nicht vorgesehen, bietet dir aber die Möglichkeit, selbst einen "Ersatz" zu suchen.
Viele Grüße, Oliver
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- Gitarrenhans
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ok, danke! Das klingt sinnvoll.Macbeth hat geschrieben:Hallo Hans,
als Käufer hast Du grundsätzlich das Recht, zunächst Nacherfüllung zu verlangen, nach Wahl des Verkäufers entweder Nachbesserung (in Form einer Reparatur) oder Nachlieferung. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal scheitert, kannst Du zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Oder wenn sich der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder sie nicht innerhalb einer gesetzten Frist durchführt.
Was T jetzt gemacht hat, ist eigentlich nicht vorgesehen, bietet dir aber die Möglichkeit, selbst einen "Ersatz" zu suchen.
Viele Grüße, Oliver
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