Martin Garantie: 3-Jahre Europa/ Limited Life Time Warranty

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Moderator: RB

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chevere

Martin Garantie: 3-Jahre Europa/ Limited Life Time Warranty

Beitrag von chevere »

Hey!

1. Wie erklärt es sich, daß in D und Europa nur 3 Jahre Garantie angeboten werden und in USA eine sogenannte oder auch "limited life time warranty" erhältlich ist?

2. Wenn man dem UMGF-lern und anderen USA Foren Glauben schenken kann, wird notfalls die die 74er D-18 oder 52er D-28 kostenlos repariert.
Neckreset eingeschlossen.
Solange man den Kaufbeleg als Ersteigner vorweisen kann, sollen diese Nazarener wohl sehr im Sinne Ihrer Glaubensanhäger verfahren.... nun?

3. ist diese Garantie aus USA auch in D. gültig und, wie läuft das bestenfalls und wie schlechtensfalls ab, wenn diese Garantieleistungen ohne Sachzweifel offenbar werden.

Ich vermute: AMI sagt nö, haste ja inne USA gekauft, schickse mal dahin zum Service, Alta!

Martin sagt schickse doch an AMI, das sind unsere Sevice Leute in D. und bevor wir die Transportkosten von und nach D für eine Service bezahlen, Risiken und Handling kostet ja auch etwas (machen die das überhaupt , also Porto wg, Schaden begleichen, ich wähne, daß nein...)

Kurzum mir geht es darum, für mein Geld eine Guitarre zu kaufen,
bei der ich nicht nur kurz-oder mittelfristig die besten Konditionen bekomme.
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H-bone
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Beitrag von H-bone »

Hallo Frank, mit 'nem Schaden an einer aus USA importierten Martin hat man mehr oder weniger die "Arschkarte"...

1, AMI macht garnix, meines Wissens nehmen die einen Grauimport (korrekter Schwarzimport) auch nicht zur kostenpflichtigen Reparatur an... ist m.E. auch verständlich. Die 3-jährige Europagarantie greift natürlich auch nicht.

2, Martin USA übernimmt Versandkosten (Hin- und Rück-) generell und sowieso nicht, auch nicht in USA.

3, Die Martin "limited lifetime warranty" gilt nur für mittels Registration Card in USA registrierte Instrumente. Nicht für solche in Deutschland, denn hier ist erstens eine "limited lifetime warranty" unzulässig und zweitens AMI der Platzhirsch (siehe oben)

4, Ein Gang zum US-Händler wird erfolglos sein, denn der müsste zugeben, dass er (unzulässigerweise) direkt nach Deutschland exportiert hat, das könnte ihm seine Händlerschaft kosten.

Also wenn was kaputt, am besten zum lokalen Gitarrenbauer und die zwangsläufig gesparte USA-Verandkohle dort investieren.

Gruss, Martin
chevere

Beitrag von chevere »

Ahoi Martin,
(ich bin aus dem Westteil Berlins und darf das sagen)
Zum Beispiel gibt es bei MFG (Garon), Elderlys und wer nicht noch damit wirbt (AGB) mit dieser Garantie und mit dem Verkauf der guten Martin auch "übersees"...
Es geht mir auch weniger um die A-Karte, als um Fairness zwischen Märkten:
Das fordere ich als Kunde, lächerlrich, wa ey, Freinhandelsabkotz...en, zurück zum Thema:

Weshalb wird der größte Vasallen- Konsumentenmarkt und auch nach Kaufkraft vermutlcih 2.stärkste Mark, nicht mindestens gleich gestellt mit den USA Warranties?
Schließlich sind unsere Klimazonen deutlich eingeschränkter als die in Pensylvanien und dem Rest der USA und DEUTSCHE Sorgfalt wird nicht seit gestern international geschätzt.

Der von Fa. Martin zu antizipierende Umgang mit den Gitarren der Fa. Martin
sollte logischerweise nicht schlechter sondern eher besser sein, was sich aber widersinnigerweise in schlechteren Konditionen für den deutschen Käufer ausmacht.

Demzufolge wären eigentlich weniger Garantiefälle wahrscheinlich, oder?

Zu wenig Gitarrenbauer in Germany zu den man es schicken kann?
"Thoise guys over there invented Sauerkraut the zither AUDI BMW MERCEDES, VW, but scalloped bracing is OURS!"

Der Fall eines gewissen herigoen Om 21 Spielers, der nach 3-4 Jahren sein Nitro-Crackle nicht mal angemahnt hat, soll in diesem thread bitte nicht diskutiert werden.
In Martin USA haben sie solche Sachen ohne Kaufquittung vom "Luftbefürchter" , Pupsgsprotokoll, genetische Handschweißproben oder Heizungsrechnung reguliert.

Ich Vasalle!

Nee im Ernst, was meint ihr?
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RolfD
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Beitrag von RolfD »

.... es gibt hier nicht wenige sehr qualifizierte Instrumentenbauer, die ich in jedem Fall dem beschriebenen Procedere vorziehen würde....
warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah ......
rwe
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Re: Martin Garantie: 3-Jahre Europa/ Limited Life Time Warra

Beitrag von rwe »

chevere hat geschrieben: 1. Wie erklärt es sich, daß in D und Europa nur 3 Jahre Garantie angeboten werden und in USA eine sogenannte oder auch "limited life time warranty" erhältlich ist?
Hintergrund sind offenbar verschiedene rechtliche Grundlagen (bin kein Jurist, daher nur der allgemeine Hinweis), die es in dieser Form auch schon vor 35 (als ich meine erste US-Gitarre kaufte) und mehr Jahren gab.
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RB
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Beitrag von RB »

Das hängt damit zusammen, daß CFM Europa über ein Netz von Grossisten beliefert - im Fall Deutschland ist das AMI - in den USA hingegen die Einzelhändler direkt beliefert. Die inhaltliche Ausgestaltung der Herstellergarantie wird in Europa möglicherweise den Grossisten überlassen. AMI vermittelt drei Jahre, wogegen der Grossist für Britannien sogar nur ein Jahr Herstellergarantie andienen will. Dagegen bietet Martin für die von ihm an Einzelhändler direkt gelieferten Klampfen die limited lifetime warranty.

Das hat zur Folge, daß ich (1) für eine in Deutschland erworbene Gitarre drei Jahre Herstellergarantie vermittelt bekomme, (2) für eine in Großbritannien Erworbende nur ein Jahr, für eine von einem US-Retailer erworbene dagegen die limited lifetime warranty.

So geschehen mit einer Ceo 5, die ich bei Jon Garon (My FavoriteMusic, damals Excdelsior, MA) erworben habe. Man schickte mir einen Brief aus Nazareth, PA, in dem man mich als Pilger der Gemeinde willkommen hieß und auf die limited lifetime warranty hinwies, verbunden mit der Information, daß das shipping from abroad im Garantiefall auf meine Kosten gehe.

Es ist keineswegs so, daß ein US-Einzelhändler nicht überall hin liefern dürfte. Lediglich zwischen Martin und AMI (am Beispiel Deutschland) besteht - nach allem, was man hört - einen Vertrag, demzufolge Martin sich verpflichtet, in Deutschland exclusiv an AMI, nicht an Einzelhändler zu liefern.

Das Interesse des Herstellers dürfte darin zu suchen sein, den Aufwand einzusparen, der mit Lieferbeziehungen zu hunderten, möglicherweise tausenden von Einzelhändlern Europas einherginge. Das Interesse des Grossisten als "Durchreicher" ist das gesicherte Geschäft, wiewohl die auf ein einzelnes Instrument entfallende Marge gering sein mag.

Vertraglich möglich ist alles. Herstellergarantien sind nach deutschem Rechtsverständnis Verträge zwischen Hersteller und Endkunde, die dadurch zustande kommen, daß der Hersteller dem Endkunden - vermittelt durch Grssisten und Einzelhändler als konkludent Bevollmächtigte des Herstellers - das Vertragsangebot antragen, der Endkunde es durch Ausfüllen der Garantiekarte annimmt. Welche krummen Gedankenwege also dazu führen, daß die Garantie für Europa und dort auch noch von Grossist zu Grossist unterschiedlich ausgestaltet ist, weiß ich auch nicht. Eine limited lifetime warranty wäre jedenfalls in Deutschland durchaus auch möglich.
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H-bone
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Beitrag von H-bone »

RB hat geschrieben:Eine limited lifetime warranty wäre jedenfalls in Deutschland durchaus auch möglich.
Ich beuge mein Haupt... hat sich wohl 2008 ein wenig geändert...

http://www.it-recht-kanzlei.de/lebensla ... antie.html
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RB
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Beitrag von RB »

Nein, es hat sich nichts geändert, die entsprechende Kommentierung durch die Kanzlei dort, die lebenslange Garantie sei "wieder da" ist eine Irreführung, weil sie nie weg war.

Grund: In der BGH-Entscheidng von 2008 geht es um Wettbewerbsrecht. Ein Hersteller von Teilen mahnt den anderen ab, weil der andere mit einer "Garantie für 40 Jahre" geworben habe. Das sei wettbewerbswidrig, weil die Ansprüche nach 30 Jahren verjährten, so die Argumentation des Abmahnenden. Der Garantiegeber müsse daher die Garantie gar nicht einhalten. Dem hat der BGH eine Absage mit folgender Begründung erteilt: Ein Vertrag an und für sich, also auch ein Garantievertrag, unterliege nicht der Verjährung. Nur Ansprüche unterliegen der Verjährung und die beginnt nicht vor der Fälligkeit. Wann wird ein Anspruch aus einem Garantievertrag fällig ? Wenn der Garantiefall eintritt. Dann erst beginnt die Verjährung wegen des einzelnen Garantiefalls.
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Gitarrenspieler
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Beitrag von Gitarrenspieler »

RB hat geschrieben:Nein, es hat sich nichts geändert, die entsprechende Kommentierung durch die Kanzlei dort, die lebenslange Garantie sei "wieder da" ist eine Irreführung, weil sie nie weg war.

Grund: In der BGH-Entscheidng von 2008 geht es um Wettbewerbsrecht. Ein Hersteller von Teilen mahnt den anderen ab, weil der andere mit einer "Garantie für 40 Jahre" geworben habe. Das sei wettbewerbswidrig, weil die Ansprüche nach 30 Jahren verjährten, so die Argumentation des Abmahnenden. Der Garantiegeber müsse daher die Garantie gar nicht einhalten. Dem hat der BGH eine Absage mit folgender Begründung erteilt: Ein Vertrag an und für sich, also auch ein Garantievertrag, unterliege nicht der Verjährung. Nur Ansprüche unterliegen der Verjährung und die beginnt nicht vor der Fälligkeit. Wann wird ein Anspruch aus einem Garantievertrag fällig ? Wenn der Garantiefall eintritt. Dann erst beginnt die Verjährung wegen des einzelnen Garantiefalls.
Danke Herr Anwalt!
Gruß Wolfgang Hemd aus der Hose macht noch keinen Varoufakis
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ralphus
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Beitrag von ralphus »

Meines Wissens war es Lands End, die den Streit bzgl. der Garantie hatten.

Hier deren Garantieversprechen, was sie auch tatsächlich einhalten

Hier ein Teil einer Dokumentation über das "Märchen vom Kunde König"
Viele Grüße

ralphus
chevere

Beitrag von chevere »

Das heißt für mich : Also besser in den in USA kaufen.
Danke RB.
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RB
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Beitrag von RB »

Nicht unbedingt, finde ich. Die Vor- und Nachteile müssen gegeneinander abgewogen werden. Da muss man zunächst einmal sehen, dass man im Falle des Garantieschadens das Instrument auf eigene Kosten und Risiko nach den USA expedieren muss. Auch der Rückweg geht auf eigene Kosten. Damit relativiert sich die Garantie durch eine Eigenbeteiligung, die eine Größenordnung annimmt, durch welche die Garantie teilweise ausgehöhlt wird. So würde ich beispielsweise einen Neck- reset auf eigene Kosten in Deutschland ausführen lassen, selbst wenn ich etwas zuzahlen müßte.

Dann kaufst du in Amerika sight unseen. Gut, wer das ohnehin tut, dem ist es gleich. Schließlich das Hauptmotiv, der Preis. Das dürfte bei der gegenwärtigen Euro-Schwäche gegenüber dem $ keine allzu lohnende Sache sein, ich habe es aber nicht nachgerechnet.
chevere

Beitrag von chevere »

Da hast Du recht. Ein Neckreset dürfte vielleicht ca 300 Euro kosten und das ist ja eiigentlich einer der "größt anzuinehmenden Schäden".
Zuletzt geändert von chevere am Di Okt 28, 2014 9:01 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Manati
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Beitrag von Manati »

chevere hat geschrieben:Das hast Dur echt.
Ah ja. Klar, das wird's sein, Dur echt hast das.
"Real stupidity beats artificial intelligence every time."
Terry Pratchett, 1948 - 2015
chevere

Beitrag von chevere »

Hahaha :lol:
geändert
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