Einfuhr aus den USA
Verfasst: Di Mai 04, 2021 3:33 pm
Aus aktuellem Anlass (meine Neue soll noch heute zugestellt werden) ein kurzer Erfahrungsbericht :
Ich habe die Gitarre vor 10 Tagen telefonisch geordert, nach Erhalt der Rechnung per Mail mit PayPal bezahlt und die Gitarre wurde bereits am folgenden Tag in Nashville bei DHL in den Versand gegeben. Sie kam aber zunächst nur bis Erlanger, einer Kleinstadt in der Nähe des Flughafens von Cincinnati.
Als das Tracking nach 24 Stunden keine Veränderung anzeigte, telefonierte ich mit Gruhn Guitars und erhielt die Auskunft, man warte noch auf die erforderliche "permission", die aber jeden Moment eintreffen müsste. Da es zum Zeit des Telefonats in München bereits kurz vor 1 Uhr nachts, in Nashville (7 Stunden zurück) also kurz vor Ladenschluss war, gab ich mich mit der Auskunft zunächst zufrieden. Anschließend wurde ich dann aber doch etwas unruhig. Genehmigung, was für eine Genehmigung ? Die werden doch nicht....
Also am nächsten Tag nochmals Anruf bei Gruhn : Nein, es gehe nicht um Riopalisander sondern um das "pearl", also um die Perlmutteinlagen. Das war mir völlig neu.
Nachdem meine Durchforstung sämtlicher Anlagen zum Washingtoner Artenschutzabkommen kein Ergebnis brachte, telefonierte ich mit AMI, die ja bis Ende letzten Jahres der Generalimporteur für Martin Gitarren waren. Ja, das sei richtig, den Containerladungen von Martin sei in den letzten Jahren immer eine Ausfuhrgenehmigung der amerikanischen Umweltschutzbehörde (U.S. Fish and Wildlife Service ) beigefügt gewesen. Das habe wohl mit dem Lacy Act zu tun, genaueres wisse man auch nicht, es habe aber nie irgendwelche Probleme gegeben.
Der Lacy Act ist ein über 100 Jahre altes amerikanisches Umweltschutzgesetz, das zunächst nur den Schutz wildlebender Tiere zum Ziel hatte, vor einigen Jahren aber um Pflanzen und insbesondere gefährdete Holzarten ergänzt wurde. In Zusammenhang mit Madagascar Palisander kann die Firma Gibson davon ein Lied singen.
Nach dem Lacy Act sind Besitz, Handel sowie die Ein-und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, deren Entnahme aus der Natur in den USA oder jedwedem anderen Land kraft nationaler Gesetze verboten oder nur eingeschränkt zulässig ist, verboten bzw. bedürfen einer Genehmigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den U.S. Fish and Wildlife Service.
Für Perlmutt bzw. Abalone trifft das in 2 Fällen zu. Zum einen für die vor der Küste Kaliforniens vorkommende " weiße Abalone " ( Haliotis sorenseni ), die stark gefährdet ist und deshalb vor einigen Jahren in den amerikanischen ESA (Endangered Species Act) aufgenommen wurde. Zum anderen für das sogenannte Perlemoen, eine südafrikanische Art ( Haliotis midea ), die in Fernost als Delikatesse gilt, für die aber strikte Fangquoten gelten, weshalb sie ein beliebtes Objekt für Wilderer darstellt.
Im Gitarrenbau spielen beide Arten keine Rolle. Sowohl die beiden größten amerikanischen Hersteller als auch die Firma "Pearl works", die u.a. die Perlmutteinlagen für PRS und Martin fertigen, haben auf entsprechende Anfrage versichert, dass sie ausschließlich rotes, grünes und blaues Abalone verwenden.
Da aber jedenfalls für 2 Arten artenschutzrechtliche Einschränkungen existieren, bedarf offenbar die Ausfuhr jeder mit Abalone verzierten Gitarre aus den USA einer Genehmigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des U.S. Fish and wildlife Service. Die ist aber unproblematisch binnen 1 bis 2 Tagen zu bekommen (bei Riopalisander - falls man überhaupt eine Genehmigung erhält - dauert es zwischen 60 und 120 Tage).
Meine Neue hat mittlerweile sowohl den amerikanischen als auch den deutschen Zoll anstandslos passiert, ich muss jetzt nur noch bei Zustellung die Mehrwertsteuer und die Zollgebühren bar bezahlen (der Versuch einer Online Zahlung hat nicht funktioniert, obwohl man bei DHL so tat, als wäre das eine Kleinigkeit ).
Jetzt muss das Teil nur noch heil ankommen, und zwar eigentlich innerhalb der nächsten 30 Minuten. Schaun mer mal.
Michael
Ich habe die Gitarre vor 10 Tagen telefonisch geordert, nach Erhalt der Rechnung per Mail mit PayPal bezahlt und die Gitarre wurde bereits am folgenden Tag in Nashville bei DHL in den Versand gegeben. Sie kam aber zunächst nur bis Erlanger, einer Kleinstadt in der Nähe des Flughafens von Cincinnati.
Als das Tracking nach 24 Stunden keine Veränderung anzeigte, telefonierte ich mit Gruhn Guitars und erhielt die Auskunft, man warte noch auf die erforderliche "permission", die aber jeden Moment eintreffen müsste. Da es zum Zeit des Telefonats in München bereits kurz vor 1 Uhr nachts, in Nashville (7 Stunden zurück) also kurz vor Ladenschluss war, gab ich mich mit der Auskunft zunächst zufrieden. Anschließend wurde ich dann aber doch etwas unruhig. Genehmigung, was für eine Genehmigung ? Die werden doch nicht....
Also am nächsten Tag nochmals Anruf bei Gruhn : Nein, es gehe nicht um Riopalisander sondern um das "pearl", also um die Perlmutteinlagen. Das war mir völlig neu.
Nachdem meine Durchforstung sämtlicher Anlagen zum Washingtoner Artenschutzabkommen kein Ergebnis brachte, telefonierte ich mit AMI, die ja bis Ende letzten Jahres der Generalimporteur für Martin Gitarren waren. Ja, das sei richtig, den Containerladungen von Martin sei in den letzten Jahren immer eine Ausfuhrgenehmigung der amerikanischen Umweltschutzbehörde (U.S. Fish and Wildlife Service ) beigefügt gewesen. Das habe wohl mit dem Lacy Act zu tun, genaueres wisse man auch nicht, es habe aber nie irgendwelche Probleme gegeben.
Der Lacy Act ist ein über 100 Jahre altes amerikanisches Umweltschutzgesetz, das zunächst nur den Schutz wildlebender Tiere zum Ziel hatte, vor einigen Jahren aber um Pflanzen und insbesondere gefährdete Holzarten ergänzt wurde. In Zusammenhang mit Madagascar Palisander kann die Firma Gibson davon ein Lied singen.
Nach dem Lacy Act sind Besitz, Handel sowie die Ein-und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, deren Entnahme aus der Natur in den USA oder jedwedem anderen Land kraft nationaler Gesetze verboten oder nur eingeschränkt zulässig ist, verboten bzw. bedürfen einer Genehmigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den U.S. Fish and Wildlife Service.
Für Perlmutt bzw. Abalone trifft das in 2 Fällen zu. Zum einen für die vor der Küste Kaliforniens vorkommende " weiße Abalone " ( Haliotis sorenseni ), die stark gefährdet ist und deshalb vor einigen Jahren in den amerikanischen ESA (Endangered Species Act) aufgenommen wurde. Zum anderen für das sogenannte Perlemoen, eine südafrikanische Art ( Haliotis midea ), die in Fernost als Delikatesse gilt, für die aber strikte Fangquoten gelten, weshalb sie ein beliebtes Objekt für Wilderer darstellt.
Im Gitarrenbau spielen beide Arten keine Rolle. Sowohl die beiden größten amerikanischen Hersteller als auch die Firma "Pearl works", die u.a. die Perlmutteinlagen für PRS und Martin fertigen, haben auf entsprechende Anfrage versichert, dass sie ausschließlich rotes, grünes und blaues Abalone verwenden.
Da aber jedenfalls für 2 Arten artenschutzrechtliche Einschränkungen existieren, bedarf offenbar die Ausfuhr jeder mit Abalone verzierten Gitarre aus den USA einer Genehmigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des U.S. Fish and wildlife Service. Die ist aber unproblematisch binnen 1 bis 2 Tagen zu bekommen (bei Riopalisander - falls man überhaupt eine Genehmigung erhält - dauert es zwischen 60 und 120 Tage).
Meine Neue hat mittlerweile sowohl den amerikanischen als auch den deutschen Zoll anstandslos passiert, ich muss jetzt nur noch bei Zustellung die Mehrwertsteuer und die Zollgebühren bar bezahlen (der Versuch einer Online Zahlung hat nicht funktioniert, obwohl man bei DHL so tat, als wäre das eine Kleinigkeit ).
Jetzt muss das Teil nur noch heil ankommen, und zwar eigentlich innerhalb der nächsten 30 Minuten. Schaun mer mal.
Michael