ein Schüler brachte vor zwei Wochen eine Gitarre der Firma "Kay" an; meiner Einschätzung nach ein wirklich ganz finsteres Holz, die Griffbrettoberfläche kratzt, Bundstäbchen stehen teilweise leicht über, doch v.a. schnarrt das Ding...und macht im Bass 0 Druck. Wirklich grenzwertig.
Aber gut, er hat sie wohl schon länger und ich komme mit dem Einstellen nicht nach - no idea, was ich noch tun soll, über den Halsstab geht jedenfalls nix, mit anderen Saiten habe ich es auch probiert.
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Ich habe auch nicht wirklich die Zeit, mich der Sache anzunehmen, er ist jetzt ziemlich traurig darüber, dass sein Gespiele trotz zeitlich intensiven Übens immer noch blöd klingt (die schnarrt halt in allen Registern, sowohl "klassisch" 1st fret als auch jenseits vom 12. Bund). Ich riet ihm also, mal beim Händler nachzuhaken, ob die ihm nicht beim Einstellen helfen könnten. War wohl keine gute Idee. Hätten sich wohl ziemlich pampig verhalten (meinte wohl u.a., dass sie korrekt eingestellt sei) etc. k.A. war nicht dabei. Jedenfalls hat er sie dagelassen zum Einstellen.
Für mich die spannende Frage jetzt: also aus meiner Sicht ist die Gitarre so nicht vernünftig zu gebrauchen - er hat sie nicht länger als max. vier Monate. Ist der Händler eigentlich verpflichtet, da "nachzubessern"?! Oder wie schaut das aus? Ist ja ein hochsensibles Thema, wird so ein Instrument nicht korrekt gelagert, gepflegt usw. kann es ja auch schnell "unspielbar" werden.
Wie sieht das aus? Wahrscheinlich muss das Instrument zum Zeitpunkt des Verkaufs halbwegs korrekt bespielbar sein?! Danke für Info.