Fender Bashing ...

Bretter, die manchen die Welt bedeuten....

Moderatoren: jpick, RB, Gitarrenspieler

Benutzeravatar
Orange
Beiträge: 6061
Registriert: So Dez 12, 2010 5:56 pm
Wohnort: Linz
Kontaktdaten:

Re: Fender Bashing ...

Beitrag von Orange »

Habe mir vor gar nicht allzu langer Zeit ... 2026 war es schon ... eine Fender Akustik zugelegt,
die habe ich noch gar nicht vorgestellt hier ... 🫣 ... sollte ich wohl noch nachholen ...! 🤔
saitentsauber
Beiträge: 891
Registriert: Do Sep 21, 2006 2:37 pm
Wohnort: Tief im Westen - aber nicht ganz tief!

Re: Fender Bashing ...

Beitrag von saitentsauber »

Rumble hat geschrieben:
Fr Mai 22, 2026 8:48 am
In den USA können sie die Nummer ja nicht mehr versuchen. Da ist der Body nicht mehr geschützt.
Nun bin ich ja kein Jurist - aber ich gebe mal zu bedenken, dass es anscheinend sei 1892 ein Übereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und den USA (https://govtrackus.s3.amazonaws.com/leg ... Pg1021.pdf) gibt, der US-Bürger und deutsche Bürger in Bezug auf das Urheberrecht gleichstellt und der Weg über das Urheberrecht drüben wohl noch nicht beschritten wurde.
zu verkaufen: Guild Dreadnought und Eastman Mando [url=viewtopic.php?f=16&t=37123[/url]
MiraculX
Beiträge: 13
Registriert: So Apr 26, 2026 8:24 pm

Re: Fender Bashing ...

Beitrag von MiraculX »

saitentsauber hat geschrieben:
So Mai 24, 2026 9:59 pm
... der US-Bürger und deutsche Bürger in Bezug auf das Urheberrecht gleichstellt und der Weg über das Urheberrecht drüben wohl noch nicht beschritten wurde.
Das deutsche Urheberrecht schützt literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke (so steht es in Paragraf 1), aber keine Gebrauchsgegenstände. Für Gebrauchsgegenstände kommt ein Gebrauchsmusterschutz oder ein Designschutz in Frage. Während man den Urheberschutz an einem Werk als nachgewiesener Urheber automatisch hat, muss man den Gebrauchsmuster- oder Designschutz beantragen und mit Dokumenten (z.B. Fotos, Designzeichnungen) belegen.

Die entscheidende Frage für die Anwendbarkeit des Urheberrechts scheint also zu sein, ob eine Stratocaster ein Kunst- oder ein Gebrauchsgegenstand ist.
Antworten