Gema frei?
Moderatoren: jpick, RB, Gitarrenspieler
- Sven
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Gema frei?
Guten Morgen!
Im "Forum CD" Fred habe ich jetzt mehrfach von Gema freien Stücken gelesen sowie den Link zur Suche bei der Gema ausprobiert. Wenn ichs dort richtig lese, so sind die meisten Stücke von z.B. Robert Johnson frei. Das bedeutet, dass ich diese Stücke ohne Gemasorgen öffentlich spielen und ggf. sogar verkaufen darf? Muss man die Stücke dann im Johnson Stil spielen, oder hat man Freiheit in der Interpretation?
Entschuldigt die vielleicht dummen Fragen, aber die Gema ist mir nach wie vor ein Rätsel.
Im "Forum CD" Fred habe ich jetzt mehrfach von Gema freien Stücken gelesen sowie den Link zur Suche bei der Gema ausprobiert. Wenn ichs dort richtig lese, so sind die meisten Stücke von z.B. Robert Johnson frei. Das bedeutet, dass ich diese Stücke ohne Gemasorgen öffentlich spielen und ggf. sogar verkaufen darf? Muss man die Stücke dann im Johnson Stil spielen, oder hat man Freiheit in der Interpretation?
Entschuldigt die vielleicht dummen Fragen, aber die Gema ist mir nach wie vor ein Rätsel.
Re: Gema frei?
Du hast es gut, dein Idol ist seit 1938 tot und die Gema schreibt:Sven hat geschrieben:Guten Morgen!
Im "Forum CD" Fred habe ich jetzt mehrfach von Gema freien Stücken gelesen sowie den Link zur Suche bei der Gema ausprobiert. Wenn ichs dort richtig lese, so sind die meisten Stücke von z.B. Robert Johnson frei. Das bedeutet, dass ich diese Stücke ohne Gemasorgen öffentlich spielen und ggf. sogar verkaufen darf? Muss man die Stücke dann im Johnson Stil spielen, oder hat man Freiheit in der Interpretation?
Entschuldigt die vielleicht dummen Fragen, aber die Gema ist mir nach wie vor ein Rätsel.
"Die Schutzfrist besteht in Deutschland bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers."
Ich denke, die Freiheit der Interpretation kann dir sowieso niemand nehmen.
Re: Gema frei?
Ich würde sagen du darfst, musst aber nicht. Du darfst aber vermutlich nicht R.B. Songs aus eine einem Notenbuch ohne Gema spielen ist ja dann wieder eine Bearbeitung des Autors. Im Zweifelsfall bei der Gema nachfragen.Sven hat geschrieben:Muss man die Stücke dann im Johnson Stil spielen, oder hat man Freiheit in der Interpretation?
Entschuldigt die vielleicht dummen Fragen, aber die Gema ist mir nach wie vor ein Rätsel.
- ralphus
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Nur zur Sicherheit,
also wenn ich einen "alten" Song spiele, der neu arrangiert wurde, ist der nicht Gemafrei?
Also z.b. die Sachen die ich aus dem Book's Bluesbook spiele, sind Gemapflichtig? -Natürlich nur wenn ich sie auf eine CD pressen lasse, die verkauft werden soll.
Wenn das so ist, muss ich mich aus dem Projekt Forums-CD verabschieden, wenn sie denn Gemafrei sein soll...
also wenn ich einen "alten" Song spiele, der neu arrangiert wurde, ist der nicht Gemafrei?
Also z.b. die Sachen die ich aus dem Book's Bluesbook spiele, sind Gemapflichtig? -Natürlich nur wenn ich sie auf eine CD pressen lasse, die verkauft werden soll.
Wenn das so ist, muss ich mich aus dem Projekt Forums-CD verabschieden, wenn sie denn Gemafrei sein soll...
Viele Grüße
ralphus
ralphus
gemafreies Repertoire ist Repertoire wo Du keine Gema bezahlen mußt. Das ist ohne Zweifel richtig. Dies heißt aber noch lange nicht, dass keine
Urheber-, Aufführungs-, Copyright oder sonstige Rechte an diesem Repertoire bestehen. Also gemafrei heißt keineswegs Freeware.
Wie hoch die Schöpfungshöhe bei RBs Stücken nun tatsächlich ist, und ob die Bearbeitung ein neues Werk haben entstehen lassen, weiss ich nicht.
Wenn das aber so ist, dann hat sich RB dennoch wohl kaum bei der Gema angemeldet. Das heißt aber nicht, dass er damit seine Rechte am Musikstück verloren hat. Die Gema ist halt nur nicht zuständig.
Muzak (Fahrstuhlmusik, Supermarktmusik) ist zwar gemafrei aber dennoch
muß fast immer eine Lizensierung je nach Umfang der gewerblichen Verwendung vorgenommen werden.
Durch Arrangement wird ein Musikstück noch nicht zu einem anderen Werk.
Auch durch Transkription eigentlich nicht. Die Bearbeitung muß schon deutlich neue Elemente enthalten. Ein Straußwalzer als Gothic umgeschrieben wäre aber ohne Zweifel gema- und verlagsfähig.
Also darfst Du das Buch zwar nicht kopieren und verkaufen, aber spielen und auf CD pressen darfst Du es wahrscheinlich.
Ich bin richtig gespannt was RB sagt.
Urheber-, Aufführungs-, Copyright oder sonstige Rechte an diesem Repertoire bestehen. Also gemafrei heißt keineswegs Freeware.
Wie hoch die Schöpfungshöhe bei RBs Stücken nun tatsächlich ist, und ob die Bearbeitung ein neues Werk haben entstehen lassen, weiss ich nicht.
Wenn das aber so ist, dann hat sich RB dennoch wohl kaum bei der Gema angemeldet. Das heißt aber nicht, dass er damit seine Rechte am Musikstück verloren hat. Die Gema ist halt nur nicht zuständig.
Muzak (Fahrstuhlmusik, Supermarktmusik) ist zwar gemafrei aber dennoch
muß fast immer eine Lizensierung je nach Umfang der gewerblichen Verwendung vorgenommen werden.
Durch Arrangement wird ein Musikstück noch nicht zu einem anderen Werk.
Auch durch Transkription eigentlich nicht. Die Bearbeitung muß schon deutlich neue Elemente enthalten. Ein Straußwalzer als Gothic umgeschrieben wäre aber ohne Zweifel gema- und verlagsfähig.
Also darfst Du das Buch zwar nicht kopieren und verkaufen, aber spielen und auf CD pressen darfst Du es wahrscheinlich.
Ich bin richtig gespannt was RB sagt.
- ralphus
- Beiträge: 3355
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Ja Hanjo,
Roy Book Binder hat auch eigene Sachen geschrieben. Es sind aber auch historische Sachen dabei, von denen er keinen Urheber in seinem Buch angibt, bzw. sagt, dass die Stücke in den 20er 30er Jahren des 20. Jhd. entstanden sind. Da könnten die Autoren natürlich noch so alt geworden sein, dass die Stücke noch dem Urheberrecht unterliegen.
Die Frage ist, ob die Bearbeitung von Roy dem Urheberrecht unterliegen, wobei gerade er sagt, dass der die einzelnen Licks "zusammengesammelt" hat.
Ich denke mal, wenn man die Stücke auf der Forums-CD lässt gibt man einfach Roy Book Binder als Urheber an, und die Gema kümmert sich um den Rest.
Echt - keene Ahnung.
Roy Book Binder hat auch eigene Sachen geschrieben. Es sind aber auch historische Sachen dabei, von denen er keinen Urheber in seinem Buch angibt, bzw. sagt, dass die Stücke in den 20er 30er Jahren des 20. Jhd. entstanden sind. Da könnten die Autoren natürlich noch so alt geworden sein, dass die Stücke noch dem Urheberrecht unterliegen.
Die Frage ist, ob die Bearbeitung von Roy dem Urheberrecht unterliegen, wobei gerade er sagt, dass der die einzelnen Licks "zusammengesammelt" hat.
Ich denke mal, wenn man die Stücke auf der Forums-CD lässt gibt man einfach Roy Book Binder als Urheber an, und die Gema kümmert sich um den Rest.
Echt - keene Ahnung.
Viele Grüße
ralphus
ralphus
Hallo,
also wenn Du Gema zahlst (kümmern mußt Du Dich) dann heißt das noch lange nicht dass Du den Titel einspielen und auf CD veröffentlichen darfst.
Wir reden halt nicht nur über Aufführung und Abspielen.
Nur der Rechteinhaber kann Dir erlauben (Verlag/Urheber) ob Du es mit deutschem Text oder in eigener Bearbeitung einspielst und auf CD veröffentlichst. Auch eine reine Coverversion wäre sogar schon problematisch.
Die Witwe Orff hat sich noch jahrzehntelang gegen jede Pop bearbeitung der Carmina Burana gewehrt.
Also wenn nicht das Repertoire zumindest Gemafrei ist, würde ich auf jeden Fall die Finger von lassen.
Beste Grüße Hanjo
also wenn Du Gema zahlst (kümmern mußt Du Dich) dann heißt das noch lange nicht dass Du den Titel einspielen und auf CD veröffentlichen darfst.
Wir reden halt nicht nur über Aufführung und Abspielen.
Nur der Rechteinhaber kann Dir erlauben (Verlag/Urheber) ob Du es mit deutschem Text oder in eigener Bearbeitung einspielst und auf CD veröffentlichst. Auch eine reine Coverversion wäre sogar schon problematisch.
Die Witwe Orff hat sich noch jahrzehntelang gegen jede Pop bearbeitung der Carmina Burana gewehrt.
Also wenn nicht das Repertoire zumindest Gemafrei ist, würde ich auf jeden Fall die Finger von lassen.
Beste Grüße Hanjo
- Holger Hendel
- Beiträge: 12022
- Registriert: Do Feb 17, 2005 7:18 am
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http://www.folker.de/200303/12musikrechte.htm
Die Spannung steigt. Auch wenn der Folker mir nie viel gegeben hat - das hat er wirklich nicht - die Passage im vorletzten Absatz liest sich ja schon sehhhhr schwammig, oberschwammig:
Die Spannung steigt. Auch wenn der Folker mir nie viel gegeben hat - das hat er wirklich nicht - die Passage im vorletzten Absatz liest sich ja schon sehhhhr schwammig, oberschwammig:
Was nun.Eine Bearbeitung liegt dagegen vor, wenn die Melodie oder der Text merklich verändert werden
www.holgerhendel.com | facebook | youtube | twitch | Heavy Silence - finest acoustic cover
Holger wo ist Dein Problem. Versiehst Du Let it be mit einem neuen Text oder verwebst die Melodie mit Alle meine Entchen, dann muß der Verlag das genehmigen. Wenn Du Let it be coverst dann zahlst Du Gema und das wars. Wenn Du Alle meine Entchen einspielst, kannst Du es bearbeiten
wie Du Spaß hast. Und Gema fällt nicht an.
Der Fall von Ralphus ist in sofern komplizierter weil man nicht weiß, wer ist Rechteinhaber. Auch das Zusammentragen von Licks ist problematisch.
Best
wie Du Spaß hast. Und Gema fällt nicht an.
Der Fall von Ralphus ist in sofern komplizierter weil man nicht weiß, wer ist Rechteinhaber. Auch das Zusammentragen von Licks ist problematisch.
Best
- Holger Hendel
- Beiträge: 12022
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Mein Problem ist seit Jahren die Uneindeutigkeit im Urhebergesetz / Kunsturhebergesetz oder wie auch immer es heißt: ich kann eben nicht eine "einfache" / originalgetreue Coverversion von "let it be" machen und veröffentlichen ohne Gefahr zu laufen, dass der Urheber mir nachträglich eine reinwürgt. So habe ich es zumindest verstanden: im Einzelfall ist zu prüfen, ab wann eine Bearbeitung vorliegt und eben mit jener Situation habe ich meine Probleme.Holger wo ist Dein Problem.
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Die zitierte Passage ist doch relativ eindeutig (leider trotzdem wertlos, weil ohne Beleg). Wikipedia sagt ähnliches, leider ebenfalls ohne Quelle:Holger Danske hat geschrieben:Was nun.Eine Bearbeitung liegt dagegen vor, wenn die Melodie oder der Text merklich verändert werden
Der Musikverlag des Urhebers muss nur dann genehmigen, wenn eine Bearbeitung mit einem eigenständigen schöpferischen Anteil durch Veränderungen der melodisch-harmonischen Form und/oder des Textes vorgenommen wurde
Mein Wissensstand ist, dass sogar ein Klavierarrangement eines Stücks, das normalerweise von einer kompletten Band gespielt und gesungen wird, zunächst mal *nicht* als Bearbeitung gilt. Da mich das Problem nicht bisher nie betraf, habe ich mich da aber nicht abgesichert. Das deckt sich allerdings mit den oben zitierten Aussagen, denn ein einfaches Arrangement berührt ja weder den Text noch die Melodie oder die Harmonien wesentlich.
Ich nehme an, dass noch kein Rechteinhaber gegen 'einfache' Coverversionen (z.B. Klavierarrangement oder Gesang + Lagerfeuergitarre) vorgegangen ist und dementsprechend keine Urteile zu finden sein werden.
- Holger Hendel
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"Merklich verändert" ist für mich keineswegs eindeutig, das kann sich ja auf alles mögliche beziehen - auf Instrumentierung, auf Tempo, auf Tonart, auf best. Sounds / Effektierung... - und ich habe einschlägige negative Erfahrungen mit einem...offenbar beleidigten Urheber (der aus meiner Sicht froh sein darf, dass sich ein aufstrebendes Folk-Duo seinem unbekannten Werk angenommen hat), da muss man nur ein mal ´nen schlafenden Hund wecken und man kann eine Menge Spaß haben. Zum Glück schon länger her und jegliches Beweismaterial ist mittlerweile unwiederbringlich vernichtet. Was mich nicht davon abhalten wird auch fortan fleißig weiter zu covern. Jedoch wäre ich bei einer Veröffentlichung fortan sehr vorsichtig.
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LOLHolger Danske hat geschrieben:Was nun.Eine Bearbeitung liegt dagegen vor, wenn die Melodie oder der Text merklich verändert werden
Das stellt sich die Frage, ob ein Stück schon "bearbeitet" wurde, wenn der Sänger selten den richtigen Ton trifft.
Da reicht es nicht, Gebühren an die GEMA zu zahlen, das muss man sich das genehmigen lassen.