zum sachverhalt muss man einiges klarstellen.
der inventurbestand wirkt sich steuer senkend aus. unter anderem auch deshalb weil er den gewinn schmälert. eine überprüfung der damit verbunden wertmäßigen abschreibung (zum beispiel wird eine gitarre die jahrelang im laden hängt nicht mehr wert sondern wird, je nach bilanztechnik abgeschrieben) wird die frage aufwerfen was zu tun ist um diesen verlustbringer los zu werden.
in einem konkreten fall wurde eine gitarre die 4 jahre unverkäuflich im laden hing (wohl auch wegen der extrem hohen "Unverbindlichen Preisempfehlung") nun für eine preisreduktion von 58,90 % angeboten. wohlgemerkt zum UVP! dieser neue preis (angeblich EK) beinhaltet ganz sicher noch nicht den bonus auf einen jahresumsatz, bzw. die erfüllung des jährlichen kontingents.
Sicher wird ein hersteller und auch die anderen händler darauf achten, das aktuelle serien modelle nicht wettbewerbsverzerrend dazu noch unter dem SK-preis angeboten werden. das ist genauso verboten wie wettbewerbsverzerrende preisabsprachen.
aber im dem fall handelt es sich eindeutig um ein NOS (new old stock) modell, das zu dem nicht unter dem EK angeboten wurde, ich sehe als ausgebildeter groß- und außenhandelskaufmann hier in keiner weise einen verstoß in die eine oder andere richtung.
was einem etwas zu diesem gesichtsausdruck

verleitet ist eher die handelspanne.
nun ist diese aber nicht generell das was der einzelhändler "normalerweise" als benefit erhält da ja in der regel ein großhandel dazwischen liegt, bzw. liegen muss. das kann man aber umgehen wenn man als großabnehmer gilt. damit hat man das recht direkt vom hersteller zu beziehen. genau aus diesem grunde konnte ich nämlich meinen beruf im einzelhandel lernen! der laden firmiert dann schlicht als groß- und einzelhandel. ich stand also auch im laden und habe Grundig TVs verkauft (noch mit röhren

) die aufgrund der sehr hohen abnahmemenge direkt vom hersteller bezogen wurden. natürlich haben einige großhändler in der umgebung blut gespuckt und versucht das zu unterbinden sind aber immer gescheitert.
und genau dieser technik bedient sich nun scheinbar eine hochpreis-marke aus USA. es werden die großen musikläden (verbunde) direkt über den europäischen vertrieb in amsterdam beliefert (nach rechnung).
die großhandels(vertriebs)spanne fällt weg (ist oft der größte anteil) und ein teil wird an den endkunden weitergegeben, der andere teil wird eingestrichen und kompensiert auch das risiko der relativ hohen abnahme menge. man beobachtet eine deutliche preisreduzierung dieser marke.
gleichzeitigt bemerkt man aber eine vereinheitlichung der preise auf den cent genau. eine 355ce kostet zum beispiel überall 1899,-- (der uvp lag bei 2279,--). bei eingabe in google bekommt man sofort 7x den gleichen preis angezeigt, manche händler sind so ehrlich und lassen den alten UVP weg, manche bewerben das noch als preisvorteil.
hier muss man zumindest die frage stellen dürfen ob es sich dabei nicht bereits um eine wettbewerbsverzerrung aus kartellrechtlicher sicht handelt. wobei nun auch der endkunde scheinbar profitiert, vor allem aber der hersteller der damit die marktanteile sicher erhöhen kann weil er flächenmäßig sehr breit und günstiger anbieten kann ohne seinen eigentlichen herstellerverkaufspreis reduzieren zu müssen, sogar erhöhen kann ohne das es der endkunde merkt.
die frage ob die mengenanforderung die qualität beeinflusst ist offen, sehe aber durch einen anderen bericht hier im forum und meiner eigenen erfahrung mit meiner trotzdem sehr guten 12string (optisch nicht 100% makellos, aber deutliche preisreduktion) ein gewisses fragezeichen.