Ebay-Frage

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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chevere

Ebay-Frage

Beitrag von chevere »

Hallo,

bei einigen Auktionsangeboten hat sich eingeschlichen, dass der Verkäufer sich das Recht vorbehält, seine Auktion vorzeitig zu beenden.
Einige Gründe, die genannt werden, sind:

1. "wenn der von mir erwartete Preis nicht geboten wird..."
2."wenn ich ihn nicht zwischenzeitlich weiterverkaufe..."

Insbesondere Grund 1 erscheint mir doch rechtlich nicht wasserdicht zu sein.

Frage: "Ich biete auf so ein Teil und der V. sagt zu mir : " Hab ich doch vorher gesagt, dass ich nur bei einer mir genehmen Preisvorstellung verkaufe..."

Hab ich trotzdem Anspruch auf die Lieferung der Sache?

Ich weiß, dass bei Nichterreichen des vorgestellten Preisrahmens die ebay Richtlinien so sind , dass er trotzdem liefern müßte. Gilt das auch bei vorheriger Ankündigung der Nichtlieferung?
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OldPicker
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Beitrag von OldPicker »

Hör ich zum ersten Mal.... :roll:

Das würde mich auch interessieren.
* * * * * * * * * * * * * * *

"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
(Woody Guthrie)
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guitar-hero
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Beitrag von guitar-hero »

Moin Frank,

solche Hintertüren sind natürlich nicht statthaft!

Doch was nützt es einem Käufer, wenn der Verkäufer auf "höhere Gewalt" argumentiert.
Beispiel: "Der Artikel wurde zwischenzeitlich zerstört und steht deshalb nicht mehr zum Verkauf." :x

Diese o.ä. faule Tricks habe ich schon diverse Male erlebt.
Da kannze machen nix! :x

Bis die Nächte.
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"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur zu selten dazu."
chevere

Beitrag von chevere »

Es sei denn, er ist so blöde , auf Deine mail zu antworten, dass erdas Ding nicht verkauft, weil er den Preis nicht erzielen konnte.
Ist mir schon passiert, aber ich habe den RA nicht eingeschaltet.
Emails sind doch in dieser Hinsicht beweiskräftich, oder?

:shock:
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Admin
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Beitrag von Admin »

Denke schon, wenngleich der Verfasser seine Urheberschaft zunächst abstreiten könnte, was es ein wenig schwieriger machen würde.

EBay vermittelt nur und wenn jemand schreibt, der behalte sich die vorzeitige Beendigung des Angebots vor, wird es unter Umständen ein wenig schwer, ihn auf eine Lieferverpflichtung festzunageln. Hingegen gibt es gegenüber EBay die Verpflichtung, die Vertragsanbahnung nur nach den EBay-Regeln vorzunehmen. Dagegen verstößt ein Anbieter, der anbietet, sich aber vorbehält, das Angebot nicht gelten zu lassen.

Also bleibt nur, von solchen Angeboten die Finger zu lassen und EBay zwecks Wahrung der Sozialhygiene zu verständigen. Ich tue das gelegentlich, ohne allerdings jemals einen Effekt in dem Sinne festgestellt zu haben, daß EBay ein unzulässiges Angebot herausgenommen hätte.

Einmal allerdings, als ich auf eine 000-16 oder sowas geboten hatte und der Anbieter (in den Niederlanden ansässig) binnen 30 Sekunden vor dem Ablauf der Aukton cancelte, habe ich Ebay so lange angeschrieben, bis man mir mitteilte, man werde gegen den Anbieter vorgehen.

Er hatte mir auf mein Mail hin frank und frei mitgeteilt, für den erzielten Preis werde er die Auktion "nicht machen". Nun hätte ich also eine 000-16 irgendwas im Laden kaufen und ihn auf den Differenzbetrag in Anspruch nehmen können, falls er - auf Fristsetzung - nicht liefert. Soweit das deutsche Zivilrecht. Aber da der Mann in den Niederlanden saß, hätte a) die örtliche Zuständigkeit und b) das anzuwendende Recht geklärt werden müssen. Das erscheint einem bei einem möglichen Streitwert von vielleicht 350 Euro doch eher unangebracht.

EBay müßte ein effektives Sanktionssystem einführen, etwa Stromschläge durch die Tastatur oder leicht bekleidete, weibliche Überfallkommandos mit Peitschen. Wer möchte da nicht gegen EBay-Regeln verstoßen....... ähhh hmm, ich schweife ab.
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saite
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Beitrag von saite »

Hi,
das ist mir schon so oft passiert ! Ich biete oft für Dinge, die ich in der Nähe abholen kann. Die Leute sind so blöd dann 1 Euro Startgeld anzugeben, wenn sie nur Abholung möchten. Ist doch klar, dass man da wenig Gebote bekommt.
Letztens wieder: ein 54 l Aquarium für meinen Sohn. Der ( 8 J.) freut sich natürlich schon, sein Taschengeld zu sparen. Klar, dass wir die Auktion für 1 Euro nicht gekriegt haben. Richtig ist das nicht, aber was soll ich machen? Schade, dass man dann noch nicht mal eine miese Bewertung abgeben kann.:twisted:

Gruß Kerstin
chevere

Beitrag von chevere »

Ich mein ja nur... 8) :wink:
"...ein Shelm wer Schlächter dabei dängt..."
Hätte es einen Wert ein Exememplar zu stationieren damit allen bösen Buben das Handwerk gelegt werde könnte...???

Mancher wurde von ebay schon wegen artikel-erläuternder, konkurrierender Markennamennennung abgemahnt (die im übrigen in allen anderen Ländern toleriert wird / selbst im Super-ich-scheiß-dich-an,-wenn du....(Mitmachteil)-Land)

Und trotz aller Mühen fand sich mancher Zupfgeselle mit einem freundlichen Standardabschmackbrief an der Aussenlinie wieder!
Gebühren dennoch berechnet ?)

Der Räscher der Erbsenteens!

"I love Retailshops, schmeiß noch eine Mark in die Jukjebox , Baby...."

http://cgi.ebay.de/THD-UniValve-SingleE ... dZViewItem
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Davanlo
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Beitrag von Davanlo »

Tja, mir ist umgekehrtes passiert... hatte auf einer tollen Dobro gesteigert... dann war die Waschmachine kaputt (und die Frau sauer), und das Geld weg, und ich habe den Kauf geweigert... ich schäme mich, aber es ging nicht anders.

Ansonsten find ich das doof, wenn jemand eine minimale Summe will, dann soll er diese auch als Startsumme geben.
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Admin
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Beitrag von Admin »

Mich haben sie mal herausgedrängt, dadurch bin ich überhaupt erst aufs Petzen gekommen. Alledings wurde die EBay-Gebühr ordentlich rückerstattet.
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