Mehrwertsteuer-differenz beim Auslandskauf

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xronis
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Mehrwertsteuer-differenz beim Auslandskauf

Beitrag von xronis »

hallo,
ich hätte da mal eine frage. Habe nach langem stöbern im netz nichts genaues gefunden und dachte ich stell sie jetzt hier.
Wenn ich von Deutschland etwas bestelle, und in Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer 16%, darf der Anbieter den preis um 3% erhöhen da die Mehrwertsteuer in Griechenland 19% beträgt?
Hat ein großer Anbieter (darf ich den Namen hier nennen?) bei mir machen wollen.
Bernd C. Hoffmann
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Re: Mehrwertsteuer-differenz beim Auslandskauf

Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Hallo xronis,

grundsätzlich ist der Verkäufer in seiner Preisgestaltung frei. Wenn er den Kaufpreis um die MwSt erhöht, dann muß das auf der Rechnung ausgewiesen sein. Als Endverbraucher kannst Du den Verzicht des Verkäufers auf die MwSt nur dann anbieten, wenn Du eine Umsatzsteuer-ID-Nummer hast. Damit ist der MwSt-freie Geldfluß zwischen den Partnern innerhalb Europa über die beteiligten Finanzbehörden überprüfbar.

Bei Auslandsgeschäften zwischen Kommerzanbieter und Konsumenten ist es durchaus üblich, denselben Preis wie bei Inlandsgeschäften zu berechnen. - Allerdings gibt es in den AGB eine Klausel mit folgendem Inhalt: Die Preise für Käufer mit Wohnsitz in Deutschland verstehen sich inkl. MwSt, für Käufer mit Wohnsitz außerhalb Deutschland exkl. MwSt. Ergo: Sparen am Preis kann man nichts.
Liebe Grüße
Bernd
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Treehugger
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Beitrag von Treehugger »

Hallo xronis,

Händler dürfen bis zu einem bestimmten Umsatzvolumen (frag mich jetzt nicht wieviel) zum hiesigen MWSt.-Satz (16% ... noch :-() für Lieferungen ins Ausland berechenen.
Wird dieses Limit überschritten, und ich denke T. wird dies tun, dann muss der MWSt.-Satz des Landes angewandt werden, in welches das Produkt geliefert wird.
Ein Beispiel ist Amazon, da läuft das IMHO auch so.
Ausnahme sind Länder, die nicht zum innergemeinschaftlichen Gebiet der EU (+ EFTA-Staaten) gehören, z.B. die Schweiz.
Dort kannst du gar ohne MWSt. erwerben, musst aber die Ware vor Ort verzollen und versteuern.
Cheers,

Treehugger

Keep busy folks, 'cause no dog ever p*ssed against a moving car ... ;-)
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xronis
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Beitrag von xronis »

vielen dank für die antworten
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Beitrag von Admin »

Wenn Du als Nichtunternehmer im Versandhandel kaufst,

UND

wenn der Verkäufer die Lieferschwelle von Deutschland regelmäßig überschreitet, also im vergangenen Jahr für mehr als 100.000 Euro Waren nach Deutschland geliefert hat,

DANN

weist er die deutsche Mehrwertsteuer aus. Der Lieferant muß die Umsatzsteuer für die Lieferungen in Deutschland versteuern und es ist, als würdest Du von einem Inländer kaufen.

#######################################

Wenn Du als Nichtunternehmer im Versandhandel kaufst,

UND

wenn der Verkäufer die Lieferschwelle von Deutschland regelmäßig UNTERschreitet, also im vergangenen Jahr für weniger als 100.000 Euro Waren nach Deutschland geliefert hat,

ODER

von einem Verkäufer vor Ort kaufst und die Ware mitnimmst,

DANN

weist er die griechische Mehrwertsteuer aus. Er erklärt und zahlt seine Umsatzsteuer in Griechenland.

########################################

Wenn Du als Unternehmer kaufst, liegt ein "innergemeinschaftlicher Erwerb" vor, dh, es wird weder eine Mwst, noch Einfuhrumsatzsteuer (die betrifft nur "Drittländer" außerhalb der EU) gezahlt. Der Erwerb wird unter Angabe der Ust-ID-Nummern beider Vertragspartner dem Finanzamt (des Empfängerlandes) gemeldet. Dort wird die Ausgabe rechnerisch so behandelt, als sei sie im Inland erfolgt. Wenn also in dem betreffenden Monat ein Einnahmen-Überschuß erzielt wurde, verringert sich die Umsatzsteuer des Erwerbers so, als habe er sie an den Fiskus bezahlt.

ES SEI DENN

du unterliegst trotz Unternehmereigentschaft der sogenannnten "Erwerbsschwelle" (Ärzte, Banken, Körperschaften d. öff. Rechts)

UND

hast nicht auf eine Befreiung von der Erwerbsschwellenregelung optiert

UND

unterschreitest die Erwerbsschwelle.

Dann gilt nämlich wiederum die griechische Umsatzsteuer.
#########################################
Achja, es darf kein Neuwagen sein, dann ist wieder alles ganz anders.


Mit den wenigen Informationen, die Du gegeben hast, wirst Du doch nicht annehmen, daß man eine Antwort sagen kann.

Man müßte wissen, was Du von wem für wieviel kaufst. Auch bitte ich darum, am besten die Bilanzen der beteiligten Unternehmen hier zu veröffentlichen.

Wieviel machen denn die 3 % überhaupt aus ?
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xronis
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Beitrag von xronis »

na das ist aber echt ausführlich. Tschuldigung, nächstes mal werde ich versuchen genau so genau zu sein :).
Das andere war aber echt nicht so gemeint.
Also wieder, vielen dank :D

ach so, 3% machen vielleicht nicht viel aus, aber es geht doch nicht nur um den betrag.
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RB
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Beitrag von RB »

Böser Bube du! Hättest Du gleich gesagt, daß es um nicht sehr viel geht, hätte der Admin sich kürzer fassen können. Sowas aber auch. Nein, es war ein Scherz. Man glaubt kaum, wie kompliziert man eine einfache Sache machen kann. Zum Beispiel wäre doch vorstellbar, daß jeder Verkäufer die Mwst seines Geschäftsortes ausweist und jeder vorsteuerabzusberechtigte Käufer sie bei seiner Umsatzsteuer abzieht. Als Problem verbleiben die unterschiedlichen Steuersätze, die in der EU von derzeit 15% (oder so) bis 22% reichen.

Noch besser wäre eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuer auf meinetwegen 18 %. Dafür müßten einige anheben, einige absenken. Vielleicht kommt das noch, die derzeitige Regelung gilt nur bis irgendwann in 2007, danach wird alles anders und hoffentlich etwas überschaubarer.
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