Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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Orange
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Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von Orange »

Hallo,

ich betreibe seit ca. 1 1/2 Jahren recht erfolgreich (wie ich finde) einen Gitarrenstammtisch.

Der Stammtisch findet in einem Gasthaus statt wo wir von Zeit zu Zeit auch die Kellerbar allein nutzen können was sehr fein ist,
da wir dort ungestört sind. Meine (Schnaps?)-Idee: --> Ich möchte dort gerne mal einen AKUSTIK OPEN STAGE veranstalten !

In erster Linie habe ich damit keinen Streß, ich möchte das Projekt im Herbst über die Bühne (im wahrsten Sinne des Wortes) bringen,
und muss mir vorab mal das OK von der Wirtin holen. Da bin ich aber guter Hoffnung.

Jetzt muss einiges geklärt werden:

- Darf ich das dort machen
- Termin
- Leute & Musiker einladen / ausschreiben
- PA (habe ich schon geklärt, bekomme ich 8) - nicht unwichtig)
- ... usw.

- Rechtliche Grundlagen !?

Und genau das ist der Punkt wo ich mal Rat einholen möchte. Ist wohl in DE vermutlich auch anders als in AT, aber nichts
desto trotz würde mich mal interessieren wie da eure Erfahrungen sind. Hier haben wir ja open-stage-Veranstalter in der Runde.

Was muss ich denn beachten wenn ich eine open stage bei einem Gasthaus veranstalten will ?

Gibt´s da rechtliche Grundlagen, muss ich das irgendwo anmelden, etc. ... ?

Dank im voraus + LG
Orange :D
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OldBlues
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von OldBlues »

:( Wie's in Österreich ausschaut weiß ich nicht, aber in deutschen Landen geht's ohne GEMA überhaupt nicht.
Haben wir z.B. erfahren dürfen.

Also, der Wirt stellt den Raum zur Verfügung, dies, wenn der Musikerstammtisch öffentlich ist, wird dann
Zahlungsaufforderungen seitens der GEMA nach sich ziehen (Z.B. ca. 25 €uro für eine "Veranstaltung" ohne Eintritt).
Es sei denn... es wird ein nicht öffentliches Treffen (unter Ausschluß der Öffentlichkeit und somit auch ohne öffentliche Bewerbung),
dann kann auch die GEMA nichts.

Bei einer "open Stage" gilt in etwa das selbe, nur, dass dann noch das Einreichen einer Songliste dazukommt.
Bei Erhebung eines Eintrittsgeldes berechnet sich die GEMA-Gebühr aus dem Preis, der max. Anzahl der Besucherplätze und evtl. aus der Grundfläche des Raumes.
Wichtig ist stets der GEMA zuvorkommen (Voranmeldung der Veranstltung) sonst könnt's teuer werden).

So sieht das z.Z. bei "uns" aus.
Zuletzt geändert von OldBlues am Mo Jun 20, 2016 12:14 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Holger Hendel
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von Holger Hendel »

Zur Ausführung von OldBlues möchte ich ergänzen:

Orange "mietet" die Kneipe, geschlossene Gesellschaft / nur geladene Gäste / keine Bewerbung. Da aber zusätzlich die Wirtin & ggf. Bedienpersonal zugegen sind muss dennoch die GEMA-Gebühr entrichtet werden.

Diese Begründung war für mich vor einigen Wochen neu und sehr überraschend (ich spielte auf so einer Veranstaltung), doch in dem mir bekannten Fall wurde tatsächlich so verfahren. Ob dies korrekt / "rechtens" war weiß ich nicht, es ist das Gedächtnisprotokoll eines mitgehörten Telefonats zwischen Wirtin bzw. Geburtstagskind und GEMA-Mitarbeiter. :?
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Niels Cremer
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von Niels Cremer »

Jo in Eeesterraich kenn' I mi ned aaas, is eh kloar, aber bittschön bist net genant und schaug'st amoal in des Schreibsl des wo I dia do ausig'sucht hob, do wiarst scho wos find'n wos di intressier'n dad:

https://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewer ... events.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

Gibt's denn bei euch überhaupt eine Rechteverwertungsgesellschaft wie bei uns die GEMA?

LG & viel Erfolg!
Niels
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OldBlues
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von OldBlues »

...hier die in Österreich zuständige AKM...
Viel Spaß beim Suchen/Lesen :P
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Martini
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von Martini »

Hallo,

ich finde die Frage und natürlich auch die Antworten sehr interessant, denn es geht auf der einen Seite darum Musik zu veranstalten ohne dass es zu kompliziert wird, auf der anderen Seite gibt es natürlich die Rechte, die ein Komponist an seinen Liedern hat wenn die von anderen gespielt werden....

Das führt mich zu einer Konsequenz und zu einer neuen Frage: Eigene Sachen bei einem solchen Event (offene Bühne) spielen, und zwar ausschließlich.
Hat die GEMA da noch irgendwas zu sagen? Wie ist überhaupt die Situation für einen Musiker, der sich einem Veranstalter anbietet und sagt, er spiele nur eigene Sachen, die nicht bei der GEMA registriert sind? Das geht doch die GEMA eigentlich nix an, da jemand auf die Verwertung seiner Musik verzichtet und nur die Gage nimmt.....

Kann da jemand was dazu sagen?

Danke im Voraus.

Gruß

Martini
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Orange
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von Orange »

Danke für die Infos und auch vor allem für die Links, Bettlektüre somit erstmals gesichert.

Alles nicht so leicht, offizielle Veranstaltung, geschlossene Veranstaltung, ... usw. boah, gut dass
ich einen möglichen Termin für Herbst angesetzt habe.

Werde mich auch bei anderen Veranstaltern hier in AT erkundigen.

THX !
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scifi
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von scifi »

Martini hat geschrieben:Das führt mich zu einer Konsequenz und zu einer neuen Frage: Eigene Sachen bei einem solchen Event (offene Bühne) spielen, und zwar ausschließlich.
Hat die GEMA da noch irgendwas zu sagen? Wie ist überhaupt die Situation für einen Musiker, der sich einem Veranstalter anbietet und sagt, er spiele nur eigene Sachen, die nicht bei der GEMA registriert sind? Das geht doch die GEMA eigentlich nix an, da jemand auf die Verwertung seiner Musik verzichtet und nur die Gage nimmt.....
Ich kenne es von eigenen öffentlichen Konzerten so, dass der Veranstalter nichts zahlen muss, wenn ich nur eigene nicht durch die GEMA geschützte Werke und Bearbeitungen von gemeinfreien Werken (Komponist/Verfasser ist min. 70 Jahre tot) spiele. Dazu muss ich zum Nachweis jedoch trotzdem eine Stückliste bei der GEMA einreichen und die Veranstaltung dort anmelden. Nachweispflicht besteht also auf jeden Fall. Es kann aber auch sein, dass die Veranstalter oft ohnehin noch andere Abmachungen mit der GEMA haben (Kirchen zum Beispiel oder Kulturvereine) und dann ein seltsamer Kuhhandel stattfindet.

Einfach mal bei der GEMA anrufen - die beißen nicht (sofort)
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Pappenheim
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von Pappenheim »

Eins ist klar: Die AKM in Österreich ist, soweit bekannt und aus Erfahrungen, bei weitem nicht so streng wie die GEMA in Deutschland.

An sich musst du dich um nichts kümmern, das ist eigentlich die Sache vom Wirt. Die machens meistens so, dass sie mal garnichts machen, so wie hier:

Bild

Wenn dann die AKM draufkommt, dass da überhaupt was gelaufen ist, dann klopfen die beim Wirt mal und fragen, was da so gespielt wurde. Der stellt sich dann doof und sagt, dass er das nicht weiß. Und dann solltest du dich noch halbwegs daran erinnern, was gespielt wurde. In der Regel gibt es dann eine kleine pauschalierte Nachzahlung, so um die 30 Euro herum. Die hat aber auch der Wirt zu zahlen, und nicht du. Wenn du dem Wirt entgegenkommen willst, solltest drauf schauen, dass hauptsächlich Eigenkompositionen oder gemeinfreie Sachen gespielt werden. Irish Folk ist da immer gut, weil die Komponisten zB von Whiskey in the Jar schon weit über 70 Jahre vermodern :)

Also ganz locker bleiben. Meistens kommt garnix. Bei so Open Stages würde ich an deiner Stelle nicht so "dienstbeflissen" sein.
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jimprove
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von jimprove »

Ich habe in Mainz auf einer open Stage Veranstaltung teilgenommen und habe interessehalber die Chefin diesbezüglich angesprochen. Im Detail kann ich es nicht mehr wiedergeben aber ich habe es so in Erinnerung wie "OldBlues" es beschrieben hat.
Es wird eine Liste herum gereicht auf der alle Teilnehmer ihre Stücke aufschreiben (ob diese Liste zu erstellen wirklich zwingend notwendig ist kann ich leider nicht sagen). Wenn die Veranstaltung keinen Eintritt kostet, ist der Betrag angeblich recht überschaubar, ich meine auch, dass sie 25,-€ sagte.
Wir veranstalten im September ebenfalls eine open Stage. Auch hier habe ich die Chefin auf die GEMA angesprochen. Sie winkte wissend ab und sagte, dass das für sie kein Problem sei. Weil kleiner Betrag. Genaueres könnte ich dort gerne noch erfragen!

Gruß
J.
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Juan
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von Juan »

Also wir machen in München seit 1995 den International Sogwriters Evening und haben dabei so unsere Erfahrungen mit der GEMA gemacht:

Zuerst hat uns der damalige Wirt versichert, dass das mit der GEMA überhaupt kein Problem sei, da er ohnehin GEMA zahlen würde.

Dann übernahm eine sehr engagierte Damen die Organisation des Bühnenprogramms der Bühne und es stellte sich heraus, dass mitnichten die GEMA für unseren Abend bezahlt war, denn die Pauschale die eine Gastwirtschaft für die Hintergrundmusik bezahlen muss, umfasst keine Einzelveranstaltungen. Wir bekamen eine Rechung von damals ca. 6.000,-- DM. Diese basierte auf der sogenannten GEMA-Vermutung. Das ist eine Rechtsprechung des BGH wonach grundsätzlich bei allen öffentlichen Veranstaltungen die Vermtung besteht, dass dort eben auch GEMA-geschützte Werke zum besten gegeben werden.

Es handelt sich aber nur um eine Vermutung, die noch dazu widerlegbar ist. Und das haben wir dann getan: Wir haben uns von allen Teilnehmern per Unterschrift und Nennung der jeweiligen Titel bestätigen lassen, dass sie keine GEMA-pflichtigen Titel gespielt haben und sind damit noch eimal glimpflich d.h. ohne Bezahlung einer Gebühr davon gekommen.

Das haben wir dann einige Jahre und in wechselnden Locations so fortgesetzt. Das Resultat war so, dass alle Teilnehmer motiviert waren eigene Sachen zu schreiben, hatte aber auch den Nachteil dass viele gute Künstler, die eben "nur" covern nicht mehr gekommen sind, was auch irgendwie schade war.

Nach einem Wechsel in eine andere Kneipe wurden wir von der Wirtin angesprochen, dass es besser sei GEMA zu bezahlen und sie würde - da selbst GEMA-Mitglied - versuchen eine Pauschaldeal für alle Veranstaltungen die in ihrem Lokal stattfinden zu vereinbaren. Wir müssten dann an unserem Abend eben nur den Hut rumgehen lassen.

Seit dem läuft das so und wir sind eigentlich ganz glücklich damit. Aktuell haben wir einen Deal mit dem Betreiber des Theaters in dem wir unsere Veranstaltung haben, dass er vom Hut vorab die GEMA bekommt (das sind derzeit bei uns 23 Euro) und der Rest dann zwischen uns 50:50 geteilt wird. Mit dem bei uns angesammelten Geld können wir zwischen drinn mal Kabel oder DI-Boxen oder auch mal was aufwändigeres kaufen und wir haben den Rücken frei. Auch bei schlechten Abenden kommt immer mindestens die GEMA-Gebühr zusammen. Also wirtschaflich ist das kein großes Geschäft, aber deswegen macht man es ja auch nicht.

Ich vermute, dass es in Österreich mit der AKM auch nicht sehr viel anders sein wird. Ihr müsst Euch also entscheiden, ob ihr die Veranstaltung ohne AKM machen wollt, dann kann man halt nur Sachen spielen, auf denen keine (angemeldeten) Urheberrechte sind ("Let it be" und dergleichen fällt dann eben unter den Tisch) oder ihr macht einen Deal wie oben beschrieben, habt dann aber etwas Verwaltungsaufwand.

Was ich auf keinen Fall mehr machen würde: Mich darauf verlassen, dass die GEMA oder AKM vom Betreiber des Lokals oder der Bühne ohnehin bezahlt wird. Am besten sprecht ihr den Typen von vorneherein an und legt die Karten auf den Tisch. Im Zweifel ist es besser wenn ihr das mit der AKM selbst in die Hand nehmt und nicht über den Betreiber laufen lasst, dann seid ihr hier ganz sicher. Bei uns läuft dass über den Bühnenbetreiber deshalb, weil der ein regelmäßiges Programm hat und daher bei der GEMA als Veranstalter registriert ist.

So, ich hoffe ich konnte ein bißchen helfen.

Gruß

Jens
http://www.myspace.com/jensitos
http://www.youtube.com/user/jewe321?feature=mhee
Martin J-40 (2008)
Ovation Legend Electric (1981)
LeVoi Oval Hole Selmer-Type (2005)
und noch einiges mehr
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Orange
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von Orange »

Danke an Alle und speziell auch an Juan.

Es wird sicher eine Cover-Veranstaltung wenn es was wird und ich verlasse mich da auch auf keine anderen
die "die AKM eh verständigt und alles gecheckt haben". Das mach ich selber, schrifflich, und wenn es sich um
ca. 25,-- Taler Zahlung handelt, daran soll es nicht scheitern.

THX :)
Bernd C. Hoffmann
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Nur am Rande, wobei ich nicht weiß, ob es für diese Art von Veranstaltungen zutrifft:
Einer einer damaligen Schüler hatte mit seinem Jahrgang eine Abi-Feier veranstaltet, die er nicht der GEMA gemeldet hatte, weil er es nicht wusste. Dafür mussten sie die doppelte Gebühr nachzahlen, etwas über 800 €.
Liebe Grüße
Bernd
:
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OldBlues
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von OldBlues »

Orange hat geschrieben: [..] und ich verlasse mich da auch auf keine anderen die "die AKM eh verständigt und alles gecheckt haben". Das mach ich selber [...]
Das ist eine sehr vernünftige Einstellung! Bild

Viel Erfolg und berichte bitte wie's laufen tut...
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pfunk
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Re: Open Stage --> Rechtliche Grundlagen ?!

Beitrag von pfunk »

Juan hat geschrieben: Dann übernahm eine sehr engagierte Damen die Organisation des Bühnenprogramms der Bühne und es stellte sich heraus, dass mitnichten die GEMA für unseren Abend bezahlt war, denn die Pauschale die eine Gastwirtschaft für die Hintergrundmusik bezahlen muss, umfasst keine Einzelveranstaltungen. Wir bekamen eine Rechung von damals ca. 6.000,-- DM. Diese basierte auf der sogenannten GEMA-Vermutung. Das ist eine Rechtsprechung des BGH wonach grundsätzlich bei allen öffentlichen Veranstaltungen die Vermtung besteht, dass dort eben auch GEMA-geschützte Werke zum besten gegeben werden.
:shock: :shock: :shock: ... wie kommt man dann auf so einen Betrag? Kurz zu meinen Erfahrungen: Bis vor einigen Jahren berechneten sich die GEMA-Gebühren für Konzerte der sog. U-Musik aus der Höhe des Eintrittsgeldes und der Größe des Veranstaltungsraumes (habt ihr im Olympia-Stadion veranstaltet?). War aus meiner Sicht nicht ganz okay, da der eigentliche Umsatz nicht wirklich berücksichtigt wurde. Inzwischen berechnet sich die Gebühr ausschließlich nach dem Umsatz. Für unsere Veranstaltung (Göttinger Gitarrennacht, Rathaussaal, immer um die 250 Gäste, Eintritt 19 Euro) sind das ca. 230 Euro (früher etwa 180 Euro). GEMA fällt immer an, wenn auch nur EIN GEMA-pflichtiger Titel gespielt wird. Aaaaaber Leute, macht euch doch nicht so einen Stress: Was nachher auf der Liste steht ist doch eure Sache .... 8)
Juan hat geschrieben: Wir haben uns von allen Teilnehmern per Unterschrift und Nennung der jeweiligen Titel bestätigen lassen, dass sie keine GEMA-pflichtigen Titel gespielt haben und sind damit noch eimal glimpflich d.h. ohne Bezahlung einer Gebühr davon gekommen.
Das haben wir dann einige Jahre und in wechselnden Locations so fortgesetzt. Das Resultat war so, dass alle Teilnehmer motiviert waren eigene Sachen zu schreiben, hatte aber auch den Nachteil dass viele gute Künstler, die eben "nur" covern nicht mehr gekommen sind, was auch irgendwie schade war.
Ich als GEMA-Mitglied und Schreiber eigener Songs bin immer froh, wenn ich diese auch in einer GEMA-Liste unterbringen kann. Gibt halt immer noch ein bißchen was extra :wink:
Kann mir nicht vorstellen, dass für einen Kneipen-Gig mehr als ca. 50 Euro GEMA anfallen, lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Die GEMA ist (meiner Meinung nach) kein "Abzock-Verein", und man kann mit den Leuten reden ...
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