COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

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Jorma55
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Jorma55 »

Die Konsequenzen, die sich aus der Aufnahme aller Palisanderarten (außer Rio) in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens ergeben (Vorerwerbsbeleg bzw.Unbedenklichkeitsbescheinigung) sind für alle Unterzeichnerstaaten gleich, Unterschiede können sich aber bei den Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Regelungen ergeben, weil dies in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Nationalstaaten fällt. Und weitere Unterschiede können sich bei der Vollzugspraxis ergeben, wenn beispielsweise in einem Land das Legalitätsprinzip gilt und in einem anderen das Opportunitätsprinzip.
Innerhalb der EU droht aber keine Gefahr, bei Reisen oder einem Verkauf in ein Land außerhalb der EU sollte man aber den Zoll auf der Rechnung und eine der oben genannten Belege/Bescheinigungen zur Hand haben.

Michael
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Andie
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Andie »

In Österreich bekommt man beim Versuch einen Vorerwerb zu melden folgende Antwort:
------------------
Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt Bezug auf Ihre Meldung von Holz- bzw. Musikinstrumentenlagerbeständen und teilt Ihnen dazu mit, dass es in Österreich k e i n e Vorerwerbswarenbescheinigung gibt. Diese ist nur in Deutschland erforderlich, weil dort die Meldung an verschiedene Behörden erfolgt. In Österreich ist nur unser Haus zuständig.

Für allfällige Weiterverkäufe von Beständen ins EU-Ausland wenden Sie sich im Anlassfall an Ihren jeweiligen Sachbearbeiter (aus unserer Kontaktliste unter http://www.cites.at" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;). Die weiteren Informationen und auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens der EU-Listung finden Sie auf unserer Homepage.

P.S: Für Konzerttourneen gilt eine 10kg-Freigrenze/“shipment“. In diesem Fall sind keine CITES-Papiere erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

CITES Vollzugsbehörde
Abteilung I/8, Nationalparks, Natur- und Artenschutz
Stubenbastei 5, 1010 Wien
T +43 1 71100 611415, F +43 1 71100 617406
bmlfuw.gv.at
cid:image001.png@01D26665.E3678CB0
BUNDESMINISTERIUM
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
---------------------------------

Ich habe jetzt noch mal zurück geschrieben weil mir nicht klar ist wie ich z.B. bei einem späteren Verkauf belegen soll dass ich die Gitarre schon vor 2017 besessen habe. Eigentlich müsste das doch VOR Inkrafttreten passieren. Bin irgendwie ratlos und warte jetzt auf Antwort.
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Davanlo
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Davanlo »

Ich kriege Morgen oder Übermorgen eine Antwort.
Scheinbar ist noch nicht alles klar.

Inzwischen wurde mir folgendes mitgeteilt :

In Belgien wurde mir gesagt das die 10 kg Grenze nicht angepasst ist wenn man in der EU tourt. Den es handelt sich um "Kommerziellen Gebrauch" und nicht transport von persönlichem Eigentum. (Gesetze über Transport von Privateigentum sind bei jedem Land verschieden).

Wenn man die EU verlässt, gilt die 10 kilo Grenze auch nicht denn es handelt sich nicht um eine Exportation oder Importation, sondern um eine neue Exportation (Re-exportation) außerhalb der UE. (Das Instrument wurde schon importiert).
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Davanlo
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Davanlo »

Schon mal alle Informationen die ich sammeln konnte, leider nur auf Französisch. Übersetzung folgt später. Auf jeden Fall Danke an die belgische CITES Behörde die geduldig mit mir alle Fragen nachgelesen und beantwortet hat.

http://guitar.vanlochem.be/palissandre- ... lia-cites/" onclick="window.open(this.href);return false;
Jorma55
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Jorma55 »

Anruf beim Kreisverwaltungsreferat München heute : Es gibt keine Vorerwerbsbescheinigugen. Rechnung mit Datum genügt völlig. Bei gebraucht irgendwann von irgendjemandem ohne Rechnung erworbenen Exemplaren könnte der Nachweis im Bedarfsfall auch durch Aussage bzw. schriftliche Bestätigung eines Zeugen (Ehefrau etc.), dass man die Gitarre bereits vor dem 01.01.2017 in Besitz hatte, erbracht werden. Die Neuregelung ist eigentlich nur für Gewerbetreibende (, Gitarrenbauer/Händler) von Bedeutung.

Michael
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H-bone
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von H-bone »

Jorma55 hat geschrieben:Anruf beim Kreisverwaltungsreferat München heute : Es gibt keine Vorerwerbsbescheinigugen. Rechnung mit Datum genügt völlig. Bei gebraucht irgendwann von irgendjemandem ohne Rechnung erworbenen Exemplaren könnte der Nachweis im Bedarfsfall auch durch Aussage bzw. schriftliche Bestätigung eines Zeugen (Ehefrau etc.), dass man die Gitarre bereits vor dem 01.01.2017 in Besitz hatte, erbracht werden. Die Neuregelung ist eigentlich nur für Gewerbetreibende (, Gitarrenbauer/Händler) von Bedeutung.

Michael
Danke Michael !! Genau das wollte ich endlich mal hören ! Weil ich das schon lange genauso interpretiere...

Und ein Gang auf die Behörde wird erst dann aktuell. wenn das Intrument ausserhalb der EU verkauft werden soll... und erst dann...

Diese Massenpanik ist ja nimmer normal... :aua:
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Davanlo
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Davanlo »

Information suchen ist Verstand, nicht Panik.

Ich habe mit der Belgischen Behörde Informationen getauscht ... hier die Antworten, grob übersetzt.

Ich bin ein Musiker, ich sollte etwas tun, wenn ich weder der Hersteller noch der Verkäufer oder Importeur oder Exporteur von Instrumenten bin ?

Das Privateigentum einer Gitarre mit Teilen aus indischem Palisander (Dalbergia latifolia - Anhang II) ist ohne besondere Dokumente erlaubt.

Sollte ich eine freiwillige Erklärung von Pre-Convention Lager machen aus dem Dienst CITES?

Belgien unterscheidet nicht zwischen Hersteller, Händler oder Privatpersonnen um eine freiwillige Berichterstattung über Pre-Konvention Holzlager zu erfordern. Diese Aussage ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie einen Nachweis über rechtlichen Erwerb der Gitarre haben (Rechnung oder Erklärung des früheren Eigentümer der Eigentumsübergabe genügt), müssen Sie nicht anmelden. Andernfalls wäre es interessant, eine freiwillige Anmeldung Ihrer Gitarre zu machen. So haben sie wird ein Beweis für den Erwerb der Gitarre Pre-Konvention. Dieser Nachweis wird für den späteren Verkauf der Gitarre nützlich sein oder zum erhalten eines Dokumentes, um außerhalb der EU zu reisen.

Reisen mit einem Instrument

Ich reise mit meiner Gitarre in der Europäischen Union.

Wenn es sich um eine Privatreise privat handelt mit einem Instrument, das ein Teil des Privat-Eigentums ist, gibt es nichts zu tun.
Wenn eine Kommerzielle Aktivität ausgeübt wird (zB Unterricht oder Konzerte) ist es nicht mehr eine Privatreise, und es ist am besten mit Dokumenten zu reisen, um den legalen Erwerb bescheinigen: eine Kopie der Kaufrechnung oder freiwillige Berichterstattung von Pre-Konvention Holz-Lager).

Ich reise mit meiner Gitarre aus der Europäischen Union.

Wenn Sie in der EU ansässig sind und mit einer Gitarre außerhalb der EU reisen wollen, kann die Gitarre als Privateigentum in Betracht gezogen werden, nach dem Gemeinschaftsrecht. Zum Verlassen der EU genügt nur ein Beweiss dafür, dass die Gitarre in der EU erworben wurde (ex. Kaufbeleg). Jedoch kann das Bestimmungsland strengere nationale Vorschriften anwenden und diese Gitarre nicht als Privateigentum betrachten und ein zusätzliches Dokument erfordern um die Importation dieser Gitarre auf seinem Territorium zuzulassen. Insbesondere wenn eine Kommerzielle Aktivität ausgeübt wird.

Es ist daher ratsam, ein Zertifikat für Musikinstrumente (ein Pass - gültig für 3 Jahre) zu beantragen. Eine Anfrage an den zuständigen CITES Dienst seines Landes genügt. Achtung Diese Bescheinigung erlaubt nicht den Verkauf des Instruments in das Bestimmungsland. Der Nachweis der rechtlichen Erwerbs ist für die Ausstellung der Bescheinigung erforderlich.

Verkauf oder ein Instrument kaufen

Ich möchte meine Gitarre in der Europäischen Union verkaufen.

Zum verkaufen Ihrer Gitarre in der EU müssen Sie eine Rechnung, oder eine Mitteilung der Eigentumsabgabe an den Käufer etablieren. Dieses Dokument muss den Ursprung der Gitarre erwähnen (und damit den Ursprung des Holzes, das die Gitarre enthält). Der Käufer Ihrer Gitarre muss wissen, ob die Gitarre selbst vor 2017.02.01 erworben wurde ( Pre-Konvention) oder nach (Post-Convention). Dies auf dem Dokument angegeben werden, das Sie mit den größtmöglichen Details an den Käufer geben.
Das Beste ist, das Dokument an den Käufer (oder Rechnung oder Zuweisung) Kopien Ihrer eigenen Rechnung Gitarre zu verbinden (wenn Sie es haben) ggf. den Preis verbergen ODER die Registration nummer des "pre-Konvention Lager".

Ich will eine Gitarre in der Europäischen Union kaufen.

Wenn Sie eine Gitarre mit Palisander in der EU zu kaufen, müssen Sie eine Rechnung oder eine Erklärung der Eigentumsabgabe an den Verkäufer zu beanspruchen. Dieses Dokument wird die soviel Informationen wies möglich über die Herkunft des Holz enthalten (pre-Konvention und Post-Convention mit Hinweisen auf CITES-Einfuhrgenehmigung). Halten Sie sorgfältig diese Dokumente.

Ich möchte meine Gitarre ausserhalb der Europäischen Union verkaufen.

Eine Wiederexportbescheinigung von der zuständigen Behörde muss ausgestellt werden im Wohnsitzland.

Ich will eine Gitarre außerhalb der Europäischen Union kaufen.

Alles muss mit CITES-Dokumente durchgeführt werden. Der Verkäufer muss eine erhalten CITES Wiederausfuhrbescheinigung in seinem Land. Sie müssen eine CITES-Einfuhrgenehmigung erhalten aus dem Dienst von Ihrem Wohnsitzland CITES. Diese beiden Dokumente ausgestellt werden muss, bevor die Gitarre werden Ihnen zugesandt werden. CITES-Dokumente müssen unbedingt durch den Zoll abgestempelt werden.

Ausnahmegenehmigung für den Privat-Export unter zehn Kilo Holz

Ich habe über eine Freistellung für den Export von ugf. 10 Kilo Holz gehört?

Es ist in der Tat eine Ausnahme von der Anforderung von Dokumenten von CITES für nicht-kommerzielle Ausfuhren von 10 kg.

Diese gilt nicht für Gitarren aus der EU. Warum?

Fachausdrücke sind bei CITES sehr wichtig, hier wir von Exporten gesprochen. Wenn jedoch eine Gitarre mit Holz aus einem Land außerhalb der EU stammt und wir vorhaben mit dieser Gitarre außerhalb der EU zu gegen, wird dieses wieder ausgeführt und nicht exportiert (re-exportiert). Falls eine eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird (Unterricht oder Konzerte) ist diese Ausnahme allenfalls nicht zutreffend.
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Gitarrenmacher »

Jorma55 hat geschrieben:Anruf beim Kreisverwaltungsreferat München heute : Es gibt keine Vorerwerbsbescheinigugen. Rechnung mit Datum genügt völlig. Bei gebraucht irgendwann von irgendjemandem ohne Rechnung erworbenen Exemplaren könnte der Nachweis im Bedarfsfall auch durch Aussage bzw. schriftliche Bestätigung eines Zeugen (Ehefrau etc.), dass man die Gitarre bereits vor dem 01.01.2017 in Besitz hatte, erbracht werden. Die Neuregelung ist eigentlich nur für Gewerbetreibende (, Gitarrenbauer/Händler) von Bedeutung.
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Wir leider in verschiedenen Behörden sehr unterschiedlich interpretiert. Deine Aussage hat im Moment keine Allgemeingültigkeit, ich hoffe, sie bekommt sie.
H-bone hat geschrieben:
Danke Michael !! Genau das wollte ich endlich mal hören ! Weil ich das schon lange genauso interpretiere...

Und ein Gang auf die Behörde wird erst dann aktuell. wenn das Intrument ausserhalb der EU verkauft werden soll... und erst dann...

Diese Massenpanik ist ja nimmer normal... :aua:


Wenn es in den verschiedenen Landratsämtern in Bayern teilweise entspannt zugehen mag,........... s.oben.
"Massenpanik" :aua: ist wohl das falsche Wort. Eher Massenkonfusion, wenn man überhaupt von Massen sprechen kann.

Und wieder mal gilt:"Teile dieser Gitarren könnten die Bevölkerung verunsichern"
Bier ist der Beweis, dass Gott uns liebt und will, dass wir glücklich sind.
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Jorma55 »

Auf "Allgemeingültigkeit" wirst Du kaum hoffen können, da die Entscheidungskompetenz leider nicht zentral beim Bundesamt für Naturschutz liegt sondern bei hunderten von unteren Naturschutzbehörden (in Bayern den Kreisverwaltungsbehörden).Da lassen sich unterschiedliche Auffassungen - noch dazu bei einer gerade erst in Kraft getretenen Regelung - nicht ausschließen. Wenn der ein oder andere Sachbearbeiter in Niedersachsen, Hessen, Thüringen oder auch Nordbayern aus welchen Gründen auch immer an einer selbstgestrickten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme interessiert ist, lässt sich das kurzfristig nicht verhindern. Die Rechtslage ist aber eindeutig und auch nicht sonderlich schwierig.

Michael
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Gitarrenmacher »

Warten wir den Sommer ab.
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Niels Cremer »

Jorma55 hat geschrieben:Anruf beim Kreisverwaltungsreferat München heute : Es gibt keine Vorerwerbsbescheinigugen. Rechnung mit Datum genügt völlig. Bei gebraucht irgendwann von irgendjemandem ohne Rechnung erworbenen Exemplaren könnte der Nachweis im Bedarfsfall auch durch Aussage bzw. schriftliche Bestätigung eines Zeugen (Ehefrau etc.), dass man die Gitarre bereits vor dem 01.01.2017 in Besitz hatte, erbracht werden. Die Neuregelung ist eigentlich nur für Gewerbetreibende (, Gitarrenbauer/Händler) von Bedeutung.

Michael
Schon interessant, ich wohne im Landkreis München und hatte Kontakt mit dem zuständigen Amt, die haben mir auch gesagt dass es keine Vorerwerbsbescheinigungen gibt, allerdings mit dem feinen Unterschied dass auch Privatpersonen ihre Instrumente per Email formlos bei ihnen "melden" sollten um so (also durch die Melde-Mail mit Datum die dort "zu den Akten genommen wird" wie der Herr sich ausdrückte) den Vorerwerb nachweisen zu können falls sie keine Rechnung haben und das Instrument in Zukunft mal verkaufen möchten.

LG,
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Davanlo »

Niels Cremer hat geschrieben:
Jorma55 hat geschrieben:Anruf beim Kreisverwaltungsreferat München heute : Es gibt keine Vorerwerbsbescheinigugen. Rechnung mit Datum genügt völlig. Bei gebraucht irgendwann von irgendjemandem ohne Rechnung erworbenen Exemplaren könnte der Nachweis im Bedarfsfall auch durch Aussage bzw. schriftliche Bestätigung eines Zeugen (Ehefrau etc.), dass man die Gitarre bereits vor dem 01.01.2017 in Besitz hatte, erbracht werden. Die Neuregelung ist eigentlich nur für Gewerbetreibende (, Gitarrenbauer/Händler) von Bedeutung.

Michael
Schon interessant, ich wohne im Landkreis München und hatte Kontakt mit dem zuständigen Amt, die haben mir auch gesagt dass es keine Vorerwerbsbescheinigungen gibt, allerdings mit dem feinen Unterschied dass auch Privatpersonen ihre Instrumente per Email formlos bei ihnen "melden" sollten um so (also durch die Melde-Mail mit Datum die dort "zu den Akten genommen wird" wie der Herr sich ausdrückte) den Vorerwerb nachweisen zu können falls sie keine Rechnung haben und das Instrument in Zukunft mal verkaufen möchten.

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Klingt vernünftig und passt zu was man mir erzählt hat.
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Gitarrenmacher »

Niels Cremer hat geschrieben:
Schon interessant, ich wohne im Landkreis München und hatte Kontakt mit dem zuständigen Amt, die haben mir auch gesagt dass es keine Vorerwerbsbescheinigungen gibt, allerdings mit dem feinen Unterschied dass auch Privatpersonen ihre Instrumente per Email formlos bei ihnen "melden" sollten um so (also durch die Melde-Mail mit Datum die dort "zu den Akten genommen wird" wie der Herr sich ausdrückte) den Vorerwerb nachweisen zu können falls sie keine Rechnung haben und das Instrument in Zukunft mal verkaufen möchten.

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Genau das deckt sich mit meinen Infos aus HH, HB, NDS, S-H.
Gegen Gebühr kann man aber, in unseren Gefilden, aber auch eine Vorerwerbsbescheinigung bekommen.
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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Davanlo »

FYI

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Re: COP17 und CITES : gute Nachrichten ?

Beitrag von Jorma55 »

Niels Cremer hat geschrieben:
Jorma55 hat geschrieben:Anruf beim Kreisverwaltungsreferat München heute : Es gibt keine Vorerwerbsbescheinigugen. Rechnung mit Datum genügt völlig. Bei gebraucht irgendwann von irgendjemandem ohne Rechnung erworbenen Exemplaren könnte der Nachweis im Bedarfsfall auch durch Aussage bzw. schriftliche Bestätigung eines Zeugen (Ehefrau etc.), dass man die Gitarre bereits vor dem 01.01.2017 in Besitz hatte, erbracht werden. Die Neuregelung ist eigentlich nur für Gewerbetreibende (, Gitarrenbauer/Händler) von Bedeutung.

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Schon interessant, ich wohne im Landkreis München und hatte Kontakt mit dem zuständigen Amt, die haben mir auch gesagt dass es keine Vorerwerbsbescheinigungen gibt, allerdings mit dem feinen Unterschied dass auch Privatpersonen ihre Instrumente per Email formlos bei ihnen "melden" sollten um so (also durch die Melde-Mail mit Datum die dort "zu den Akten genommen wird" wie der Herr sich ausdrückte) den Vorerwerb nachweisen zu können falls sie keine Rechnung haben und das Instrument in Zukunft mal verkaufen möchten.

LG,
Niels
Niels, wenn Dir der zuständige Sachbearbeiter beim Landratsamt München zu dieser Vorgehensweise geraten hat, dann mach es so. Ich frage mich allerdings, was Du in 5 Jahren bei einem Verkauf in ein nicht zur EU gehörendes Land mit einer in deutsch gehaltenen, in der Kellerrregistratur des Landratsamtes München schlummernden Aktennotiz anfangen willst.

Michael
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