Diesen Tipp würde ich ganz schnell vergessen. Wenn ich übe, dann bin ich konzentriert meinem Instrument zugewandt und suche mir einen ruhigen Ort, der nicht von Menschen hoch frequentiert ist, wie jede Fußgängerzone in der Innenstadt, wo man statt der Gitarre den Passanten zugewandt ist.
Strassenmusik und Finanzamt
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Aber wird dieser dann auch akzeptiert?Bernd C. Hoffmann hat geschrieben: ↑Mo Jun 08, 2020 12:15 amDu kannst aber einen Beleg über die Gesamteinnahme ausstellen (dessen tatsächliche niemand kontrollieren kann...)
Re: Strassenmusik und Finanzamt
Das wäre auch meine Frage gewesen, beziehungsweise wer will darüber urteilen ob der Betrag auf dem Beleg den Tatsachen entspricht?
- Niels Cremer
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Ich denke schon, es ist ja normal dass man sog. Eigenbelege ausstellen kann, als Straßenmusiker läufst du ja auch nicht Gefahr aufgrund der Höhe der Summen in den Verdacht der Geldwäsche zu geraten ...
LG,
Niels

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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Ich habe jetzt auch Antwort erhalten von einem Steuerfachangestellten aus dem Freundeskreis. So wie erwartet müssen alle Einnahmen aus Online-Konzerten und Hut-Konzerten und so weiter ebenfalls versteuert werden. Auch entsprechend die Umsatzsteuer muss abgeführt werden, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist.
Eigenbeleg machen und fertig ist die Sache.
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http://www.ThomasKuemper.de" onclick="window.open(this.href);return false;"
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Belegloses buchen ist auch möglich
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Natürlich. Es gibt keine andere Art an einen Beleg heranzukommenL1 hat geschrieben: ↑Mo Jun 08, 2020 8:57 amAber wird dieser dann auch akzeptiert?Bernd C. Hoffmann hat geschrieben: ↑Mo Jun 08, 2020 12:15 amDu kannst aber einen Beleg über die Gesamteinnahme ausstellen (dessen tatsächliche niemand kontrollieren kann...)
Liebe Grüße
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Du urteilst selbst darüber. Gebucht wird das, was auf dem Beleg steht. Fertig. Wer etwas anderes behauptet, muss das beweisen. Wenn Du als Kleinunternehmer in einer eigenen Villa lebst und einen AMG vor der Tür hast, dann sind das natürlich Indizien, dass etwas nicht korrekt läuft

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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Ich habe einige Jahre beim *Vestiwall an der Krim* in Recklinghausen Straßenmusik gemacht, das wurde von der Stadt organisiert und jeder Musiker oder Band hatte einen festen Standort, natürlich haben die Zuschauer und Hörer auch gespendet, neben unserer Band haben sich auch 50 weitere Musikergruppen in der Altstadt gespielt, sollte es so ein Gesetz geben, hätte der Organisator, in diesem Fall die Stadt selber, gegen das Finanzrecht verstoßen. wir machen eigentlich oft Straßenmusik, da man so dem Publikum am nahesten ist, einzige Auflage, nach 30 Minuten den Standort wechseln. Wir haben auch vor 10 Jahren bei dem Top Event *Stillleben Ruhr* auf der A40 gespielt, auch da hatten wir einen Instrumenten Koffer vor uns, und die damalige Ministerpräsidentin Kraft hat uns auch einen Silberling gespendet und noch laut mitgesungen. Spenden sind steuerfrei und Einnahmen hat man nur als Unternehmer oder Freiberufler.
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Erzähle das mal einem Hartz-IV-Empfänger. Der muss seine Ebay Verkäufe und Papal Bewegungen angeben. Auch Steuerzahlungen vom Finanzamt werden als Einnahme angerechnet. Davon abgesehen ist jeder Verkauf über Ebay auch unabhängig von H4 eine Einnahme.
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Moin,
als Straßenmusiker bin ich automatisch auch Feiberufler. Ausser ich bin angestellter Sraßenmusiker ...
Viele grüße
landmesser
ps: Ich kann natürlich auch ein Gewerbe anmelden, aber das wär aufwendiger

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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Naja, in Teilen meines Bekanntenkreises gilt (Rettet des Genitivs):Bernd C. Hoffmann hat geschrieben: ↑Mo Jun 08, 2020 12:21 amDiesen Tipp würde ich ganz schnell vergessen. Wenn ich übe, dann bin ich konzentriert meinem Instrument zugewandt und suche mir einen ruhigen Ort, der nicht von Menschen hoch frequentiert ist, wie jede Fußgängerzone in der Innenstadt, wo man statt der Gitarre den Passanten zugewandt ist.
Straßenmusik = Bezahltes üben
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Meint meine Freundin auch. Raffiniert ist das aus meiner Sicht dennoch nur zu Akquisezwecken. Ich rate ihr seit Jahren, endlich mal auf einer Hochzeitsmesse zu spielen..."Nein, da muss man ja sogar Geld für bezahlen...".Straßenmusik = Bezahltes üben


Ob sich das FA für die Mark Fuffzich Straßenmusikkohle interessiert? Der Steuerberater meiner lüdden Band sagt "ja". Ich hatte bislang keine Zeit und / oder Lust das zu hinterfragen.
www.holgerhendel.com | facebook | youtube | twitch | Heavy Silence - finest acoustic cover
Re: Strassenmusik und Finanzamt
Ich war in den 80er in einer nicht unbekannten Country Band, die hatten wir als GbR angemeldet und konnten alles mögliche absetzen, mein Steuerberater hat mir zum Thema Straßenmusik erklärt, dass es sich um nicht vertragsmäßig festgelegte Minderbeträge handelt, die nicht steuerpflichtig sind, eine städtische Erlaubnis an einem bestimmten Platz (vor einem Kaufladen z.B.) bedarf das Einverständnis des Inhabers.
Andersrum gedacht, wenn ich an einem WE mit drei Mitmusikern am Montag zum FA gehe und denen eine ehrliche Abrechnung vorlege, in der ich Einnahmen von rund 180 €, 60 € pro Person, also 30 € am Tag erklimpert habe, aber auch jeweils 20 km eine Fahrstrecke habe, eine Abschreibung meines ca. 3000 € teuren Banjos incl. Abnutzung der Saiten, dann werden die mich solange festhalten, bis ich die weiße Jacke mit einem Ärmel übergezogen bekomme, schönes WE.
LG Werner
Andersrum gedacht, wenn ich an einem WE mit drei Mitmusikern am Montag zum FA gehe und denen eine ehrliche Abrechnung vorlege, in der ich Einnahmen von rund 180 €, 60 € pro Person, also 30 € am Tag erklimpert habe, aber auch jeweils 20 km eine Fahrstrecke habe, eine Abschreibung meines ca. 3000 € teuren Banjos incl. Abnutzung der Saiten, dann werden die mich solange festhalten, bis ich die weiße Jacke mit einem Ärmel übergezogen bekomme, schönes WE.
LG Werner
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Re: Strassenmusik und Finanzamt
Interessant zur Umsatzsteuer mag in diesem Zusammenhang die Entscheidung des EuGH vom 03.03.1994 zu Geschäftszeichen C-16/93 sein (EuGH meint, daß keine Umsatzsteuerpflicht bestehe):
Das war mir bis vorhin nicht bekannt gewesen, wenn man aber gräbt, so findet man. Das Argument ist auch dasjenige, das oben schon intuitiv einige Kommentatoren zum Ausdruck gebracht hatten, nämlich das Fehlen einer Verbindlichkeit, das Fehlen des Bezugs von bestellter Leistung einerseits und verbindlicher Gegenleistung andererseits. Man muß allerdings sehen, daß die Entscheidung sich nur mit der Umsatzsteuer befaßt, nicht dagegen mit der Einkommensteuer.
Das war mir bis vorhin nicht bekannt gewesen, wenn man aber gräbt, so findet man. Das Argument ist auch dasjenige, das oben schon intuitiv einige Kommentatoren zum Ausdruck gebracht hatten, nämlich das Fehlen einer Verbindlichkeit, das Fehlen des Bezugs von bestellter Leistung einerseits und verbindlicher Gegenleistung andererseits. Man muß allerdings sehen, daß die Entscheidung sich nur mit der Umsatzsteuer befaßt, nicht dagegen mit der Einkommensteuer.