gema de

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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muck
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gema de

Beitrag von muck »

fragen zu rechte dritter und gema bla sollte man immer schon im vorfeld klären ;-)
ohhhhhhhhhhh da gibts böse sachen;-)
das fängt schon beim streamen der eigener musik an,
1,45 min stream der eigenen musik kostet ca 25 e pro song im jahr,
oder 20000e strafe;-)
also immer schön auf gema.de schauen ;-)

gruss mad muck







http://www.myspace.com/madjohnson
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zappi
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Re: gema de

Beitrag von zappi »

muck hat geschrieben: 1,45 min stream der eigenen musik kostet ca 25 e pro song im jahr,
oder 20000e strafe;-)
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn ich meine on mir geschriebenen, gespielten und prodzierten Stücke als Stream anbiete muss ich dann der Gema was abdrücken?
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Bushi
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Beitrag von Bushi »

zappi, nur, wenn die Songs bei der Gema angemeldet sind.
Ich spiele auf:
"The LADY" Washburn D10 CE/B (mit Cutaway !!!)
Harley Benton HBD-112
Fender Squier Strat
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muck
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Beitrag von muck »

:D sobald du gema mitglied bist musste anmelden ,im gegenzug holen sie dir ja auchdie kohlen aus dem feuer ;-)
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zappi
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Beitrag von zappi »

muck hat geschrieben::D sobald du gema mitglied bist musste anmelden ,im gegenzug holen sie dir ja auchdie kohlen aus dem feuer ;-)
Soll das nicht besser heißen
kohlen aus der Tasche?
:twisted:
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zappi
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Beitrag von zappi »

Mal Spass beiseite. Bei der Kreidler Geschichte (der Mann der einen Song aus 72.000 Samples machte und die Samples bei der Gema anmelden wollte) hat er in einen Interview gesagt dass er als Gema Mitglied jedes Werk was er schaft bei der Gema anmelden muss. Ist das so eigentlich richtig?
Bin als Gema Mitglied Also nicht mehr Herr über mein Urheberrecht an meinen Werken bin, sondern die Gema?

zappi

P.S.: Ich weiß, dass es ziemlich OT ist, aber es viel mir gerade mal soein.
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Geli
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Beitrag von Geli »

zappi hat geschrieben: hat er in einen Interview gesagt dass er als Gema Mitglied jedes Werk was er schaft bei der Gema anmelden muss. Ist das so eigentlich richtig?
Bin als Gema Mitglied Also nicht mehr Herr über mein Urheberrecht an meinen Werken bin, sondern die Gema?
DAs ist halb richtig.

Du bist dann noch Herr über Dein Urheberrecht, aber nicht mehr Deines Verwertungsrechtes.

D.h., bist Du GEMA-Mitglied, musst Du jeden Song den Du dichtest oder komponierst anmelden. Dafür haben die dann die Verwertungsrechte. Auch noch für zwei Jahre nach einer Kündigung der Mitgliedschaft.

Gruß
Geli


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muck
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Beitrag von muck »

zappi ;-)
ja ,das ist natürlich so das sie dir auch kohlen aus der tasche ziehen, aber welche verwertungsgesellschaft tut das nicht .



die gema macht natürlich nur sinn wenn gelegentlich kohlen über ,
tonträger, music download ,werbe und filmusik, etc,
eingespielt werden ,ansonsten ist der verein sicherlich nicht zu empfehlen;-)


gruss muck
Ulrich Peperle
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Beitrag von Ulrich Peperle »

[Beitrag vom Verfasser entfernt]
Zuletzt geändert von Ulrich Peperle am Sa Apr 09, 2016 1:36 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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muck
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Beitrag von muck »

das youtube beispiel ist zwar völlig richtig,
so gilt es dennoch nur für platformen , die ein solches abkommen mit der gema geschlossen haben.
man sollte sich von dieser satzung nicht in die irre führen lassen ,
denn sobald man als gema-mitglied, seine eigene musik, ohne sie anzumelden, auf einer eigenen web seite veröffentlicht, ist das wieder etwas ganz anderes ,schaue doch mal bitte auf gema.de;-)





gruss mad muck
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Geli
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Beitrag von Geli »

Ulrich Peperle hat geschrieben:
Du bist dann noch Herr über Dein Urheberrecht, aber nicht mehr Deines Verwertungsrechtes.
Das ist - mit Verlaub - grober Unfug: Urheberschaft, Verwertungsrechte und Aufführungsrechte sind völlig unterschiedliche Bereiche, wobei die GEMA nur für die Rechte (und Pflichten!) zuständig ist, die sich aus Aufführung und Vervielfältigung eines Werks (zu Aufführungszwecken) ergeben.

Mit der Urheberschaft an einem Werk (als "geistiger Schöpfung") erlangt man automatisch(!) Urheberrechte. Dazu gehört auch das Recht zu bestimmen, ob und wie ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Mit der Entscheidung zur "Öffentlichmachung" begibt man sich aber in die Rechtsbereiche der Verwertung bzw. Aufführung, die mit der Urheberschaft nichts mehr zu tun haben!
Hääh? genau das sagt doch mein von Dir oben zitierter Satz.

Wieso ist es grober Unfung, wenn ich kurz und knapp sage, was Du anschließend ausführlich bestätigst?

Gruß
Geli


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muck
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Beitrag von muck »

moin ;-)
hier nochmal was zum lesen.

http://musixxbox.com/musixxbox/gema-homepage

BEISPIEL 3 / GEMA-Mitglied Eure Band spielt Eigenkompositionen und die komponierenden und textenden Bandmitglieder sind auch GEMA-Mitglied. Sprich: sie haben einen so genannten Berechtigungsvertrag unterschrieben und damit die Verwertungsrechte Ihrer Werke (z.B. Live, CD-Vervielfältigung, Internet etc.) an die GEMA abgetreten. Diese Werke wollt Ihr zu Promotionzwecken als Hörbeispiele auf Eurer Bandwebsite einbinden. Für GEMA-Mitglieder gibt es hier eine Sondervergütungsregelung, die finanziell kaum ins Gewicht schlägt. Für eine JAHRESPAUSCHALE von lediglich 25 € (zzgl. 7 % UST) könnt Ihr 10 urheberrechtlich geschützte Songs als Hörbeispiele in Eure Website mit einbinden. Auch hier gilt: solltet Ihr nur Anspielbeispiele anbieten wollen, könnt Ihr alternativ bis zu 20 so genannter Werkteile mit bis zu 1:45 Minuten Spieldauer einbinden (auch hier zählen zwei Werkteile wieder wie ein Werk und man kann variieren: z.B. 4 Songs + 12 Anspielbeispiele bis 1:45 Min. oder 3+14 oder 6+8 etc.). Bitte beachten: Man muss die GEMA immer informieren BEVOR man die Streams online stellt! WICHTIG: Aber auch hier gilt, dass die Hörbeispiele nicht für den Download angeboten werden und durch die Seite auch keinerlei Erträge (z.B. durch Werbebanner, Bestellmöglichkeit für Tonträger) erzielt werden sollten! Dann fällt man unter einen anderen Tarif und dann wird es auch erheblich teurer

gruss der muck
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