Post von der Gema

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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RB
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Beitrag von RB »

Welche Musikstücke hat der betreffende Künstler genn gespielt ? Wenn es nur gemeinfreie und/oder eigene, nichtangemeldete Stücke waren, hat die Gema keinen Anspruch geltend zu machen.
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Holger Hendel
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Beitrag von Holger Hendel »

Und wenn das, was die Gema macht, Murks ist, dann muß derjenige der sich daran stört halt, dem Verein beitreten und für Veränderungen kämpfen.
Oder zu Plan B umschwenken: Boykott, it is so easy. Wenn ich auch noch meine letzten freien fünf Minuten jeden Tag in den aufzehrenden Kampf gegen unsinnige Strukturen in´nem Verein geben würde hätte ich sicherlich keine Zeit mehr, hier zu schreiben. ;)
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Bluesboy
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Beitrag von Bluesboy »

Ich weiß echt nicht was die Diskussion soll. Öffentliche Aufführung gleich Gema, egal was und wie lange gespielt wird.

Und hier steht was und wie viel gezahlt werden muss.

http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdat ... tungen.pdf


BB
tbrenner
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Boykott ....

Beitrag von tbrenner »

Lieber Holger,

ich glaube, das mit dem Boykott der GEMA schreibt sich leichter, als es zu
praktizieren ist. Die Leute dort scannen ziemlich systematisch alles ab,
was nur irgendwo an Veranstaltungsankündigungen in der Presse und im
Netz kursiert. Und dann wird "unbarmherzig" kassiert + sogenannte
Kontrollkostenzuschläge (= + 100 %) verlangt; dieRechtsabteilung ist im Zweifelfall nicht weit. Also einfach ignorieren is nich .....

Ich kann Chetpickers Befindlichkeit sehr gut nachvollziehen. Die GEMA
schreibt sich zwar den Schutz der Urheberrechte + finanzielle Förderung
der schaffenden Künstler auf´s Schild. Gerade ehrenamtliche Initiativen
oder Konzerte im kleinen Rahmen + entspr. bescheidener Einnahmebasis
werden damit von diesen Kulturförderern geradezu abgewürgt.
Wenn denn ein nennenwerter Anteil von den abzuführenden Gebühren
beim Künstler anlanden würde, wäre das ja noch irgendwo akzeptabel -
dem ist aber wohl nicht so.
(Die GEMA ist im Zweifelsfall auch weniger am Erhalt einer Liste mit den
Titeln + Komponisten interessiert - die ja die Grundlage für das Weiterleiten von Geldern sein müsste..)
Wenn Du dich nach Durchführung eines wunderbaren kleinen Akustikgitarrenkonzerts mit entspr. viel Umfeldarbeit (Werbung, Technik,
Bewirtung, GEMA-Formalitäten etc.) nur mit roten Zahlen wiederfindest,
kann man sich z.B. an der Essenz aus Hanjos Ausführungen nur begrenzt
begeistern.

Grüssle,

tbrenner :wink:
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Sperris
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Beitrag von Sperris »

Ich weiß echt nicht was die Diskussion soll. Öffentliche Aufführung gleich Gema, egal was und wie lange gespielt wird.
Fast richtig, setzt aber voraus, dass entweder der Künster mitglied bei der GEMA ist oder nicht GEMA - frei Stücke gespielt werden!

Oder im Umkehrschluss: Wenn ich kein Mitglied bei der GEMA bin und nur GEMA freies MAterial spiele, brauche ich auch nichts latzen!

@Tbrenner

Die GEMA hat sich nicht den Schutz der Urheberrechte auf die Fahne geschrieben sondern ausschließlich die Wahrung und Vertretung der Verwertungsrechte. Mit dem Urheberrecht im eigentlichen Sinne hat die GEMA soviel zu tun, wie ein Fisch mit dem Fahrradfahren!

Gruß Ralf
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Bluesboy
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Beitrag von Bluesboy »

Oder im Umkehrschluss: Wenn ich kein Mitglied bei der GEMA bin und nur GEMA freies Material spiele, brauche ich auch nichts latzen!
Falsch! Sachlich nicht richtig!
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Wolf
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Re: Boykott ....

Beitrag von Wolf »

tbrenner hat geschrieben:... gerade ehrenamtliche Initiativen oder Konzerte im kleinen Rahmen + entspr. bescheidener Einnahmebasis werden damit von diesen Kulturförderern geradezu abgewürgt...
... dem kann ich nur zustimmen, mich weiterhin jbei Eingang jeder Rechnung ärgern und weiter nach Fremdmitteln zur Deckung des Defizits bei unseren Veranstaltungen suchen :evil:
--- ab hier beginnt die Signatur ---

Grüße vom Wolf


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Bushi
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Beitrag von Bushi »

Bluesboy hat geschrieben:
Oder im Umkehrschluss: Wenn ich kein Mitglied bei der GEMA bin und nur GEMA freies Material spiele, brauche ich auch nichts latzen!
Falsch! Sachlich nicht richtig!

Wie jetzt ?!?
Das hieße, die GEMA darf auch dort kassieren, wo sie nicht einmal beauftragt ist, Verwertungsrechte wahrzunehmen ? Wo steht das ?

Das hieße ja vergleichsweise, daß die GEZ auch dort Gebühren eintreiben dürfte, wo gar kein Fernseher oder Radio steht ? Ich weiß, der Vergleich hinkt, mir geht's ja nur ums Verständnis solchen Irrsinns.
Ich spiele auf:
"The LADY" Washburn D10 CE/B (mit Cutaway !!!)
Harley Benton HBD-112
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Sperris
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Beitrag von Sperris »

Falsch! Sachlich nicht richtig!
Sondern???? Wäre schön, wenn Du etwas mehr Futter zu Deiner Aussage packen würdest.

Mir gegenüber hat die GEMA auf eine Anfrage hin genau diese Aussage getroffen. Und genau so sind wir jahrelang mit unserem Duo durch die Lande getingelt. Absolut GEMA - frei und absolut umsonst! (Wie immer man dass jetzt auch verstehen mag!)

Gruß Ralf
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Hanjo

Beitrag von Hanjo »

Ralf hat alles sachlich total korrekt dargestellt.

Wie bereits oben gesagt, der Künstler hat halt nicht mehr alles in seiner Hand, wenn er nicht Veranstalter ist. Wenn ein Künstler an einem Stand
einen Titel auf der Musikmesse in Frankfurt spielt, mag das zu besonders
verqueren Ergebnissen kommen.

Aber es hilft halt auch nicht weiter dem "Verein" Gema in erster Linie die Kulturförderung auf die Fahnen zu schreiben. Satzungsgemäß nimmt der Verein in erster Linie die Interessen seiner Mitglieder wahr. Und das sind nun mal finanzielle Interessen.

Ich kenne viele Leute, die halt mit der Gema sehr, sehr glücklich sind.
Vor 3 oder 4 Jahrzehnten mal ein paar Hits geschrieben die immer noch
in der älteren Rundfunkformaten rauf- und runtergedudelt werden und schon ist die stattliche Rente gesichert.

Ich halte es für höchst problematisch sich nicht einmal vor Augen zu führen, daß die Mozarts und Bachs dieser Welt halt fast nur Ihre eigenen Kompositionen gespielt haben. Mit der Aufteilung von Komposition und
Interpretation im letzten Jahrhundert gibt einem der Starkult der Interpreten in den Medien plötzlich das Gefühl, als wäre die Komposition, und der Text Freeware. Und genau das ist es halt nicht.

Es ist auch nicht ein Frage der Gema wenn es Fehlentwicklungen gibt.
Genauso wie es wertlose Zertifikate bei den Banken geben konnte, weil das Umfeld (auch das gesetzliche) dafür da war, ist es halt mit der Gema auch.

Der Gesetzgeber könnte durchaus Kleinkunst, von Gemapflicht ausnehmen. So hast Du die Merkwürdigkeit, daß die Gema aus administrativen Gründen bei Straßenmusik Ihre Rechte nicht wahrnimmt aber bei einem Stadtteilfest Unsummen anfallen können. Der Gesetzgeber
hätte durchaus gerade zum Zeitpunkt, also alle möglichen Pauschalierungen für Aufnahmegeräte, Festplatten etc. verabschiedet wurden unverstärkte Musik bei Konzerten ohne Eintritt pauschalieren können.

Ralf hat Recht, Urheberrecht und Gema sind verschiedene paar Stiefel.
Aber spätestens wenn man die Rechteverwerter sich bei Copyright, Verlagsrechte für Musik und Wort, Bildrechte etc. anschaut, dann sind es halt in unserem Interessenfeld die gleichen Leute.

Die Rechteinhaber sind extrem auf politische Unterstützung angewiesen.
Ohne diese geht es wie bei einem Luftballon, an den man eine glühende Zigarette hält wie wir bei der Problematik CD-Verkäufe vs. MP3 sehen.

Wenn sich nun Clubs mit Live-Musik kaum noch halten können, resp. viel weniger als früher, dann hat das natürlich auch andere Gründe.

Wichtigster Grund ist sicherlich, daß die Live Mucke nie weiter als heute vom Geschmack der Jugend entfernt war. Und ob man es nun wahrhaben will oder nicht, pünktlich mit dem 30. Geburtstag ändert der Homo Statisticus sein Verhalten total. Er inverstiert in Haus und Kids in Grillwürste und Flatscreen. Sein musikalisches Weltbild wird von DSDS umfassend ausgestattet. Bis zum 30. Lebensjahr sind 90 % aller Menschen aktive Musikonsumenten. Ab dem 30. Lebensjahr nur noch
60 %. Allerdings halbieren die gleichzeitig noch Ihren Musikkonsum.
Faktisch kommen wir also auf eine Drittelung. Dies gilt für Konzerte ebenso wie für CD.

Dies zeigt nun, daß das Gejammer der Musikindustrie nur zum Teil richtig ist. Hometaping war zu Zeiten der seeligen Compactcassette bei den über 30 Jährigen fast 3 x so hoch wie heute mit MP3 oder selbsterstellte CD am Computer. Nur das nützt der Industrie nichts, wenn dies eine total passive Zielgruppe ist. Und genauso passiv ist die Zielgruppe halt auch bei Konzerten. Es kommen halt immer nur die gleichen.

Frappant übrigens das ausgerechnet die dämliche Volksmusik Ihre Fans am besten bei der Stange hält.

Wer aus welchem Grunde auch immer, sein öffentlichen Auftritte an den kommerziellen Erfolg küpft, der muß halt akzeptieren, daß sich die Alterstruktur verändert hat und die Budgets in den privaten Haushalten sich nicht zugunsten der Kleinkünstler verschoben haben. Die Rechteinhaber verdienen heute mit Klingeltönen mehr als mit den hier zur Diskussion stehenden Konzerten.
Da hilft es also nicht auf die Gema zu schielen sondern man muß sich seine musikalische Zielgruppe genauer anschauen.
Beste Grüße Hanjo
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RB
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Beitrag von RB »

Klarstellen sollte man vielleicht eines noch: Ansprüche der Gema bestehen dann wenn

1. Ein Urheber die entsprechenden Verwertungsrechte an die Gema abgetreten hat (beispielsweise durch angeschlossene Mitgliedschaft)
2. Ein bestimmtes Stück bei der Gema angemeldet und damit die Übertragung der Verwertungsrechte auf dieses Stück erstreckt sind (wenn es also dem sog. Gema - Repertoire angehört)
3. dieses Stück aufgeführt wird

Ist die Musik gemeinfrei, kann niemand daraus Ansprüche herleiten, daß sie aufgeführt wird.

Ist die Musik nicht im Gema-Repertoire, so hat zumindest die Gema keinen Anspruch auf Vergütung.

Insofern muß man dem, was Bluesboy geschrieben hat mit dem Einwand: "Achtung Unfug" entgegentreten.
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radlsonny
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Re: Post von der Gema

Beitrag von radlsonny »

chetpicker hat geschrieben:Ich habe eine Rechnung von der Gema bekommen:
Gitarrenkonzert mit John Standefer in der Schule Nassenfels, Eintrittsgeld 0,00 Euro
Gema 21,00 + Kontrollkosten 21,00 Summe 42,00 €

Das Konzert war kostenlos und John Standefer hat Eigenkompositionen und Traditionals/Standards gespielt.
Ein Wirt hier im Ort hat mir neulich erzählt, dass er 21,00 EUR zahlen muss, wenn er keinen Eintritt nimmt. Kann die doppelte Summe so ne Art "Strafgebühr" sein.
Gruß Gerhard
- radlsonny -
http://www.youtube.com/user/musicsonny
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chetpicker
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Beitrag von chetpicker »

Nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung.

soviel weiß ich jetzt:
auch nichtkommerzielle Veranstaltungen, bei denen kein Eintritt verlangt wird, sind gemapflichtig entsprechend der Gema Gebührenordnung, wenn der Künstler der Gema angehört oder gemapflichtige Musik gespielt wird. Meldet man in diesem Fall die Veranstaltung nicht an, so wird die doppelte Gebühr erhoben.

Ist der Künstler kein Mitglied und spielt nur Eigenkompositionen kann mich die Gema mal...

Das trifft auf John Standefer zu (dessen CDs solltet Ihr mal hören, seine Interpretation von Man Of Constant Sorrow ist genial) nicht aber auf Franco Morone, der nächsten Monat bei mir ist. Also zahle ich die 21 Euro für ein kostenfreies Konzert und Franco kann spielen was er will.

Viele Grüße
Michael
Hanjo

Beitrag von Hanjo »

Hier z.B.Tarif für Kleinkunstbühnen:
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdat ... vr_b_1.pdf

Beste Grüße Hanjo
Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Das war eine sehr interessante Diskussion. Aber eine Frage habe ich:
Wenn ich als Nichtmitglied der GEMA ein eigenes Konzert mit Eintritt veranstalte und spiele Eingenkompositionen, muss ich das überhaupt bei der GEMA anmelden?

Danke vorab.
Liebe Grüße
Bernd
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