
Lagerbestand oder Neuware???
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Lagerbestand oder Neuware???

Zuletzt geändert von LIMA am Di Mär 23, 2010 4:16 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Lagerbestand oder Neuware???
Hallo Lima,
erstmal: Eine gute Gitarre ist kein Auto, auch kein sonstiges technisches Gerät, das ständigen Neuerungen unterliegt....
Rede einfach mit dem Händler, irgendwas geht immer...
Gruss, Martin
erstmal: Eine gute Gitarre ist kein Auto, auch kein sonstiges technisches Gerät, das ständigen Neuerungen unterliegt....
Wenn sie an einen Privatkunden verkauft worden ist.LIMA hat geschrieben:Da ich quasi auf "Lagerbestand" spekuliere und Preisnachlass Aushandeln will würde ich gern wissen ab wann ist eine Gitarre nicht mehr als Neu zu betrachten?
LIMA hat geschrieben:ist es:
1. Wenn es öfters gespielt worden ist (als Ausstellungsstück?) - Nein -
2. Wenn es eine bestimmte Alter erreicht hat? - Nein -![]()
3. und "last but not least" - wenn es "Gebrauchspüren" hat - aber nie Verkauft worden ist? - wenn's deutliche Spuren sind kannst du ein wenig runterhandeln -
Wenn dir dieses Modell besser gefällt als das neue, warum solltest du' dann billiger bekommen.... ?LIMA hat geschrieben: - bei diese Gitarre ist ein neues Modell schon (länger) da - dieses wird es in der form nicht mehr geben.
also...was sagt die Kollektiven Weisheit der Forum dazu?

Rede einfach mit dem Händler, irgendwas geht immer...
Gruss, Martin
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Im gesamten bürgerlichen Recht war bis vor kurzem nicht zu finden, wann ein Gegenstand "neu" ist. Das ist für die rechtlichen Folgen irrelevant. Irgendwann kam dann einmal das AGBG, in dem von "neu hergestellten Sachen" die Rede war. Das bleibt eine Gitarre allerdings auch dann, wenn sie im Laden lagert. Es gehört zur Natur neu hergestellter Sachen, daß sie eine Weile in Lagern des Herstellers und des Handels zubringen. Später kam dann § 475 II BGB hinzu, in dem von "gebrauchten Sachen" die Rede ist. Gebraucht ist eine Sache, wenn sie in die ihr zugedachte Nutzung genommen ist. Ich gehe sehr stark davon aus, daß das bei einem Ausstellungsstück nicht gesagt werden kann, selbst wenn zur Probe darauf gespielt worden ist. Diese Auslegung liegt deshalb nahe, weil die Eigenschaft "gebraucht" im Zusammenhang mit § 475 II BGB zur Folge hätte, daß die Gewährleistung auf ein Jahr abgekürzt werden kann und ich möchte den Käufer sehen, der die Abkürzung der Gewährleistung auf ein Jahr akzeptieren würde, die vom Händler mit dem Argument vorgetragen würde, das Instrument sei schließlich im Laden probegespielt worden.
All die Argumentation ist aber doch letztlich für den Kauf an und für sich irrelevant. Die gesetzlichen Erwähnungen "neu hergestellt" und "gebraucht", die sich nach meiner Erinnerung im BGB nur an den erwähnten zwei Stellen findet, sind einem Kontext zugedacht, in dem es um die vertragliche Verkürzung von Käuferrechten geht; hier soll bei neu hergestellten Sachen weniger verkürzt werden dürfen, als bei gebrauchten Sachen. Der Kauf selbst aber ist eine Frage des Verhandelns.
Anstatt sich um "juristische Aufmunitionierung" zu bemühen: Warum gehst Du nicht einfach hin und sagst:
"Angesichts der Tatsache, daß die Gitarre ein paar kleinere Gebrauchsspuren hat und angesichts der Begrenztheit meines Budgets ................ äh ............ kammer da am Preis was machen. ?"
Oder:
"Ich wäre ja bereit einen Betrag von (passende Summe einsetzen) für die Gitarre zu zahlen, hier cash aufn Tisch, mehr habe ich nicht zur Verfügung. Sind doch Mondpreise, die Du da hast, Alter simmer uns doch wohl einig drüber, was ?"
Oder so. Einfach verhandeln, fragen, ganz normal darüber sprechen. Der Händler will etwas am Instrument verdienen, Du willst möglichst nicht so viel ausgeben, also spricht man miteinander.
All die Argumentation ist aber doch letztlich für den Kauf an und für sich irrelevant. Die gesetzlichen Erwähnungen "neu hergestellt" und "gebraucht", die sich nach meiner Erinnerung im BGB nur an den erwähnten zwei Stellen findet, sind einem Kontext zugedacht, in dem es um die vertragliche Verkürzung von Käuferrechten geht; hier soll bei neu hergestellten Sachen weniger verkürzt werden dürfen, als bei gebrauchten Sachen. Der Kauf selbst aber ist eine Frage des Verhandelns.
Anstatt sich um "juristische Aufmunitionierung" zu bemühen: Warum gehst Du nicht einfach hin und sagst:
"Angesichts der Tatsache, daß die Gitarre ein paar kleinere Gebrauchsspuren hat und angesichts der Begrenztheit meines Budgets ................ äh ............ kammer da am Preis was machen. ?"
Oder:
"Ich wäre ja bereit einen Betrag von (passende Summe einsetzen) für die Gitarre zu zahlen, hier cash aufn Tisch, mehr habe ich nicht zur Verfügung. Sind doch Mondpreise, die Du da hast, Alter simmer uns doch wohl einig drüber, was ?"
Oder so. Einfach verhandeln, fragen, ganz normal darüber sprechen. Der Händler will etwas am Instrument verdienen, Du willst möglichst nicht so viel ausgeben, also spricht man miteinander.
Juristisch ist ja wohl alles gesagt, mental einiges angeklungen.
Ich würde ja in den Laden gehen, die Gitarre anspielen, Interesse signalisieren, jammern und wieder heimgehen. Das Ganze dreimal. Ich enke, er wird dann schon etwas machen können.
Die andere Diskussion über >neu im Sinne des BGB< würde bei mir als Händler wiederum signalisieren, daß mich da einer bescheißen will. Und der kann ….
Ich würde ja in den Laden gehen, die Gitarre anspielen, Interesse signalisieren, jammern und wieder heimgehen. Das Ganze dreimal. Ich enke, er wird dann schon etwas machen können.
Die andere Diskussion über >neu im Sinne des BGB< würde bei mir als Händler wiederum signalisieren, daß mich da einer bescheißen will. Und der kann ….