
Coversongs auf youtube
Moderatoren: jpick, RB, Gitarrenspieler
Ich vermute mal die Haken sind (a) die irgendwie öffentliche Aufführung, (b) Produktion eines öffentlich verfügbaren Tonträgers und (c) das YouTube Geld mit der Plattform verdient. Das ist vielleicht ein wenig so, als ob ich in der Gastronomie Hintergrundmusik laufen lasse. Die Musik ist zwar nicht der primäre Zweck des Geschäfts - unterstützt es aber.Rainman hat geschrieben:Ist es nicht so das ich vom Rechteinhaber regelrecht aufgefordert werde die Musik zu spielen wenn ich mir ein Notenbuch kaufe ? Dann habe ich doch alle Gebühren für den Texter und den Komponisten bezahlt.
Die Nutzung von Gema-Material auf Youtube ist eine Grauzone. Eine gewisse Zeit war es definitiv gestattet, weil die Gema mit Youtube einen Rahmenvertrag abgeschlossen hatte, der alle deutschen Nutzer begünstigte.
Nachdem der ausgelaufen war, konnten sich die beiden Verhandlungspartner bis dato nicht mehr einigen. Man streitet über die Preise. Andererseits - und das ist die Grauzone - ist verschiedenen Verlautbarungen der Gema zu entnehmen, daß sie den Youtube-Nutzern die Verwendung von Gema-Material auf Youtube nicht verwehren will. Man hat sich im Gegenteil sogar in Empörung geübt, als Youtube vernehmen ließ, man werde dann den deutschen Nutzern die entsprechenden Videos sperren. Das wiederum will die Gema auch nicht.
Da liegt dann auch der Grund dafür, daß die Gema mit ihrem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gescheitert ist. Diese setzt neben einem Verfügungsanspruch auch einen Verfügungsgrund voraus, der im Falle einer Eilentscheidung im Regelfall in einer besonderen Eilbedürftigkeit liegen wird. Die vermochten die Hamburger Richter aber nicht zu erblicken, nachdem die Gema zuvor über Monate verhandelt, aber nichts unternommen hatte. Es dürfte klar sein, daß die Gema das gerichtliche Verfahren nur als Druckmittel verwenden wollte, richtete es sich zumal nicht etwa auf die Sperrung oder Löschung allen Gema-Materials, sondern nur einer gewissen Anzahl von Videos.
Die Grauzone besteht fort, bis die Gema sich mit Youtube wieder einigen wird, was - so Gott will - bald geschehen möge.
Nachdem der ausgelaufen war, konnten sich die beiden Verhandlungspartner bis dato nicht mehr einigen. Man streitet über die Preise. Andererseits - und das ist die Grauzone - ist verschiedenen Verlautbarungen der Gema zu entnehmen, daß sie den Youtube-Nutzern die Verwendung von Gema-Material auf Youtube nicht verwehren will. Man hat sich im Gegenteil sogar in Empörung geübt, als Youtube vernehmen ließ, man werde dann den deutschen Nutzern die entsprechenden Videos sperren. Das wiederum will die Gema auch nicht.
Da liegt dann auch der Grund dafür, daß die Gema mit ihrem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gescheitert ist. Diese setzt neben einem Verfügungsanspruch auch einen Verfügungsgrund voraus, der im Falle einer Eilentscheidung im Regelfall in einer besonderen Eilbedürftigkeit liegen wird. Die vermochten die Hamburger Richter aber nicht zu erblicken, nachdem die Gema zuvor über Monate verhandelt, aber nichts unternommen hatte. Es dürfte klar sein, daß die Gema das gerichtliche Verfahren nur als Druckmittel verwenden wollte, richtete es sich zumal nicht etwa auf die Sperrung oder Löschung allen Gema-Materials, sondern nur einer gewissen Anzahl von Videos.
Die Grauzone besteht fort, bis die Gema sich mit Youtube wieder einigen wird, was - so Gott will - bald geschehen möge.