Gitarrenbauer / "Reparateur" in Niedersachsen???

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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chevere

Beitrag von chevere »

Genau, denn Bargeld lacht :lol: :lol: :lol: !
Du findest mit Sicherheit eine andere passende Gitarre.
Und falls er nicht darauf eingeht sie zurückzunehmen , kann er für die fachgerecht reparatur sorgen. Ich würde jedenfalls lieber das geld nehmen und mich nach was anderem umschauen.

Grüße!
chevere

Beitrag von chevere »

Hallo Miriam!

Genau guitarhero, denn Bargeld lacht :lol: :lol: :lol: !
Du findest mit Sicherheit eine andere passende Gitarre.
Und falls er nicht darauf eingeht sie zurückzunehmen , kann er für die fachgerecht reparatur sorgen. Ich würde jedenfalls lieber das geld nehmen und mich nach was anderem umschauen.

Grüße!
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guitar-hero
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Re: ...

Beitrag von guitar-hero »

mitra hat geschrieben:... Verpackungsmaterialien hab ich auch nicht mehr :-(
Wie man die notfalls auch selbst herstellt, wurde an anderer Stelle bereits ausführlich beschrieben.

Sorry, wenn ich jetzt ein wenig ungehalten erscheinen mag,
aber ich habe den Eindruck, dass Du etwas frustriert bist, deshalb gern einmal "in den Arm genommen werden möchtest", aber letztendlich jede Konsequenz bzgl. einer Rückgabe scheust.

Schlaf mal drüber. :-)
Bis die Nächte.
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Bernd C. Hoffmann
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Re: ...

Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Neue Saiten sind kein Grund für eine Rücknahmeverweigerung. Nach 3 Jahren hatte der Händler genug Zeit sie zu wechseln.

Als Ferndiagnose kann Dir keiner eine kompetente Antwort geben. Da sollte besser ein Gitarrenbauer draufschauen.

You got Mail @web.de
Liebe Grüße
Bernd
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OldPicker
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Re: ...

Beitrag von OldPicker »

guitar-hero hat geschrieben:
...

dass Du etwas frustriert bist, deshalb gern einmal "in den Arm genommen werden möchtest"

...
HE, Du alter Held.... :roll: Geht's nicht jedem mal so...???? Anstatt Dich hier spontan, selbstlos und unaufdringlich für diese Freundschaftspflicht anzubieten, machst Du auf "ungehalten" ??? :roll:

Schäm Dich. :wink:


Informierte Kreise bestätigen mir zwar, ich wäre einer der besten Händchen- und im Armhalter wo gibt, aber leider bin ich gerade mit mehreren Projekten voll eingedeckt und habe alle Hände voll zu tun. Also los Jungs... 8)

* * *
@Mitra

Versuche zunächst auf die nette Tour, die Gitarre zurück zu geben. Gute Gitarren gibt es genug für das Geld - und die sind nicht beschädigt. Auch wenn Dir die Gitarre jetzt gefällt, kann es in 1-2 Jahren schon anders aussehen, wenn Deine Ansprüche und Dein Können gereift sind. Dann kann es zu Problemen beim Verkauf kommen, denn nicht jeder potentielle Käufer ist so nachsichtig mit solchen gravierenden Mängeln.

Wenn es darum geht, eine gute Ersatzgitarre zu bekommen, wird man Dir sicher in diesem Kreise entsprechende Tips und Kontaktadressen zukommen lassen.

Nur Mut, ein seriöser Verkäufer wird Dir keine Probleme machen. :wink:

LG aus HB, der olle
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"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
(Woody Guthrie)
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mitra
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..

Beitrag von mitra »

@guitar-hero

Klar bin ich frustriert, aber mittlerweile steht mein Entschluss schon fest, dass ich sie zurückgeben will / werde.

Naja, ist halt ärgerlich- den Thread mit den Verpackungstipps hab ich natürlich noch im Kopf :wink: - und den werde ich auch wohl nutzen..

Erstmal gucken, was der Verkäufer jetzt antwortet...
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guitar-hero
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Re: ...

Beitrag von guitar-hero »

OldPicker hat geschrieben: Schäm Dich. :wink:
:oops: Du hast ja Recht.
Auch für manch unbedarfte Worte an anderer Stelle. :oops:

Aber morgen komme ich wieder ganz frisch und mit konstruktiven Ideen zurück. :wink:

@mitra:
Manchmal bin ich ja wirklich ein altes Lästermaul,
doch wenn's wirklich mal Ernst wird helfe ich natürlich immer. :)

Bis die Nächte.
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OldPicker
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Re: ...

Beitrag von OldPicker »

guitar-hero hat geschrieben:
OldPicker hat geschrieben: Schäm Dich. :wink:
:oops: Du hast ja Recht.
Auch für manch unbedarfte Worte an anderer Stelle. :oops:

Aber morgen komme ich wieder ganz frisch und mit konstruktiven Ideen zurück. :wink:

@mitra:
Manchmal bin ich ja wirklich ein altes Lästermaul,
doch wenn's wirklich mal Ernst wird helfe ich natürlich immer. :)

Bis die Nächte.
Na also! Geht doch! :lol:

Ich wusste, dass Du ein feiner Kerl bist und Niemanden im Regen stehen läßt! :wink:

Bis die Nächte, Du Held... :wink:
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..

Beitrag von mitra »

@guitar hero
Ist kein Problem- ich bin nicht schnell eingeschnappt :wink:

@alle anderen
Im Übrigen habe ich ja noch gar nicht erwähnt, dass auch an der Zarge 4 1-1,5 cm lange Risse (allerdings unter dem Lack) sind.
Hatte deswegen schon mit Herrn Hopf persönlich telefoniert, der mir sagte, das käme durch Schrumpfung..

Zusätzliche Indizien für falsche Lagerung sind, dass man die Bundstäbchen, wenn man am Hals entlang fährt, fühlen kann.
Auch sieht es so aus, als sei der Lack in die Poren des Holzes abgesunken - weiß aber nicht, ob das evtl. nur an der Lackierung liegen könnte..

Von den diversen kleinen Dings und Dongs will ich gar nicht sprechen..

Insgesamt finde ich, ist die Gitarre- dafür , dass es "Meisterklasse" sein soll, ziemlich schlecht verarbeitet- bei meiner Ruben, die nur teilmassiv ist, sieht man jedenfalls keine weißen Klebereste an Griffbrett und Steg (oder hat da vielleicht schon jmd. nachgearbeitet?- würde mich jedenfalls nicht mehr wundern...)
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V.H.
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Beitrag von V.H. »

Hallo, mich stört eine fehlende Angabe des Halsmaterials :

"Hochwertige klass. Gitarre mit sehr komfortablen, spieltechnischen Eigenschaften und ungewöhnlicher Tonqualität; Boden/ Zargen in massiv ostindisch Palisander; sehr schöne massive Cedern- oder Fichten-Decke; klass. Vollausstattung mit allen Intarsien; Ebenholz-Griffbrett; vergoldete Beinwellen-Mechanik; geschlossener Steg; Instrumentenoberfläche hochglanzpoliert; Besaitung John Hope Nr. 007, Super Classic Normal."

Es sieht für mich nach Schichtholz aus auf deinen Fotos.
Nun kenne ich das gar nicht, kann mir aber vorstellen, das falsche
Lagerung nach sechs Jahren dem Schichtholz zusetzt.

Reklamation auf alle Fälle - Gitarrebauer nehmen das nicht.
V.H.

Edit : mein Sohn (Förster) hat mich gerade belehrt - kein Schichtholz.
Aber er meint, dass es eine ungünstige Auswahl aus einem Schnitt ist.
Der Leim vom Griffbrett dringt in die oberen Lagen ein und bei drastischer
Klimaänderung kommt der Hals dem Griffbrettmaterial nicht nach.
Trotzdem ist seltsam, dass in der Produktbeschreibung keine Angabe
über das Halsmaterial gemacht werden ?
Zuletzt geändert von V.H. am Sa Feb 18, 2006 11:03 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Waufel
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Re: ...

Beitrag von Waufel »

OldPicker hat geschrieben:Informierte Kreise bestätigen mir zwar, ich wäre einer der besten Händchen- und im Armhalter wo gibt,
Ach?! Bist Du auch so einer mit einem Fürsorgergesicht? Seelischer Mülleimer auf zwei Beinen? Der Kuschelpapabär?

*Scheissjob* :wink: :wink: :wink:

Gruß Waufel
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sisi
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Beitrag von sisi »

hallo miriam,
selbst noch ein greenhorn auf diesem message-board bin ich mir im unklaren darüber, ob es mir bereits zusteht, dich hier willkommen zu heißen, andererseits: du übersprangst die übliche eingewöhnungsphase derart elegant, dass ich dieser "aufgabe" ohnedies enthoben scheine.
und:
es tut mir echt leid für dich, dass dein gitarrekauf derart deftig daneben ging. glücklicherweise sind die forums-jungs hier kompetent und nicht neidig, wenn es gilt, unterstützung und rat anzubieten.

fürs nächste mal:
unverschämt gute deals, nämlich beispielsweise eine fabriksneue 400 euro gitarre um ca 130 euro ersteigern zu können, sollten immer warnglöckchen klingeln lassen. aber was rede ich da....

liebe grüße aus wien,
sisi
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RB
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Beitrag von RB »

Gibt es denn irgendwo noch eine Kopie der EBAy -Anzeige ? Die würde ich gerne mal sehen.

Hätte der Händler direkt verkauft, gäbe es zudem noch ein Widerrufsrecht nach dem ehemaligen Fernabsatzgesetz, das inzwischen Teil des BGB ist. Wenn ich höre, daß der Mitarbeiter eines Musikgeschäfts angeblich privat eine neue Gitarre aus dem Bestand des Ladens verkauft, dann beschlicht mich das ungute Gefühl, als stehe hinter dieser Konstellation das Bestreben, die gesetzlichen Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf zu umgehen.

Mängelrüge und Gewährleistung für Sachmängel sind zwei Aspekte derselben Sache. Entscheidend scheint mir, daß die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Damit kommt die Gewähleistung zum Zuge. Sie behinhaltet: Nacherfüllngsverlangen:

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Interessant erscheint die Variante "Lieferung einer mangelfreien Sache". Also muß man: Lieferung einer mangelfreien Hopf dingensbums verlangen und dafür eine Frist setzen. Ich würde mir vorstellen, daß zwei Wochen ausreichen. Kommt binnen der Frist keine mangelfreie Hopf, kann der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.

Man kann sich mit dem Verkäufer auch anders einigen, beispielsweise gleich auf eine Rückabwicklung des Vertrages, das sollte aber dokumentiert dh beweisbar sein.
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RB
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Beitrag von RB »

Dann fällt mir noch folgendes ein: Wenn ein Händler oder jemand aus der Branche ein Instrument mit solchen massiven Schäden verkauft, ohne eine Andeutung über deren Vorhandensein zu machen, könnte auch eine sog. arglistige Täuschung vorliegen. Die Täuschungshandlung kann auch in einer Unterlassung, dh einem "nicht Handeln" bestehen, nämlich dann, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln besteht.

Im Zusammenhang mit Kaufverträgen wird eine Rechtspflicht zum Handeln, insbesondere eine solche zur unaufgeforderten Aufklärung über vorhandene Mängel von der Rechtsprechung bejaht.
..... dass den Verkäufer eine Offenbarungspflicht hinsichtlich solcher Umstände trifft, die für die Entschließung des Käufers von entscheidender Bedeutung sind und deren Mitteilung dieser nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte ....
Das gilt nur für Mängel nicht, die einer "Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar" sind. Beim Fernabsatz gibt es keine Besichtigung, vielmehr ist der Käufer in diesen Fällen in ganz besonderem Maße auf die Ehrlichkeit des Verkäufers und die Vollständigkeit der Beschreibung angewiesen.

Das Problem wird sein, die positive Kenntnis des Verkäufers vom Vorhandensein der Schäden nachzuweisen.

Schließlich bliebe noch bei fahrlässiger Unkenntnis des Verkäufers die Geltendmachung von Schadensersatz (beispielsweise Rückabwicklung des Kaufvertrages) nach den Grundsätzen der sog. "culpa in contrahendo" (Verschulden bei der Vertragsanbahnung). Hier kann sich das Unterlassen einer an sich gebotenen Aufklärung auch auswirken, wenn das Unterlassen nur fahlrässig erfolgte.

Das Problem der beiden oben erwähnten Möglichkeiten besteht darin, daß die jeweils erforderlichen Voraussetzungen - bis hin zur Kenntnis (oder fahrlässiger Unkenntnis) des Verkäufers hinsichtlich der Schäden - bewiesen werden müßte.

Für die Gewährleistung genügt hingegen: 1. Kaufvertrag, 2. mangelhafte Sache.

Läge ein Verbrauchsgüterkauf vor, was der Fall wäre, wenn man einen Händler auf der einen, einen Verbraucher auf der anderen Seite hat, kommt noch eine weitere gesetzliche Vermutung dem Käufer zugute:
§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Der gilt bei einem Verkauf von Unternehmer an Unternehmer und von Verbraucher an Verbraucher oder Verbraucher an Unternehmer nicht, sondern nur, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft.
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OldPicker
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Beitrag von OldPicker »

Nun, was ich ausgesprochen seltsam finde, ist, dass ein Verkäufer eines Musikgeschäfts privat einen Artikel des Ladens anbietet und verkauft - nicht das Musikhaus selbst und auch nicht in dessen Namen....

Habe ich das so richtig verstanden??? :roll:
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