Ich kann den Ärger des Verkäufers zwar ein wenig nachvollziehen, aber dann muss er halt seine Rechte wahrnehmen. Kommt die Ware offensichtlich benutzt zurück, hat er doch das Recht, einen Wertausgleich geltend zu machen.bookwood hat geschrieben:Oder man verschickt ein nagelneues Instrument, bekommt
es nach 14 Tagen zurück - und natürlich lässt es sich dann nicht mehr als neu verkaufen,
(genau diese Kunden, die ausprobieren und zurückschicken, möchten schließlich keinesfalls
etwa einen neuen Amp kaufen, der schon öfter mal als Rückläufer quer durch die gesamte
Bundesrepublik geschickt wurde und/oder schon ein/zwei Gigs lang gespielt-, oder auch für
eine CD-Produktion "ausgeliehen" wurde... (kein Scherz, auch das gibt es - und wird rechtlich
durch dieses Gesetz gedeckt)).
Wer gewerblich online handelt, kennt die derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wer sich in die Küche begibt, muss Hitze vertragen können. Wenn er sich dermaßen ärgert, sollte er keinen Fernabsatz als Vertriebsweg wählen.