Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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kwb
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von kwb »

.
Auch für nicht Lakewood Spieler gibt es nützliche Informationen !

http://www.lakewood-guitars.de/cites_info.php
Ich müsste einfach mehr üben.
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RB
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von RB »

Dort steht:
Sie können ein Musikinstrument, das Cites-II relevante Bauteile enthält, ohne Nachweis von Dokumenten weltweit mit sich führen, wenn sich das Instrument im persönlichen Gepäck befindet. Das gilt auch für Musiker(innen) auf Konzertreise.
Das ist gut, dann muß ich für meine einzige Gitarre, deren Seiten und Rücken ja ohnehin nur aus besonders gemaserter Eichenwalnußbuchenpalme bestehen, nichts veranlassen.
Jorma55
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von Jorma55 »

Niels Cremer hat geschrieben:
HandamHals hat geschrieben:Und wenn man aufgrund von Gebrauchtkauf so eine Rechnung nicht hat, ist ein Vorerwerbsnachweis hilfreich.
Genau! Warum so verschnupft? :-)

LG,
Niels
Jeder wie er mag, Niels. Ich bin auch nicht verschnupft, aber gelegentlich liegt die Schuld für Bürokratismus nicht bei der Bürokratie und so ein Fall scheint sich hier zu entwickeln.

Michael
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Niels Cremer
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von Niels Cremer »

Hallo Michael, wenn du mal genau liest wirst du sehen dass ich nicht dich meinte, außer du firmierst hier unter zwei Identitäten. Und ja, die Damen und Herren Beamten sind zu bedauern ...

LG,
Niels
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JazzDude
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von JazzDude »

kwb hat geschrieben:.
Auch für nicht Lakewood Spieler gibt es nützliche Informationen !

http://www.lakewood-guitars.de/cites_info.php
Und da steht auch:
Haben Sie Gitarren anderer Hersteller, deren Rechnungen sie nicht mehr zur Hand haben, sollten Sie diese Gitarren vor dem 02.01.2017 bei der für Sie zuständigen Behörde melden. Nur so stellen Sie sicher, dass der Besitz dieser Gitarren von Behördenseite registriert ist, wenn Sie die Gitarre künftig verkaufen möchten.
Senden Sie Ihre Mitteilung in schriftlicher Form und verwenden Sie folgenden Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit melde ich aus meinem privaten Besitz folgende(s) Instrument(e) mit Bauteilen aus Cites-II geschützten Hölzern lt. EG Verordnung 338/97 als Vorerwerbsware an:
Menge Bezeichnung Seriennummer oder wenn nicht vorhanden, Foto
Ich bitte Sie um Eingangsbestätigung meiner Meldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Name
Und genau so habe ich es gemacht. Klar können die Beamten in den zuständigen Behörden einem irgendwie leidtun. Aber ehrlich gesagt, das ist deren Job. Ich möchte jedenfalls keine Strafzahlung riskieren, wenn ich eine meiner Palisander-haltigen Gitarren später mal verkaufen will.
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Jorma55
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von Jorma55 »

JazzDude hat geschrieben:
kwb hat geschrieben:.
Auch für nicht Lakewood Spieler gibt es nützliche Informationen !

http://www.lakewood-guitars.de/cites_info.php
Und da steht auch:
Haben Sie Gitarren anderer Hersteller, deren Rechnungen sie nicht mehr zur Hand haben, sollten Sie diese Gitarren vor dem 02.01.2017 bei der für Sie zuständigen Behörde melden. Nur so stellen Sie sicher, dass der Besitz dieser Gitarren von Behördenseite registriert ist, wenn Sie die Gitarre künftig verkaufen möchten.
Senden Sie Ihre Mitteilung in schriftlicher Form und verwenden Sie folgenden Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit melde ich aus meinem privaten Besitz folgende(s) Instrument(e) mit Bauteilen aus Cites-II geschützten Hölzern lt. EG Verordnung 338/97 als Vorerwerbsware an:
Menge Bezeichnung Seriennummer oder wenn nicht vorhanden, Foto
Ich bitte Sie um Eingangsbestätigung meiner Meldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Name
Und genau so habe ich es gemacht. Klar können die Beamten in den zuständigen Behörden einem irgendwie leidtun. Aber ehrlich gesagt, das ist deren Job. Ich möchte jedenfalls keine Strafzahlung riskieren, wenn ich eine meiner Palisander-haltigen Gitarren später mal verkaufen will.
Natürlich ist das deren Job, aber ich wage zu unterstellen, dass es beim Naturschutz wichtigere Aufgaben gibt als die zeitaufwändige Ausstellung von hunderten bzw. u.U. tausenden von weitgehend sinnfreien Bescheinigungen. Personelle Verstärkung wird es für diesen Quatsch mit Sicherheit nicht geben. In den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§§ 69 ff. BNatSchG) wirst Du auch keine Regelung finden, die für den hier in Frage stehenden Sachverhalt eine Strafzahlung vorsieht. Aber klar, wenn es Dich beruhigt....Vermutlich gibt es demnächst Zwischenmitteilungen, wonach die Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch nehmen und gebeten wird, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Michael
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JazzDude
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von JazzDude »

Dann eben Ordnungswidrigkeit (§§ 69 Abs. 4 BNatSchG):
(4) Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels [...], verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
1. [...]
2. [...]
3. entgegen Artikel 8 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, ein Exemplar einer dort genannten Art kauft, zum Kauf anbietet, zu kommerziellen Zwecken erwirbt, zur Schau stellt oder verwendet oder ein Exemplar verkauft oder zu Verkaufszwecken vorrätig hält, anbietet oder befördert oder
4. [...]
Ist doch eindeutig. Ich riskiere ein Ordnungsgeld, wenn ich o.g. Ordnungswidrigkeit begehe. Warum sollte ich es darauf ankommen lassen? Weil die Ämter da nicht drauf eingerichtet sind? Mir kommen gleich die Tränen.
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Jorma55
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von Jorma55 »

JazzDude hat geschrieben:Dann eben Ordnungswidrigkeit (§§ 69 Abs. 4 BNatSchG):
(4) Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels [...], verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
1. [...]
2. [...]
3. entgegen Artikel 8 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, ein Exemplar einer dort genannten Art kauft, zum Kauf anbietet, zu kommerziellen Zwecken erwirbt, zur Schau stellt oder verwendet oder ein Exemplar verkauft oder zu Verkaufszwecken vorrätig hält, anbietet oder befördert oder
4. [...]
Ist doch eindeutig. Ich riskiere ein Ordnungsgeld, wenn ich o.g. Ordnungswidrigkeit begehe. Warum sollte ich es darauf ankommen lassen? Weil die Ämter da nicht drauf eingerichtet sind? Mir kommen gleich die Tränen.
Entscheidend ist Artikel 8 Absatz 5 und der dort geforderte Nachweis kann bei Vorerwerbsexemplaren auf jede erdenkliche Weise erbracht werden, dafür bedarf es keiner behördlichen Bescheinigung. Da schießt Du mit Kanonen auf Spatzen.Hilft, muss aber nicht sein.

Michael
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JazzDude
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von JazzDude »

Bei einem gebraucht, ohne Rechnung gekauften Instrument wird es aber schwierig mit dem Nachweis.
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RB
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von RB »

... ein Exemplar einer dort genannten Art kauft ... klingt wie die Bezeichnung einer geschützte Pflanze aber nicht einer Gitarre.
Jorma55
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von Jorma55 »

Gilt auch für Teile von Pflanzen, also für die furnierte Schrankwand ebenso wie für Gitarren oder die gern aus Palisander hergestellten Aufbewahrungskästchen für Zigarren. Und klar, wenn Du eine obskure Gitarre eines unbekannten Herstellers besitzt, von der Du nicht mehr belegen kannst, wann und von wem Du sie erworben hast und die Du irgendwann in der Zukunft veräußern willst, dann kann sich eine behördliche Bescheinigung, dass es sich um ein Vorerwerbsexemplar handelt, als hilfreich erweisen. Aber im Regelfall auch nur bei einem Verkauf in ein Land außerhalb der Eu, weil die Sendung dann möglicherweise vom Zoll überprüft wird. Der Verkauf als solcher ist aber weder genehmigungs - noch meldepflichtig und interessiert innerhalb der EU kein As.
Die großen Hersteller wie beispielsweise Martin können übrigens anhand der Seriennummer jederzeit feststellen und bestätigen, wann und an wen die Gitarre ausgeliefert wurde, also beispielsweise im Februar 2012 an die AMI in München.

Michael
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HandamHals
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von HandamHals »

Jorma55 hat geschrieben: ...Aber im Regelfall auch nur bei einem Verkauf in ein Land außerhalb der Eu...

Michael
Da fällt z.B. demnächst auch GB drunter und wer weiß, welche Länder da in Zukunft noch hinzu kommen.
------------
Gruß
Rainer
Jorma55
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von Jorma55 »

HandamHals hat geschrieben:
Jorma55 hat geschrieben: ...Aber im Regelfall auch nur bei einem Verkauf in ein Land außerhalb der Eu...

Michael
Da fällt z.B. demnächst auch GB drunter und wer weiß, welche Länder da in Zukunft noch hinzu kommen.

Immer mal abwarten, auf die Zollunion bzw. den freien Warenverkehr wollen die nämlich alle nicht verzichten, auch GB nicht. Dann gibt es eben entsprechende bilaterale Abkommen, so stellt sich das zumindest GB vor. Hier geht es nur um" Rosinenpickerei".

Michael
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chrisb
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von chrisb »

muss ich jetzt meine in deutschland / bayern gesäte palisanderpflanze (z.zt. ca. 1,97 m hoch) registrieren lassen?
die samen wurden vor 01.01.2017 importiert, aber ich habe keine rechnung mehr.

die pflanze steht grad im treppenhaus und verliert ihre blätter. im frühjahr kommt sie wieder auf den balkon.
ich nehm sie nicht mit auf reisen. schon gar nicht mit auf auslandsreisen außerhalb der eu. erst recht nicht überseereisen nach indien oder südamerika.
nicht das sie sich dort verliebt und vermehren will.

falls sie mal meinen grünen daumen nicht überlebt, würde ich sie gern zu bindings verarbeiten.
darf ich dann quasi als produzent/gärtner des holzes eine bescheinigung ausstellen oder muss ich hierfür zertifiziert / registriert / qualifiziert / exorziert sein?
gilt dann das datum der pflanzung oder der ernte / fällung?
chrisb
Jorma55
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Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Beitrag von Jorma55 »

Für den Fall, dass Du uns hier nicht verarscht, wird's jetzt wirklich interessant. Maßgeblich ist der Samen aber darauf kommt es nicht an, denn auch bei der bereits existierenden Pflanze handelt es sich um ein" Vorerwerbsexemplar". Solltest Du tatsächlich vorhaben, Teile dieser Pflanze irgendwann zu verarbeiten und zu veräußern, würde ich dir zu einer Registrierung raten. Der Fall ist speziell und dürfte eher selten vorkommen.

Michael
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