RB hat geschrieben:Ihre Verwertung steht aber unter dem Vorbehalt der Einwilligung des Urhebers des Ausgangswerks oder dessen Vertreter (beispielsweise der Gema).
Die GEMA hat auf Ihrer Website mal geschrieben, dass Sie diese Einwilligung nicht geben kann, sondern dies nur Sache des Urhebers bzw. des Verlages ist.
Die GEMA hat ihre Website geändert, sodass ich diesen Hinweis leider nicht mehr finden kann. Ich suche aber weiter
Die GEMA treibt die Gebühren ein. Sie prüft jedoch nicht, ob eine Erlaubnis für eine Bearbeitung besteht (Ausnahme: Man möchte die Bearbeitung bei der GEMA anmelden).
Deshalb bekommt man auch keinen Ärger mit der GEMA, wenn man Cover-Songs bei Youtube hochlädt. Aber u. U. mit den Urhebern, und das kann sehr teuer werden.
Und man sollte sich hüten, zu denken, dass die Urheber schon damit einverstanden wären.
Eigentlich ist es doch ganz einfach: Hast Du die Urheber- bzw. die Nutzungsrechte an diesem Video und des gezeigten Inhalt?
---wenn nicht, dann lass es bleiben
Hier habe ich bei der GEMA noch etwas zum Thema gefunden. Der erste Absatz auf Seite 2 gibt etwas Aufschluss.
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdat ... kvideo.pdf
Gruß
Thomas
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Gitarren: Martin D-28, Martin OOO-16GT, Gibson J-45
Amps: Cromacord Podium MXVS , Subwoofer