Absolut richtig, Steffi. Das Problem ist vor allem, daß der geschädigte Käufer idR. gar keinen Vertrag mit dem Transporteur hat, der Verkäufer hingegen gar keinen Schaden. So kommt man nur über komplizierte juristische Konstrukte (Abtretung der Ansprüche, Drittschadensliquidation) weiter. Hinzu kommt die regelmäßig schwierige Beweisfrage, wer für den Schaden verantwortlich ist, der Verkäufer oder das Transportunternehmen. Und so blocken beide ab, jeder schiebt die Schuld auf den anderen der Käufer gibt oft völlig entnervt auf oder läuft Gefahr, vor Gericht eine weitere Pleite zu erleben.muggel_vier hat geschrieben:Denn auch bei einer Verischerung ist es immer schwierig an sein Geld zu kommen. Die wissen alle einen Grund, weswegen das Versandunternehmen keine Schuld trägt.
Gruß
Steffi
Am besten ist es wirklich, man steckt das Geld ein, steigt in den Wagen und holt das Instrument ab. Da kann man sich auch gleich vergewissern, ob es Mängel aufweist.
Übrigens: Irgendwie macht auch der Kauf im Laden nach wie vor Spaß.
Viele Grüße
Zwetsche