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Ebaykauf in Östereich?

Verfasst: Fr Feb 04, 2011 4:01 pm
von chevere
Hallo, kennt sich jemand damit aus? Ich wollte michj mal erkundigen wie das mit dem Widerrufs. Rückgaberecht ausschaut.

Wie ist das in Östereich geregelt, wenn ich als Deutscher bei einem Östereichischen Verkäufer/Händler bei Ebay etwas kaufe.
Er hat in der Anzeige nur angegeben:
"Die Ware kann innerhalb von 7 Tagen an den Verkäufer ohne Angabe von Gründen originalverpackt und unbenützt retourniert werden. Bitte unbedingt vor dem Rückversand Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen."
Ist das gestzlich auf 7 Tage beschränkt?
Wer muß das Rückporto zahlen? In Deutschland ist der Verkäufer dafür zuständig, in Ostereich auch?
Gilt österreichisches oder gar deutsches Recht bei einem solchen Kauf?
Danke und Servus!

Verfasst: Sa Feb 05, 2011 4:32 pm
von Wolfo
Servus,

da ich mein Jusstudium leider nach 4 Jahren geschmissen habe um professionell Geld für Gitarrren ausgeben zu können...

kann ich keine 100% verbindliche Auskunft geben.

Jedenfalls stimmt 7 Tage hier ein Link zum Nachlesen

http://www.help.gv.at/Content.Node/172/ ... 20100.html

Vielleicht postest du mal den Anbieter, so groß ist die Anzahl in Österreich ja nicht vielleicht hab ich schon Erfahrung mit ihm gemacht.

lg Wolfo

Verfasst: So Feb 06, 2011 12:20 pm
von RB
Die Regelung findet sich in § 5 e Absatz 2 KonsumentenschutzG (Ö). Sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sollte das Unternehmen seinen Informationspflichten nach § 5 d KonsumentenschutzG nicht nachkommen, drei Monate.

Verfasst: So Feb 06, 2011 1:06 pm
von chevere
Ok, vielen Dank.Zu den Kosten des Rückportos habe ich leider nichts gefunden. Wer muß diese zahlen.
Gruß!

Verfasst: So Feb 06, 2011 1:22 pm
von RB
Die Kosten der Rücksendung dürfen Dir auferlegt werden, wenn das so vereinbart war. Lies selbst: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10002462 (etwas nach unten scrollen, dann kommt die konsolidierte Textfassung)

Verfasst: So Feb 06, 2011 2:11 pm
von chevere
Danke für den link!
Umkehrschluß:
Wenn er es in der Auktion nicht erwähnt, dann muß im Falle einer Rücksendung zahlen?
Gruß!