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Umsatzsteuer 7% oder 19%?

Verfasst: Mi Mai 04, 2011 11:38 pm
von Kwalke
Ich bin in diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig geworden.

Der Sachbearbeiter beim Finanzamt meinte zu mir, dass ich bei öffentlichen Auftritten (Kneipen usw.) nur 7% MwSt ausweisen muss.

Bei privaten Veranstaltungen (Hochzeit usw.) müsse ich 19% MwSt ausweisen, weil es sich hierbei um eine Tanzbelustigung handele und nicht um eine Konzertähnliche Veranstaltung.

Meine Frage: Ist das richtig, oder brauch ich auch bei Privatveranstaltungen nur 7% MwSt ausweisen.

(Da ich vom FA schon einmal diesbezüglich falsch informiert wurde, weiss ich nicht, ob ich die Aussage des Sachbearbeiters glauben soll)

Verfasst: Do Mai 05, 2011 9:41 am
von chevere
Finanzamt ist auskunftspflichtig, ansonsten googeln.
Gruß!

Verfasst: Do Mai 05, 2011 10:04 am
von Kwalke
chevere hat geschrieben:Finanzamt ist auskunftspflichtig, ansonsten googeln.
Gruß!
Das ist mir schon klar. Leider geben die aber auch nicht immer die richtigen Auskünfte. Am Anfang des Jahres sagten die mir, dass ich in Kneipen 19% nehmen müsse, weil dass kein Konzert, sondern eine Tanzveranstaltung sei. Diese Regelung wurde aber inzwischen aufgehoben und die Kneipenkonzerte sind ebenfalls mit 7% anzusetzen.

Bei google glaube ich, etwas gefunden zu haben. Ich besprech das gleich nochmal mit dem FA.

Wenn jemand genaueres weiss, wäre ich sehr dankbar :!:

Verfasst: Do Mai 05, 2011 3:02 pm
von Brokenstring
In der Sache weiß ich nichts, schreibe Sie an mit der bitte um eine schriftliche, "verbindliche Auskunft". Dann prüfen die genau was sie sagen, da Du Dich bei einer verbindlichen Auskunft zumindest bis zur nächsten Prüfung darauf verlassen darfst.

Verfasst: Do Mai 05, 2011 7:00 pm
von The Fake Dirk
Was nun zu 7 und was zu 19 % versteuert wird im Musikgeschäft, weiß ich auch nicht. Sicher ist aber, dass Du erstmal beim FA beantragen musst, dass Du den verminderten Mehrwertsteuersatz überhaupt veranschlagen darfst. So wars jedenfalls bei mir im Bereich Redaktion/Journalismus. Einfach nur eine Rechnung mit 7% ausweisen, ohne die entsprechende Genehmigung vom FA würde ich nicht machen, da es passieren kann, dass Du die fehlenden 12% nach der Steuererklärung aus eigener Tasche zahlen musst.

Verfasst: Do Mai 05, 2011 9:10 pm
von Kwalke
Die 7% bei Konzerten in Kneipen usw. sind ja schon sicher und bestätigt.

Es geht mir nur noch um Auftritte auf privaten Veranstaltungen wie z.B. Geburtstage.

Verfasst: Fr Mai 06, 2011 9:50 am
von fretworker
Die 7 % erscheinen mir sehr seltsam. Normalerweise gelten die nur bei Lebensmitteln und Druckerzeugnissen und ein paar anderen Ausnahmen. Soweit ich das kenne, musst du 19 % nehmen und wieder abgeben. Lass dir das vom FA alles schriftlich geben. Eine mündliche Auskunft ist nicht verbindlich, das kann zu bösen Überraschungen führen.

Verfasst: Fr Mai 06, 2011 10:10 am
von Pappenheim
Ich würde dem Wirt 19% abnehmen und der Finanz 7% geben! :mrgreen:

Verfasst: Fr Mai 06, 2011 10:11 am
von ralphus
fretworker hat geschrieben:Die 7 % erscheinen mir sehr seltsam. Normalerweise gelten die nur bei Lebensmitteln und Druckerzeugnissen und ein paar anderen Ausnahmen.
Ne, ne ist schon richtig, für künstlerische Aufführungen gilt 7%

siehe hier: http://www.mediafon.net/ratgeber_detail ... aa39242ef9

Mein Gefühl sagt mir, dass das Thema wirklich kompliziert ist/sein kann.

Für wen gelten die 7%? Für den Veranstalter? Für den Künstler? Was ist wenn der Veranstalter kein Geld von den Zuschauern nimmt, sondern den Künstler direkt "bezahlt" und der Veranstalter das aus den zusätzlichen Einnahmen des Getränkeverkaufs finanziert?

Der verringerte MWSt soll ja offensichtlich die Verbreitung von "Kultur" fördern. Aufführungen im Bereich der "geschlossenen" Veranstaltungen sieht die Finanzverwaltung als "Vergnügen" an und nicht als "Kultur" daher werden hier 19% fällig.

Das alles schreibt Ralph, der keine genaue Ahnung hat und der empfiehlt Beratungsleistungen einzukaufen, um diesen Sachverhalt zu klären. Ein Weg ist auch die schriftliche Anfrage beim FA mit der Bitte um schriftliche Antwort. Damit hält man sich zumindest bis zur ersten Steuerprüfung (die i.d. R. erst nach 10 Jahren erfolgt) den Rücken frei.

Evtl. macht man einfach wie man meint, muss dann allerdings mit dem Risiko leben, dass man dann irgendwann ein dicke Steuernachzahlung leisten muss. Wenn man Glück hat, merkt es der Prüfer nicht ;-)

Ein anderes Thema scheint mir noch zu sein das Thema http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Tja, das Leben als Selbstständiger in D ist nicht so einfach... ;-)

Viel Erfolg für Deinen Weg.

Verfasst: Fr Mai 06, 2011 10:25 am
von mbern
Pappenheim hat geschrieben:Ich würde dem Wirt 19% abnehmen und der Finanz 7% geben! :mrgreen:
Zumindest so lange man sich nicht ganz sicher ist, sollte man auf jeden Fall 19% kassieren. Und damit man das auch nie ganz sicher weiß, sollte man nicht viel fragen.
Bei uns heißt es, "wer fragt kriegt dumme Antworten".

Dem Finanzamt überweist man dann, auch ohne zu fragen natürlich, 7%.

Nein, es gibt nur einen richtigen Weg, es sich verbindlich schriftlich vom Finanzamt zusichern zu lassen, wie schon geschrieben.
Thomas, was nützt es, wenn ich dir verspreche, es wären 7% und Pappenheim dir sagt es wären 19%. Natürlich würdest du mir vertrauen, wem sonst, aber ich habe gar keine Ahnung davon.
Außerdem bin ich mir fast sicher, dass es verbindliche Richtlinien gibt, aber ich wäre mir nicht sicher, ob alle Finanzbeamten deine Frage auch richtig beantworten würden. Am Ende des Jahres sitzt dann der Nachfolger auf dem Finanzstuhl und ist ganz anderer Meinung. Daher schriftlich, damit sie sich nicht wieder heraus reden können.

Verfasst: Fr Mai 06, 2011 10:25 am
von fretworker
Pappenheim hat geschrieben:Ich würde dem Wirt 19% abnehmen und der Finanz 7% geben! :mrgreen:
No risk, no fun. :mrgreen:

Verfasst: Fr Mai 06, 2011 11:30 am
von Kwalke
@mbern: Bitte? Ich soll 19% kassieren und dann beim FA nur 7% abführen? Na dann kann ich ja irgendwann wie Johny Cash auch mal im Knast spielen :-) Du weisst schon, dass man dem Wirt eine Rechnung ausstellen muss?

@Ralphus: Die Künstlersozialkasse ist eine sehr gute Einrichtung für uns Künstler. Die zahlen die hälfte Deiner gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge. Das macht zumindest unser Künstlerleben viel einfacher. Andere Unternehmer beneiden mich deswegen :-)

"Das FA ist auskunftpflichtig"....Das dachte ich auch, habe mich aber eines besseren belehren lassen. Das sind sie nicht unbedingt, weil das in den Aufgabenbereich eines Steuerberaters fällt. Diese können sich beim FA kostenpflichtig Informationen geben lassen. Auf eine verbindliche schriftliche Aussage werde ich nicht bestehen können. Werde es aber versuchen.

Ich dachte, hier im Forum wäre vielleicht ein Steuerberater oder auch ein Profi-Musiker, der umsatzsteuerpflichtig ist, der mir helfen könnte. :!:

Verfasst: Fr Mai 06, 2011 11:53 am
von mbern
Kwalke hat geschrieben:@mbern: Bitte? Ich soll 19% kassieren und dann beim FA nur 7% abführen? Na dann kann ich ja irgendwann wie Johny Cash auch mal im Knast spielen :-) Du weisst schon, dass man dem Wirt eine Rechnung ausstellen muss?
Du nimmst das Leben einfach zu ernst!
Das sollte doch nur ein Spaß sein.

Der ernste Inhalt ist der, dass es dir doch gar nichts bringt, wenn ein Mitglied der hier versammelten Gemeinschaft dir irgendeinen Tipp gibt.
Willst du später sagen: MBern hat aber gesagt, ich bräuchte nur 7% zu zahlen? Weißt du was das Finanzamt dir zu diesem MBern sagen wird: Dass seine Meinung das Finanzamt nicht interessiert. Und das hat nichts mit meinem komischen Namen zu tun, dasselbe erzählen sie dir auch, wenn du sagst, Pappenheim hätte dir den Tipp gegeben.
Zur Finanzberatung ist so ein Forum nicht geeignet, weil hier jeder jeden Mist erzählen kann und im Zweifelsfall kannst du dich auf nichts berufen.
Bei uns sind die Finanzbeamten ungeheuer nett und hilfsbereit - auch wenn man sich das nicht vorstellen kann. Wenn deine Finanzbeamten dir aber keine verbindliche Auskunft erteilen wollen, bliebe noch ein Steuerberater.

Verfasst: Fr Mai 06, 2011 11:58 am
von Andreas
@Ralphus: Die Künstlersozialkasse ist eine sehr gute Einrichtung für uns Künstler. Die zahlen die hälfte Deiner gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge. Das macht zumindest unser Künstlerleben viel einfacher. Andere Unternehmer beneiden mich deswegen :-)
:!:[/quote]

Moinmoin,
ich bin auch schon lange in der KSK. Weisst Du, dass Du Deine Auftraggeber auf Deinen KSK Status hinweisen musst? Und der zahlt dann einen Prozentsatz an die KSK. (Sagt mein Steuerberater)
Denn irgendwoher muss die KSK ja die Gelder bekommen.

Groetjes

andreas

Verfasst: Fr Mai 06, 2011 11:59 am
von Kwalke
mbern hat geschrieben:
Kwalke hat geschrieben:@mbern: Bitte? Ich soll 19% kassieren und dann beim FA nur 7% abführen? Na dann kann ich ja irgendwann wie Johny Cash auch mal im Knast spielen :-) Du weisst schon, dass man dem Wirt eine Rechnung ausstellen muss?
Du nimmst das Leben einfach zu ernst!
Das sollte doch nur ein Spaß sein.

Der ernste Inhalt ist der, dass es dir doch gar nichts bringt, wenn ein Mitglied der hier versammelten Gemeinschaft dir irgendeinen Tipp gibt.
Willst du später sagen: MBern hat aber gesagt, ich bräuchte nur 7% zu zahlen? Weißt du was das Finanzamt dir zu diesem MBern sagen wird: Dass seine Meinung das Finanzamt nicht interessiert. Und das hat nichts mit meinem komischen Namen zu tun, dasselbe erzählen sie dir auch, wenn du sagst, Pappenheim hätte dir den Tipp gegeben.
Zur Finanzberatung ist so ein Forum nicht geeignet, weil hier jeder jeden Mist erzählen kann und im Zweifelsfall kannst du dich auf nichts berufen.
Bei uns sind die Finanzbeamten ungeheuer nett und hilfsbereit - auch wenn man sich das nicht vorstellen kann. Wenn deine Finanzbeamten dir aber keine verbindliche Auskunft erteilen wollen, bliebe noch ein Steuerberater.
Ich war mir nicht sicher, wie Du das meintest......man weiss hier ja nie :-)

Mein Gedanke dahinter ist/war, dass ein Mitglied (Steuerfachidiot oder auch Berufsmusiker) mir sagen kann, wie es bei ihm gehandhabt wird und mit welcher Begründung. Vielleicht hatte schon ein anderer dasselbe Problem und lösen können.