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Mit Instrument auf Reise ? Vorsicht beim Zoll!!!
Verfasst: Mi Aug 22, 2012 3:29 pm
von ManicPirate
Moin zusammen,
jetzt drehen die Zöllner in Deutschland und in der Schweiz richtig ab.
http://www.brecorder.com/world/europe/7 ... iolin.html
http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/de ... -1.5579183
Also seid vorsichtig wenn ihr eure Schätzchen mitnehmt.... könnte teuer werden
Gruß aus Flensburch von
Peter
Verfasst: Mi Aug 22, 2012 3:35 pm
von Holger Hendel
Ob die ´nen schweren Knall haben.

Nochmals Rio Palisander
Verfasst: Mi Aug 22, 2012 5:37 pm
von elmark
Nachdem die chronischen Besserwisser und Oberexperten hier im Forum mein Thema zur Warnung an Gitarren-Kollegen verrissen hatten, folgendes:
Thema in Gitarre und Bass neueste Ausgabe Nr.9 /2012 Lerserbriefe Seite 35 :
Beschlagnahmung Antwort G & B
"....auch dann, wenn du mit einer Gitarre mit Rio-Anteilen einen Auftritt spielst, diese Gitarre kann beschlagnahmt werden!Denn Konzerte dienen in der Regel kommerzielle Zwecken, und das ist eben mit einer verbotenen Holz-Spezies nicht erlaubt. Du kommst nur um eine Beschlagnahmung herum, wenn du ad hoc mit offiziellen Papieren beweisen kannst, das vor 1992 importiert wurde... hat sowas jeder der eine solche Klampfe mit irgendwelchen Rio-Palisanderteilen (und sei es nur das Headstock-Furnier!)spielt immer dabei? oder hat er überhaupt ein CITES-Zertifikat? Dann könnt Ihr mit der Gitarre handeln, auftreten etc. Dann guckt euch eure Klampfen an und seid schön vorsichtig.....

Verfasst: Mi Aug 22, 2012 5:47 pm
von tired-joe
@elmark
Waren das Riopalisander Violinen?
Joe
Rio Palisander Violinen
Verfasst: Do Aug 23, 2012 7:59 am
von elmark
@Joe:
Rio Palisander Kontrabässe

armer Kerl, man merkt, du bist echt tired

Verfasst: Do Aug 23, 2012 8:07 am
von jay-cy
Was haben die alten Geigen mit Rio-Gitarren zu tun????
Verfasst: Do Aug 23, 2012 9:34 am
von Mischkin
Wer zuletzt lacht, hat den Witz nicht verstanden!
Verfasst: Do Aug 23, 2012 3:24 pm
von Der Papa
Hallo ,
wer es ganz genau wissen möchte :
Hier ist der Text zur Gesetzeslage von offizieller Stelle.
Kann man sogar anrufen
Bundesamt für Naturschutz
Handel mit Musikinstrumenten aus Rio-Palisander
Die Holzart Dalbergia nigra wurde 1992 in die höchste Schutzstufe des international geltenden Washingtoner Artenschutzübereinkommens, englisch: CITES (Convention on International Trade in Endangered Species) aufgenommen. In der EU wird dieses Übereinkommen durch EU-weit geltende Verordnungen umgesetzt.
Einfuhr in die Europäische Union (EU)
Zur Einfuhr eines Instrumentes - ganz oder teilweise - aus Rio Palisander (Dalbergia nigra) benötigen Sie immer:
1.
eine CITES-Einfuhrgenehmigung des EU-Einfuhrlandes und
2.
ein CITES-Exportdokument des Ausfuhrlandes .
Die Einfuhrgenehmigung muss vor der beabsichtigten Einfuhr bei der CITES-Vollzugsbehörde des EU-Einfuhrlandes (für die Bundesrepublik Deutschland das Bundesamt für Naturschutz – BfN) mit einem Antragsformular sowie einer Kopie des CITES-Exportdokumentes, ausgestellt von der CITES-Vollzugsbehörde des Aus-fuhrlandes, beantragt und erteilt werden.
Eine Einfuhrgenehmigung zu kommerziellen Zwecken kann nur erteilt werden:
1.
für Antiquitäten, d.h. Exemplare, die vor dem 01.06.1947 gebaut und nicht verändert wurden oder
2.
für Instrumente, die sich nachweislich bereits vor der Unterschutzstellung der Art Dalbergia nigra (20.07.1992) auf dem Territorium der EU befunden hatten und wieder eingeführt werden sollen.
Zu privaten Zwecken kann eine Einfuhrgenehmigung erteilt werden, wenn es sich um sogenannten Vorerwerb handelt. Vorerwerb bedeutet, dass das Exemplar nach-weislich aus Material gefertigt wurde, das vor Unterschutzstellung dieser Art (20.07.1992) rechtmäßig aus der Natur entnommen worden ist.
Wiederausfuhr aus der EU
Die Wiederausfuhr eines solchen Instruments aus der EU ist nur zulässig, wenn die zuständige Vollzugsbehörde (für die Bundesrepublik Deutschland das Bundesamt für Naturschutz – BfN) vorher eine Wiederausfuhrbescheinigung erteilt hat.
Weitere Informationen zur Beantragung der Ein- und Ausfuhrdokumente finden sie im Internet unter http://www.bfn.de/0305_cites.html.
Handel innerhalb der EU;
Der Handel (Verkauf, Kauf, Anbieten zum Verkauf, etc.) mit Exemplaren aus Holz der Art Dalbergia nigra innerhalb der EU ist nur zulässig, wenn der Verkäufer im Be-sitz einer Vermarktungsbescheinigung ist. Zuständig für deren Ausstellung sind die zuständigen Behörden der Bundesländer.
Bitte beachten Sie: Diese Bescheinigung berechtigt nur zum Handel innerhalb der EU und ist nicht für die Wiederausfuhr in ein Land außerhalb der EU gültig.
Buchführungspflicht in Deutschland
Wer in Deutschland gewerbsmäßig - auf Gewinnerzielung ausgerichtet - Produkte aus Rio-Palisander erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, muss hierüber ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch führen. Die zuständigen Landesbe-hörden erhalten dadurch die für ihre Überwachungsaufgaben notwendigen Informa-tionen, insbesondere zur Herkunft und zum Verbleib der jeweiligen Exemplare.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass
-
eine Einfuhr in die EU bzw. Ausfuhr aus der EU ohne die vorgeschriebenen Genehmigungen oder
-
der Handel innerhalb der EU ohne die vorgeschriebene Vermarktungsbe-scheinigung
als Verdacht einer Straftat verfolgt werden kann. Dabei droht neben einer empfindli-chen Strafe auch die Beschlagnahme und Einziehung der betroffenen Musikinstru-mente.
Ein Verstoß gegen die Buchführungspflicht kann von den zuständigen Landesbe-hörden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, unter Tel: 0228/8491-1311, per Fax: 0228/8491-1319 oder auch gerne per E-Mail: citesma@bfn.de.[quote][/quote]
Verfasst: Do Aug 23, 2012 3:40 pm
von ralphus
Ahh, ja - interessant. Ist immer gut, wenn man Informationen bei der "Quelle" abholt. Zur Ergänzung liefere ich noch die Links:
Bundesamt für Naturschutz - Einfuhr von Holz geschützter Arten
und das PDF aus dem der o.a. Text ist.
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documen ... _nigra.pdf
Ganz schön kompliziert das Ganze, ich denke mal, dass die Motivation der potenziellen Käufer sinken wird, sich ein Rio-Palisander-Instrument zuzulegen. Insbes. deswegen (zumindest, wenn sie sich mit dem Thema beschäftigen. - so wie wir das hier gerade tun

)
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass
- eine Einfuhr in die EU bzw. Ausfuhr aus der EU ohne die vorgeschriebenen
Genehmigungen oder
- der Handel innerhalb der EU ohne die vorgeschriebene Vermarktungsbe- scheinigung
als Verdacht einer Straftat verfolgt werden kann. Dabei droht neben einer empfindlichen Strafe auch die Beschlagnahme und Einziehung der betroffenen Musikinstru- mente.
Verfasst: Do Aug 23, 2012 4:01 pm
von Der Papa
Die Amerikaner sind da ganz wild drauf.
Die haben vor gar nicht langer Zeit Gibson hochgenommen.
Hier der Text :
Gibson: Lacey-Act-Verfahren abgeschlossen
07.08.2012 −
Das gegen den US-amerikanischen Gitarrenhersteller Gibson Guitar wegen Verstößen gegen den sogenannten Lacey Act laufende Verfahren ist Anfang August mit einem Ausgleichsabkommen abgeschlossen worden. Dabei wurde Gibson eine Geldstrafe von 300.000 US$ auferlegt; zusätzlich muss das Unternehmen 50.000 US$ an die Umweltschutzorganisation National Fish and Wildlife Foundation bezahlen. Darüber hinaus musste Gibson auch die Eigentumsrechte an dem, im Rahmen von Razzien auf dem Werksgelände beschlagnahmten Ebenholz im Wert von 261.844 US$ abtreten. Durch den Lacey Act ist der Erwerb von oder der Handel mit illegal eingeschlagenem Holz in den USA seit dem Jahr 2008 unter Strafe gestellt. Gibson war vorgeworfen worden, illegal eingeschlagenes Ebenholz aus Madagaskar und Indien sowie Rosenholz aus Indien erworben und in der Gitarrenproduktion verwendet zu haben.
Die amerikanischen Gitarrenbauer im Klassikbereich haben seit dem
eine Menge Angst um ihre Holzbestände von geschützten Arten.
Im Ursprung war es so das in Amerika aufgrund der Gesetzgebung um 1907 in dem einen Staat zum Beispiel eine Tierart geschützt war in einem anderen aber nicht. Der Träger eines Mantels aus verbotenem Tierfell konnte sich dann rausreden das der Mantel nicht in Texas hergestellt wurde sondern in sagen wir mal New Jersey wo es erlaubt war...damit war es dann auch in Texas legal
Die Namensgebung geht auf den Abgeordneten John F. Lacey zurück , der darauf ein Gesetz erlies, das egal wo eine bedrohte Art erlegt oder verarbeitet wurde der Handel oder tragen dann überall illegal war.
Tja und das haben sie jetzt rausgeholt weil sonst dem Raubbau an der Natur über Grenzen hinweg nicht beizukommen ist.
Generell geht es um bedrohte Arten und wenn man die Artikel
mal gelesen hat sieht man das Ganze vielleicht ein bisschen anders. Da soll sich jeder selbst seine Meinung bilden.
Gitarrenbauer und Vanillehändler
Naturschutz Alexander von Bismarck und weitere interessante Beiträge...erschütternd
http://www.geo.de/GEO/natur/oekologie/63628.html?p=1 Titel
http://www.geo.de/GEO/natur/oekologie/63628.html?p=3
Verfasst: Do Aug 23, 2012 4:11 pm
von Der Papa
Hier nochmal ein Apell von Bob Taylor von Taylor Guitars zum Thema Ebenholz.
https://www.youtube.com/watch?feature=p ... nCGvfsBoFY
http://www.classicalguitardelcamp.com/v ... 8&start=15
Er hat sich angesehen das Beispielsweise 20 Ebenholzbäume
geschlagen werden und die Holzeinkäufer nur das absolut schwarze akzeptieren. Leider sieht man erst beim Aufschneiden ob es absolut rein schwarz ist oder streifige Einschlüsse hat. 18 Bäume werden dann weggeschmissen und verbrannt. 2 werden verarbeitet ....
Bob Taylor sah dies und war erschüttert. In dem Video plädiert er für den Schutz und sagt seine Einkäufer akzeptieren nun auch streifiges Ebenholz, weil es eine Schande ist so einen Raubbau zu betreiben....
Nur als Ergänzung für die vielen Taylor Fans.
Auch wenn Bob Taylor ja immer wieder Scientology Vorwürfe gemacht werden. Hier kommt er sympathisch rüber....
Verfasst: Do Aug 23, 2012 4:36 pm
von TorstenW
Das Video ist wirklich sehenswert.
Ich musste letztens auch schmunzeln, als ich las, dass Warwick das Zeug mitunter als "Tigerstripe Ebony" vermarktet..

Man muss dem Kind nur den richtigen Namen geben.
Verfasst: Do Aug 23, 2012 9:50 pm
von Olli D
Und der Herr Taylor stellt sich als Gutmensch da - ich finde das relativ unglaubwürdig. Ich halte es auch nicht mehr als einen Marketingschachzug.
Er kann mir nicht erzählen, das er vor 10 Jahren nichts davon wusste....
Verfasst: Do Aug 23, 2012 10:04 pm
von Saitensprung
ab jetzt kann man doch 1:1 den letzten lesen.
Taylor/Ebenholz-Thread lesen.
Dann spart man sich das viele schreiben. Ist nämlich alles schon gesagt. hauptsächlich Taylor-Schelte. Man sollte ihn zum Teufel jagen und wieder klassischen und standesgerechten Raubbau betreiben, wie sich das gehört!
Verfasst: Do Aug 23, 2012 10:08 pm
von Der Papa
Ja, mag sein, das wird er nur selbst wissen.
Oops, den Beitrag kannte ich noch nicht...danke, ich lese mir den durch
Da war dieser Beitrag schon getippt...deshalb lasse ich es nochmal stehen...
Nichts desto trotz geht es aber um Umweltzerstörung
Und das oft gehörte Argument, was geht das mich an und die paar Gitarren werden ja schon nicht so schlimm sein kann man schon mal kritisch sehen.es ist nicht nur das Edelholz, sondern die Art und Weise wie es gewonnen .wird. Da werden wegen 100 wertvollen Stämmen Schneisen in Waldgebiete geschlagen um die edlen Teiile zu bergen.also sprich 1000 weggehauen um 100 zu ernten.dieser umstand ist es der das ganze dann sehr bedenklich macht.wenn man seine Gitarre in die Hand nimmt sollte man zumindest mal drüber nachdenken...ich bin jetzt zwar kein Öko , aber einfach zu sagen...man soll sich mal nicht so anstellen wegen der paar Gitarren..kann man dann auch mal anders sehen....