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Wunder gibt es immer wieder,...

Verfasst: Fr Dez 07, 2012 4:38 pm
von cnc

Verfasst: Fr Dez 07, 2012 4:45 pm
von Herigo
immerhin könnte man bei diesem plagiat auf die idee kommen, dass ein original als vorlage diente. vielleicht sogar die fertigung dieses "made in germany" produkts.

oder geht es um was anderes?

Verfasst: Fr Dez 07, 2012 4:51 pm
von cnc

Verfasst: Fr Dez 07, 2012 5:29 pm
von Herigo
ah, dann wegen dem preis? ich war auf der falschen spur, dachte das modell gäbe es nicht von AER, mittlerweile weiß ich es besser.

Verfasst: Fr Dez 07, 2012 5:55 pm
von OldBlues
...war das Vorgängermodell des "Compact 60", aber wohl baugleich 8)

Uuuuuund bei dem Preis, ist zum... :heul2:

Verfasst: Fr Dez 07, 2012 6:43 pm
von cnc

Verfasst: Fr Dez 07, 2012 9:12 pm
von GuitarLady
gelöscht

Verfasst: Sa Dez 08, 2012 12:41 am
von Herigo
nun ja, das sind breitband speziallautsprecher, für instrumenten verstärker relativ weich aufgehängt da prozessor gesteuert. die bekommt man nicht für achteurofünfzig. meines wissens nur von AER beziehbar. man müsste wissen ob der riss von aussen zugefügt wurde oder durch eine mangelhafte dynamikbegrenzung im bassbereich. manchmal erzielt man auch einen gewinn in dem man den verlust los wird.

Verfasst: Sa Dez 08, 2012 7:56 am
von cnc

Verfasst: Sa Dez 08, 2012 11:43 am
von RB
Der Verkäufer wusste gar nicht, was er da verkauft und dafür werden hier dann Glückwünsche ausgesprochen? Nach dem, was man hier erfährt scheint es sich um das klassische Beispiel eines sittenwidrigen Geschäfts, nämlich des sog. Wucher-ähnlichen Rechtsgeschäfts durch ein besonders grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung zu handeln.

Wer sich über den Schaden des Verkäufers ("... für ein zehntel des marktwertes... ") hier anerkennend und beglückwünschend äußert, zeigt meines Erachtens einen gewissen Mangel an Empathie. Scharfzüngigere Menschen, als ich es bin, würden womöglich sagen: "beschwert euch nicht über heuschrecken, denn ihr seid doch auch nicht besser.

Juristen würden möglicherweise sagen, daß der Kaufvertrag gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.

Verfasst: Sa Dez 08, 2012 12:31 pm
von cnc

Verfasst: Sa Dez 08, 2012 12:34 pm
von wuwei
Ein Geschäft, bei dem man nur Geld verdient, ist ein schlechtes Geschäft. (chinesisches Sprichwort)

Herzlichen Gruß, Uwe

Verfasst: Sa Dez 08, 2012 1:30 pm
von Herigo
nun, es gibt die legende, dass der "berühmte" gitarrensound der kinks bei "you really got me" durch einen membrandefekt des speakers erzeugt wurde. vielleicht war der frühere user ein verkappter rock'n'roller.

Verfasst: Sa Dez 08, 2012 9:16 pm
von Der Papa
Hallo,

ich kann zwar auch die Ansicht von RB verstehen, aber andererseits
Hat doch heute, anders als in früheren Zeiten jeder die Möglichkeit mit 2 Klicks sich vorab über den Marktwert einer Ware zu informieren.

Ich hatte vor kurzem die Gelegenheit auf eBay einen Carbon Koffer von Accord zu ersteigern. Ich hatte zum Spaß bis 400 Euro geboten und die Auktion ging mit 226 Euro aus. Der Verkäufer hat sich zwar geärgert, hatte aber im Nachhinein gesagt, das er selber schuld ist, das er den mit 1 € eingestellt hat. Der Koffer war makellos und kostet neu 1200 €.

Lg

Verfasst: Sa Dez 08, 2012 10:22 pm
von jpick
... also ich persönlich konnte mir bei der Lektüre von RBs posting ein Grinsen nicht verkneifen 8)