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Soundcloud und GEMA

Verfasst: So Feb 24, 2013 4:37 pm
von Toco
Hallo,

wie ich so mitbekomme, laden ja einige hier ihr Zeugs auf Soundcloud und zwar nicht nur eigene bzw. gemafreie Stücke, sondern auch gema-geschützte Cover. Ist das so mehr oder weniger geduldet wie bei Youtube oder geht man da ein "reelles Risiko" ein, sich Ärger einzuhandeln?

Verfasst: So Feb 24, 2013 5:14 pm
von Niels Cremer
Wie überall gelten auch hier die Schutzrechte Dritter, Auszug aus den Soundcloud Nutzungsbedingungen:
Without prejudice to the conditions set forth in Your Use of the Platform, you must not upload, store, distribute, send, transmit, display, perform, make available or otherwise communicate to the public any Content to which you do not hold the necessary rights. In particular, any unauthorized use of copyright protected material within Your Content (including by way of reproduction, distribution, modification, adaptation, public display, public performance, preparation of derivative works, making available or otherwise communicating to the public via the Platform) may constitute an infringement of third party rights and is strictly prohibited. Any such infringements may result in termination of your access to the Platform as described in the Repeat Infringers section below, and may also result in civil litigation or criminal prosecution by or on behalf of the relevant rightsholder.

Verfasst: So Feb 24, 2013 7:54 pm
von Toco
Ja, schon klar, aber Theorie und Praxis sind bekanntlich zwei Paar Schuhe...

Verfasst: So Feb 24, 2013 8:03 pm
von Pida
Die Nutzungsbedingungen sind gar nicht so wichtig, weil deren Verletzung keine dramatischen Folgen nach sich ziehen kann. Im schlimmsten Fall ist der Account weg.

"GEMA-Material" würde ich eher auf YouTube stellen. Immerhin streben Google (als Eigentümer von YouTube) und GEMA eine Einigung an. Daher kann ich mir kaum vorstellen, dass die GEMA in absehbarer Zeit gegen Uploader vorgeht.

Bei SoundCloud ist das wohl auch nicht so bald zu befürchten, aber vielleicht doch ein wenig wahrscheinlicher als bei YT.

Verfasst: So Feb 24, 2013 8:49 pm
von Niels Cremer
Pida hat geschrieben:Die Nutzungsbedingungen sind gar nicht so wichtig, weil deren Verletzung keine dramatischen Folgen nach sich ziehen kann. Im schlimmsten Fall ist der Account weg.
Nein, im schlimmsten Fall passiert das was im letzten Halbsatz steht, der jeweilige Rechteinhaber hat ja nach wie vor einen Unterlassungsanspruch, der ja auch hin und wieder durch Abmahnungen angemahnt wird. Ich gebe zu dass dies unwahrscheinlich ist, als Musiker finde ich aber grundsätzlich, dass man die Urheberrechte anderer wahren sollte ... wobei ich das bei "modifications, adaptations, derivative works" etc. natürlich anders sehe als Soundcloud das tut, hab auch noch nie gehört dass jemand abgemahnt wurde weil er auf der Klampfe den letzten Backstreet Boys song gecovert hat ... ;-)

Verfasst: So Feb 24, 2013 8:56 pm
von Pida
Hast recht, ich hab' mich unklar ausgedrückt und wollte eigentlich darauf hinaus, dass die im letzten Halbsatz beschriebenen Risiken sich grundsätzlich durch das UrhG ergeben und nicht durch irgendwelche Nutzungsbedingungen, AGB o.ä.

Verfasst: So Feb 24, 2013 11:03 pm
von wuwei
[...] Immerhin streben Google (als Eigentümer von YouTube) und GEMA eine Einigung an. Daher kann ich mir kaum vorstellen, dass die GEMA in absehbarer Zeit gegen Uploader vorgeht
[...] als Musiker finde ich aber grundsätzlich, dass man die Urheberrechte anderer wahren sollte ...
Nach meinem laienhaften Verständnis werden hier zwei verschiedene Sachverhalte durcheinander geworfen, nämlich Urheberrecht und Verwertungsrecht (welches bei der GEMA liegt, aber ja nur einen Teil des Urheberrechts darstellt).

Denn wenn ich z.B. "auf der Klampfe den letzten Backstreet Boys song covere" begehe ich grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung, außer meine Bearbeitung des Songs hätte eine künstlerische Höhe, die diese (die Bearbeitung) zu einem eigenständigen Werk macht, wofür ich die Erlaubnis des Urhebers bräuchte. Wie RB aber in einem unserer unzähligen GEMA-Threads einmal ausführlich erläuterte, ist die Hürde für eine solche urheberrechtsrelevante Bearbeitung sehr hoch.

Wenn ich also besagten Song in der Öffentlichkeit vortrage, geht es nicht um eine Urheberrechtsverletzung im allgemeinen, sondern ausschließlich um die Verwertungsrechte (die, wie wir für unser Beispiel annehmen, bei der GEMA liegen). Aber so wenig, wie ich bei einem Kneipengig der Ansprechpartner der GEMA bin und gegebenenfalls abgemahnt werde, sondern der Wirt, so wenig bin ich auch als Uploader eines selbst eingespielten Covers auf YT oder SC (und nur darum geht's im Eingangspost) der Ansprechpartner der GEMA, sondern eben YT oder SC, weil diese ja die öffentliche Plattform zur Verfügung stellen.

Wenn es also eine Grauzone gibt, dann liegt die mMN zwischen den Betreibern der öffentlichen Plattformen und der GEMA und hat mit mir als Uploader erstmal nichts zu tun. Daß die Betreiber ihr Problem auf den Uploader abwälzen wollen (nicht zuletzt, um in ihrem Sinne Stimmung zu machen), steht dabei auf einem anderen Blatt.

Davon abgesehen dürfte SC jedoch eh auf absehbare Zeit für die GEMA kaum interessant sein, weil sich da ja hauptsächlich Musiker mit selbstgemachter Mucke tummeln und durch die wenigen Werbeeinnahmen und kostenpflichtigen Premiumaccounts sich der Gewinn wohl in Grenzen hält. Wie sich der Betreiber von SC verhalten wird, wenn er von der GEMA zur Kasse gebeten wird, kann man aber natürlich erst wissen, wenn's soweit ist.

Ich gehe jedenfalls davon aus, daß ich meiner Pflicht genüge, wenn ich beim Upload einer Coverversion Autor und Originaltitel angebe. Ob YT oder SC sich dann der GEMA gegenüber korrekt verhalten, ist meine Sache nicht. :wink:

Herzlichen Gruß, Uwe

Verfasst: So Feb 24, 2013 11:38 pm
von Niels Cremer
Stimmt, und so lange der Urheber/Rechteinhaber die Nutzungsrechte nicht eingeräumt hat, kann er abmahnen, und das nicht ausschließlich bei kommerziell motivierten Urheberrechtsverletzungen sondern auch, begrenzt, bei einer nicht-kommerziellen, "unerheblichen" Rechtsverletzung, zumindest gibt das BGB das her, passieren tut's wohl eher nicht wie wir schon gesagt haben ...

Übrigens war damals ein Teil der Entscheidung gegen YouTube (also dass sie keine Stücke anbieten dürfen an denen die Gema die Nutzungsrechte hält) auch, dass gesagt wurde, dass der Nutzer hauptverantwortlich in der "Schuld" steht, nicht die Internetplattfom, insofern hat das Gericht widerum den YouTubes, SoundClouds etc. dieser Welt den Rücken gestärkt ...

Verfasst: Mo Feb 25, 2013 7:02 am
von mbern
Bei youtube habe ich meine Cover weg genommen, weil ich von denen ab und zu Emails bekommen habe in denen stand, dass ich Verbotenes treiben würde - irgendwas mit "matched third party content" stand da.
Bei SC hatte ich bisher keine solchen Probleme.

Verfasst: Mo Feb 25, 2013 8:03 am
von Niels Cremer
... ich hab bei Youtube schon für meine eigenen Songs diese "matched third party content" messages bekommen da ein digitaler Vertrieb im Auftrag meines Labels u.A. auch meine Songs dort "angemeldet" (??) hatte, lol ...

Verfasst: Mo Feb 25, 2013 9:48 am
von RAc
...

Verfasst: Mo Feb 25, 2013 9:40 pm
von Niels Cremer
... diese umfassenden Nutzungsrechte räumst du aber auch z.B. auf YouTube ein, in den YouTube ABG unter "Rechte, die Sie einräumen" nachzulesen ... Das gleiche übrigens auch auf reverbnation.com oder myspace.com ...

Verfasst: Di Feb 26, 2013 1:14 pm
von docsteve
RAc hat geschrieben: "(i) Your Content, and each and every part thereof, is an original work by you, or you have obtained all rights, licences, consents and permissions necessary in order to use, and (if and where relevant) to authorise SoundCloud to use, Your Content pursuant to these Terms of Use, including, without limitation, the right to upload, reproduce, store, transmit, distribute, share, publicly display, publicly perform, make available and otherwise communicate to the public Your Content, and each and every part thereof, on, through or via the Website, any and all Services and any Linked Services."

Im Klartext: Du behältst zwar die Urheberrechte, gibst aber mit dem Einstellen deiner Dateien die Verwertung komplett an SC ab.
... die sich darauf konzentriert, deine Werke der staunenden Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, will sagen: bei Soundcloud überhaupt zugänglich zu machen. Beschrieben wird nichts anderes als das: hochladen, speichern zugänglich machen, kopieren (auf einen anderen Server - so funktioniert nun mal die Cloud).

Du gibst die Verwertung auch nicht komplett ab, sondern nur die Verwertung durch die Soundcloud-Dienste. Und dafür lädt man das Zeug da doch hoch, oder ? ;-)

Das ist nicht böse, das ist die Art und Weise, wie Soundcloud funktioniert.

VG Stephan

Verfasst: Mi Feb 27, 2013 10:59 pm
von Toco
Vielen Dank für eure Antworten! Sorry, wenn ich jetzt nicht genauer drauf eingehe, aber das hilft mir auf jeden Fall weiter. Solche Infos wolle ich. :D

Verfasst: Fr Jan 24, 2014 7:48 am
von HR
Niels Cremer hat geschrieben:... und so lange der Urheber/Rechteinhaber die Nutzungsrechte nicht eingeräumt hat, kann er abmahnen, ...
Ich habe diesen alten Faden wieder ausgegraben.
Wenn ich den oberen Satz lese; heißt das jetzt, dass ich, wenn ich ein Stück von Franco Morone selbst einspiele und dann auf einer CD veröffentlichen will, ich Herrn Morone um Erlaubnis fragen muss ?