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Neuaufnahme von Holzarten in Anhang der CITES

Verfasst: Di Apr 16, 2013 8:04 am
von chrisb
moin,

zur info, ohne das jetzt zu bewerten:

http://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html

Verfasst: Di Apr 16, 2013 8:58 am
von scifi
Ist es eigentlich für einen Instrumentenbauer schwierig an eine Einfuhrgenehmigung zu kommen? So wie ich das verstehe, ist jetzt ja nur der Im-/Export unter staatlicher Aufsicht und nicht grundsätzlich untersagt.

Verfasst: Di Apr 16, 2013 9:18 am
von chevere
"Anmeldung von Altbeständen
Sollten Sie bereits über Bestände von Holz der o.g. Arten verfügen, empfehlen wir Ihnen, diese Bestände bis einen Tag vor Inkrafttreten der CITES Anhang II Listung bei Ihrer zuständigen Landesbehörde anzumelden. Erfolgt die Anmeldung bis spätestens 11. Juni 2013, sind keine weiteren Nachweise über die Einfuhr vor dem 12. Juni 2013 erforderlich. Bei einer Anmeldung nach dem genannten Datum müssen Sie die Einfuhr vor dem 12. Juni 2013 nachweisen können."
Dann werden nicht nur ich wohl mal anmelden müssen, da solches Holz auf der Liste steht.
Ich hoffe, daß es kostenfrei ist.

Verfasst: Di Apr 16, 2013 9:28 am
von Gitarrenmacher
chevere hat geschrieben:"Anmeldung von Altbeständen
Dann werden nicht nur ich wohl mal anmelden müssen, da solches Holz auf der Liste steht.
Ich hoffe, daß es kostenfrei ist.

Ja, es ist kostenfrei

Verfasst: Di Apr 16, 2013 8:11 pm
von Macbeth
Verstehe ich das richtig?
Wenn ich eine Gitarre habe, die aus einer der genannten Holzarten gefertigt ist, muss ich das anmelden. Oder gilt das nur für das Rohmaterial?

Grüßle, Oliver

Verfasst: Mi Apr 17, 2013 4:50 am
von hoggabogges
Ist nach meiner Lesart unter #5 und #6 als entspr. Rohmaterial gezeichnet.

Verfasst: Fr Apr 19, 2013 8:55 pm
von antaisce
was muss man denn nun genau anmelden? Mich verwirrt das etwas :roll:

Verfasst: Sa Apr 20, 2013 3:17 pm
von Gerrit
Hallo

Das zieht dann ja deutlich weitere Kreise mit den Hölzern. Selbst jene Hersteller welche eine einfache "Umdeklarierung" ihrer Altbestände vorgenommen hatten um keine Probleme zu bekommen, müssen sich wohl wieder neue Gedanken machen...

Irgendwie muss da für Altbestände doch eine einfachere und vor allem für den Käufer eine sicherere Alternative gefunden werden.

Verfasst: Sa Apr 20, 2013 4:14 pm
von Gitarrenmacher
Also es ist doch nicht wirklich etwas passiert.
Die in der Veröffentlichung genannten Holzarten sind im Rang eine Stelle hochgerutscht und müssen bis zu einem festgelegten Datum gemeldet werden.
Es liegt also in der Verantwortung des Eigners, den Arsch hochzukriegen, seinen Bestand bei den Behörden anzugeben und gut ist´s.
Heraus zu finden wie das geht, und was der Gitarrenbesitzer zu tun hat, kostet etwas Recherche und eventuell einen Anruf beim BfN. Warscheinlich weniger Zeit, als sich über Gitarrenverkäufe via EBAY und deren ungeahnte Folgen den Kopf zu zerbrechen.
Wer das nicht für nötig hält, sitzt evtl. irgendwann in dem gleichen Schlamassel wie aktuell die Besitzer von Riopalisander.
Falls jemand vom Naturschutz mitliest, könnte ja sein :wink: , bitten die Foristen um ein Statement.

Munterbleiben
Christian

Verfasst: Sa Apr 20, 2013 6:35 pm
von antaisce
Na ja, irgendeiner von uns wird sich wohl aufraffen und hoffentlich dann in diesem Thread allen das Ergebnis from the horse's mouth präsentieren...

Verfasst: Sa Apr 20, 2013 7:43 pm
von Finnes
Das ganze ist für Gitarrenbauer verständlich, die Holz auf Lager haben. Aber was St mit meiner Larrivee L-02, die ein Ebenholz Griffbrett und Bridge hat. Leider finde ich keine Informationen bezüg
Ich der Herkunft. Allerdings steht bei der L-03 afrikanisches Ebenholz. So was sollte ich da nun tun.

Greetings
Finnes

Verfasst: Sa Apr 20, 2013 8:18 pm
von Manati
Du hast doch sicherlich die Rechnung und kannst somit nachweisen, dass das Holz vor dem fraglichen Stichtag importiert wurde.

Verfasst: Sa Apr 20, 2013 9:34 pm
von RB
Leute, es geht da um Bretter und Balken, ihr könnt doch lesen.