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DHL-You broke my Taylor Guitar

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 2:48 pm
von tele
https://www.youtube.com/watch?v=5YGc4zOqozo
Das gleiche Schicksal ,was die Taylor von Dave Carrol erlitten hat, hat jetzt auch die 510 ereilt, die ich verkauft und per DHL nach Hamburg geschickt habe. Die Kopfplatte ist abgebrochen. Der Käufer hat sie jetzt zum DHL-Schadenszentrum gebracht, aber ich denke, man müsste eine abgebrochene Kopfplatte wieder ankleben können.
Leider kann ich hier keine Fotos posten, ich weiß auch nicht genau, wie man da weiter vorgehen soll. Hat jemand von euch schon mal etwas ähnliches erlebt und irgendwelche Ratschläge?

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 3:05 pm
von tonidastier
War bei mir auch so. DHL weigert sich im Normalfall zu zahlen,
mit dem Verwies, dass die Gitarre nicht AGB Konform verpackt war.
Du musst in diesem Fall sofort zu einem Anwalt und Widerspruch einlegen.
Es ist allerdings trotzdem fraglich, ob du den Schadfen ersetzt bekommst,
bzw. wie viel davon. Hier mein damaliger Diskussionsfaden.
http://fingerpicker.de/index.html?http: ... +gebrochen

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 3:23 pm
von Herigo
habe noch keine erfahrung, aber gerade einen bass nach wien geschickt, gut verpackt in einer verpackung in der ich selbst mal einen bass ohne koffer geschickt bekam. damals einwandfrei ohne schaden bei mir angekommen. mir wird ganz heiß... man weiß ja nie welche trampeltiere...

nein nein, ich mach das nicht mehr, das ist das letzte instrument, das ich verschickte...

wobei ich von einem sehr guten bekannten erfuhr, der selbst einen dhl kurierdienst hatte, dass das meiste auf den letzten metern der auslieferung kaputt geht, bzw. regelrecht zerstört wird... das sind subs, die unter enormen druck stehen und nicht die dhl selbst. vielleicht ist es bei sperrgut etwas besser.

@tonidastier
wie ist das eigentlich ausgegangen? habe das ende im thread nicht entdecken können.

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 3:44 pm
von tele
mit dem Verwies, dass die Gitarre nicht AGB Konform verpackt war.
Was sind denn die AGBs? Die Gitarre war in einem höchst stabilen Tayorkoffer.

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 3:48 pm
von jay-cy
ie AGB der Post lassen sich vereinfacht herunterbrechen auf: "Wer Glas verschickt, muss Glas verpacken".
;-)

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 3:53 pm
von MatzeHH
Auf jeden Fall muss es so verpackt sein, das die Gitte aus min 1 Meter auf den Boden fallen kann und ihr darf nichts passieren. Die Kartons schmieren auch mal so von irgendwelchen Transportbändern ab.
Man muss sich immer die Frage stellen: schmeiss ich das jetzt so runter oder nicht. Bei "lieber nicht" ist falsch verpackt.

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 4:18 pm
von Rainer H
Vor allem müssen die Saiten entspannt sein, und dann mit Luftpolsterfolie so ausstopfen, das sie sich nicht einen Millimeter im stabilen Koffer bewegen kann, bei gespannten Saiten, ist die Kopfplatte, nach dem ersten leichten rums ab.
Gruß Rainer

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 4:21 pm
von chevere
Vor allem mußt man einen doppelten Karton (Case sowieso) drum herum haben.
Die lehnen das sonst sicherlich ab.

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 5:00 pm
von martinst
Nur im Koffer verpackt reicht gar nicht. Wenn es so war, schlecht. Es gibt doch extra Transportkartons für Gitarren für ein paar Euren. Dann noch so Bubbleplastik rein zum Polstern, Saiten lockern, fertig. Auf die Art habe ich schon etliche Gitarren verschickt oder bekommen.
Manche halten Saiten lockern für unnötigen Aberglauben. Ich mach das auf jeden Fall immer.

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 5:06 pm
von tonidastier
Also Martinist,
meine Gitarre war natürlich auch so verpackt. Die haben sich aber trotzdem geweigert zu zahlen. Die Kopflatte kann einfach superleicht abbrechen.
Ich habe darauf verzichtet einen Anwalt einzuschalten, weil man da laut
google auch nicht unbedingt durchkommt.

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 5:58 pm
von Bernd C. Hoffmann
Die Msche bei DHL ist immer dieselbe. Mit der Behauptung, die Gitarre sei nicht AGB-konform verpackt gewesen, lehnen die die Schadensforderung ab. Dazu kam vor ca. 2 Jahren eine Reportage. Fakt ist, dass DHL für solche Fälle versichert ist. Möglicherweise haben die nur Schiss, dass sie hochgestuft werden. Zudem hat nicht jeder Lust, sich mit DHL anzulgen. Damit sparen die auch viel Arbeit.

Ich erinnere mich, dass vor mehreren Jahren RB so einen Fall selber hatte. Die Sache wurde im Forum diskutiert. Er ging dagegen an und hatte Erfolg. Ich erinnere mich an eine Phrase, die sinngemäß lautete: "... der im Verpacken von Gitarren sehr erfahrene Verkäufer ..." Ich würde RB ansprechen, ob er Dein Mandat übernehmen kann.

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 6:14 pm
von martinst
Wenn ein Rechtsbeistand / Anwalt auftaucht, werden sie rasch kooperativer. Ich habe mich schon mit Erfolg gegen UPS gewehrt. Ohne Rechtschutzversicherung natürlich so ne Sache.

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 6:32 pm
von tele
Ich muss noch dazu sagen, dass ich keinen Karton hatte, der groß genug war, und deshalb, auf drängen des Käufers, einen Karton zusammengebastelt habe und ihn gut ausgepolstert habe. Er war aber nicht ganz rechteckig, weswegen ich ihn als Sperrgut betahlen musste, 27€ mehr.
Ich glaube auch nicht, dass die Anzahl der Kartons, die um den supersoliden Taylokoffer war,irgendeinen Einfluss hat. Der Taylorkoffer ist mit weichestem Plpsch ausgestattet.
Im folgenden Video sieht man ab 0:40 den Bruch. So was müsste doch reparabel sein.https://www.youtube.com/watch?v=ID5NeD- ... e=youtu.be

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 6:58 pm
von Manati
Die Kopfplatte ist natürlich der Schwachpunkt. Deshalb sollte man beim Verpacken dermaßen viel Material verwenden, dass die Kopfplatte sich wirklich keinen mm rühren kann. Sonst: Whiplash => Bruch.

Siehe
Frank Ford's Tips for Packing for Travel or Shipment

Verfasst: Sa Jan 31, 2015 6:59 pm
von Mischkin
Das geht gut zu reparieren. Wird bald besser als neu und fast unsichtbar.