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Aktuelles Gema Urteil
Verfasst: Mo Nov 14, 2016 9:15 pm
von fatfinger
Keine pauschale Beteiligung der Verlage mehr:
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http://www.heise.de/tp/news/Das-Ende-de ... 65396.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Aktuelles Gema Urteil
Verfasst: Mo Nov 14, 2016 10:10 pm
von landmesser
Moin allerseits,
irgendwie verstehe ich die Problematik nicht. Wer würde heute noch zu diesen Bedingungen einen Verlagsvertrag unterschreiben?
Viele Grüße
landmesser
PS: GEMA finds ich gut, aber wozu ich einen Verlag brauche, erschließt dich mir nicht.
Re: Aktuelles Gema Urteil
Verfasst: Mo Nov 14, 2016 11:08 pm
von gurkenpflücker
Ein Verlag macht dann Sinn, wenn Du als Songwriter (für Dich selbst, aber vor allem auch für andere) Dein Geld verdienen willst. Denn ein guter Verlag hat die Kontakte, schickt Dich durch die weltgeschichte, organisiert Writingsessions und bringt Deine Songs an den Mann, kontrolliert Gema Abrechnungen, sorgt dafür, dass die Tantiemen aus allen möglichen Löchern eingesammelt werden und so weiter und so fort.
Wenn Du Deine Musik allerdings ausschließlich für Dich selbe schreibst, dann brauchst Du eigentlich keinen. Sobald Musik aufgenommen ist, ist es eher ein Fall für das Label. Ein passiver Verlag kostet Dich im ungünstigsten Fall 'n Haufen Geld.
Durch das genannte Urteil wird sich meiner Ansicht nach nicht viel verändern. Die Beteiligungen werden eh vertraglich geregelt und künftig bekommt der Verlag seinen Anteil halt nicht mehr von der Gema sondern rechnet mit dem Künstler ab. Wenn ein anderer Split als der übliche 60/40-66/33 vereinbart wurde, macht das die Sache auch eher einfacher, da nur noch einmal abgerechnet werden muss.
Gruß
Gurki
Re: Aktuelles Gema Urteil
Verfasst: Di Nov 15, 2016 12:16 am
von fatfinger
Der Witz ist ja, daß die GEMA eben bis dato an die Musikverlage abgeführt hat ohne daß ein "Verlagsvertrag" mit expliziten Regelungen gegeben wäre. Deswegen "pauschal".
Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die GEMA sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen.
Dies betrifft etwa 40% für das sogenannte mechanische Recht an Musikwerken (z.B. CDs) und 33 1/3% beim Aufführungs- und Senderecht. Diese Beteiligung hat bislang zur Folge, dass die Verleger in den Gremien der GEMA sitzen und Einfluss auf die ohnehin sehr geheimnisvolle Organisation ausüben. So haben die Verleger bislang maßgeblichen Einfluss auf die GEMA-Statuten (Satzung und Verteilungsplan) sowie eine Sperrminorität, die sie vor ihnen nicht genehmen Änderungen schützt (Kuriensystem)