Seite 1 von 3

Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 12:03 pm
von HandamHals
Die Info habe ich gestern bekommen. Habt ihr davon schon was gehört und hat jemand evtl. schon was unternommen?

http://www.gitarrebass.de/stories/aufla ... empfohlen/" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 12:28 pm
von docsteve
Guckst du hier:

viewtopic.php?f=5&t=28133" onclick="window.open(this.href);return false;

Viele Grüße, Stephan

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 1:14 pm
von H-bone
Der verlinkte Artikel strotzt nur so von Blödsinn, mit Verlaub !

Ein privater Besitzer einer Palisander-Gitarre (ausser Rio) muss GARNIX tun !

Auch ein Auftritt im Ausland ist in diesem Zusammenhang kein "kommerzieller Grund", das wurde explizit verlautbart.

Die Behördenmitarbeiter werden sich bedanken, wenn jetzt auch noch die Privatleute aufmarschieren :aua:

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 1:18 pm
von JazzDude
Ein Verkauf ist aber schon ein Grund, oder?

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 1:26 pm
von H-bone
JazzDude hat geschrieben:Ein Verkauf ist aber schon ein Grund, oder?
Nur ausserhalb der EU. Innerhalb der EU Business as usual. Nur Händler und Gitarrenbauer müssen zukünftig einen Palisanderhinweis mit Gewichtsangabe auf die Rechnung schreiben.

Für Verkäufe nach ausserhalb der EU wird wohl eine EU-Bescheinigung benötigt werden, da ist dann ein Herkunftsnachweis (Rechnung) hilfreich.

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 1:28 pm
von Harald H. Morton
Ich bin Kunde bei Lakewood und habe gerade vor ein paar Minuten eine eMail zu diesem Thema von Lakewood erhalten.

http://www.lakewood-guitars.de/cites_info.php" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

Schönen Tag noch

Harald H. Morton

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 2:49 pm
von Jorma55
Den Ausführungen von Martin (H-Bone) ist nichts hinzuzufügen.

Michael

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 3:15 pm
von HandamHals
Na ja, ich habe jetzt mal eine Vorerwerbsbescheinigung bei der unteren Landschaftsbehörde beantragt. Bin wohl auch nicht der erste.
Kann ja nicht schaden.

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 3:33 pm
von Olli D
Ich ebenso. Behördenmitarbeiterin ist vor 2 Tagen erst von der Neuregelung informiert worden und meldet sich im neuen Jahr. Soviel zum 02.01.
:-)

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 3:38 pm
von Angorapython
Für Sie als Kunden ändert sich fast nichts. Sie besitzen Ihre Gitarre, sie spielen sie, sie treten mit ihr auf, sie verreisen mit ihr. Das alles ändert sich nicht.
Das ist ein Zitat von der Lakewoodseite.
Jetzt frage ich mich, wo ich denn auftrete! Die wissen wohl mehr als ich! :wink:

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 3:45 pm
von Jorma55
HandamHals hat geschrieben:Na ja, ich habe jetzt mal eine Vorerwerbsbescheinigung bei der unteren Landschaftsbehörde beantragt. Bin wohl auch nicht der erste.
Kann ja nicht schaden.
Ich habe Flugangst und werde beispielsweise die USA nie kennenlernen . Es kann aber definitiv nicht schaden, schon einmal ein Visum zu beantragen.
Macht euch doch bitte nicht verrückt, der Cites-Anhang II ist für euch völlig uninteressant und bedeutungslos, wenn ihr nicht gerade eine Palisander-Gitarre nach Nowosibirsk verkaufen wollt.

Michael

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 4:01 pm
von Niels Cremer
Ich hab eben mit einem sehr netten Mitarbeiter des Landratsamts Kreis München telefoniert der mir mitteilte, dass aus seiner Sicht und Interpretation der aktuellen "Beweislage" für den Fall eines Privatverkaufs nach Inkrafttreten eine datierte und klar zuordenbare Rechnung den "Vorerwerb" ausreichend belegt und man keine Bescheinigung benötigt.

Der Herr hatte mich zurückgerufen nachdem ich ihm gestern per Email meinen "Bestand" gemeldet hatte, echt nett! O-Ton: "Ich telefoniere schon den ganzen Tag in dieser Sache ... ". Er konnte sogar noch über meinen Scherz lachen dass er ja dann "endlich mal was zu tun hätte" ... ;-)

Er sagte aber auch, dass er meine Meldung trotzdem mal "zu den Akten" nimmt denn im Falle von Artenschutz "wisse man ja nie" ... :o

LG,
Niels

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 4:14 pm
von HandamHals
Niels Cremer hat geschrieben:... der mir mitteilte, dass aus seiner Sicht und Interpretation der aktuellen "Beweislage" für den Fall eines Privatverkaufs nach Inkrafttreten eine datierte und klar zuordenbare Rechnung den "Vorerwerb" ausreichend belegt und man keine Bescheinigung benötigt.

...

LG,
Niels
Und wenn man aufgrund von Gebrauchtkauf so eine Rechnung nicht hat, ist ein Vorerwerbsnachweis hilfreich.
Mein Post war ja auch nur also Info gedacht, was jeder dann damit macht, bleibt doch jedem selbst überlassen.
Ich habe auch mit einem freundlichen Mitarbeiter vom Amt telefoniert und der meinte, ich solle ihm eine Mail mit Photos, Name, Seriennummer und Kurzbeschreibung der Gitarren schicken. Er schickt mir denn den Nachweis.

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 4:17 pm
von Jorma55
HandamHals hat geschrieben:
Niels Cremer hat geschrieben:... der mir mitteilte, dass aus seiner Sicht und Interpretation der aktuellen "Beweislage" für den Fall eines Privatverkaufs nach Inkrafttreten eine datierte und klar zuordenbare Rechnung den "Vorerwerb" ausreichend belegt und man keine Bescheinigung benötigt.

...

LG,
Niels
Und wenn man aufgrund von Gebrauchtkauf so eine Rechnung nicht hat, ist ein Vorerwerbsnachweis hilfreich.
Mein Post war ja auch nur also Info gedacht, was jeder dann damit macht, bleibt doch jedem selbst überlassen.
Ich habe auch mit einem freundlichen Mitarbeiter vom Amt telefoniert und der meinte, ich solle ihm eine Mail mit Photos, Name, Seriennummer und Kurzbeschreibung der Gitarren schicken. Er schickt mir denn den Nachweis.
Die Kolleginnen und Kollegen bei den unteren Naturschutzbehörden tun mir jetzt schon leid.

Michael

Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander

Verfasst: Do Dez 22, 2016 4:24 pm
von Niels Cremer
HandamHals hat geschrieben:Und wenn man aufgrund von Gebrauchtkauf so eine Rechnung nicht hat, ist ein Vorerwerbsnachweis hilfreich.
Genau! Warum so verschnupft? :-)

LG,
Niels