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Was anderes zur GEMA

Verfasst: Mo Feb 06, 2017 12:32 pm
von Bernd C. Hoffmann
Zu Liedern mit Gemeinfreiheit gegenüber der GEMA habe ich kürzlich einen Thread aufgemacht. Das ist soweit erledigt. Hintergrund ist ein Online-Kurs zur Liedbegleitung. Lt. aktueller Rechtssprechung ist das Einbinden von YouTube-Videos in Webseiten möglich, ohne dass Gebühren für Rechteverwerter anfallen. Hier zu folgende Situation:

Es geht um die Struktur von Akkordfolgen. Ich beziehe mich z. B. auf Led Zeppelin´s Stairway to Heaven. Dabei zeige ich nicht, wie man es spielt und gehe nicht auf den Liedtext ein, aber ich verlinke ein bestimmtes Video mit Time Code und sage: "An dieser Stelle (von .. bis) passiert dieses und jenes" (also eine Beschreibung der Struktur). Wäre schon das bloße Reden über geschützte Stücke GEMA-pflichtig, solange ich nichts an der Gitarre zeige und keinerlei Niederschrift zu diesem Stück anbiete? Ich kann mir auch vorstellen, englische Videos zu verlinken, wo ich das Gesprochene mit Zeitraum (von .. bis) auf deutsch als PDF anbiete.

Vielleicht hat schon jemand diese Situation umgesetzt und kann was Konkretes dazu sagen. Herzlichen Dank vorab.

Re: Was anderes zur GEMA

Verfasst: Mo Feb 06, 2017 3:16 pm
von docsteve
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Wäre schon das bloße Reden über geschützte Stücke GEMA-pflichtig, solange ich nichts an der Gitarre zeige und keinerlei Niederschrift zu diesem Stück anbiete?
Du hast gerade über Stairway to Heaven geredet! Das kostet dich 10.456,89 € an GEMA-Gebühren! :lol:

Im Ernst, meinst du nicht, das ist etwas paranoid?

Viele Grüße, Stephan

Re: Was anderes zur GEMA

Verfasst: Mo Feb 06, 2017 10:55 pm
von Bernd C. Hoffmann
docsteve hat geschrieben:
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Im Ernst, meinst du nicht, das ist etwas paranoid?
Du meinst die GEMA? Ja :wink:

Re: Was anderes zur GEMA

Verfasst: Di Feb 07, 2017 1:27 am
von RB
Aufführung und mechanische bzw elektronische Vervielfältigung. Das sind die Verwertungsrechte, die die Gema wahrnimmt. Von "darüber-reden-Rechten" habe ich noch nichts gehört.

Re: Was anderes zur GEMA

Verfasst: Di Feb 07, 2017 11:30 am
von landmesser
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:
docsteve hat geschrieben:
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Im Ernst, meinst du nicht, das ist etwas paranoid?
Du meinst die GEMA? Ja :wink:
Absolut unnötig. Ich hatte mehrfach Probleme mit der GEMA (auch durch Selbstverschulden), das lies sich alles Problemlos lösen. Einfach miteinander reden und das erste physikalische Grundgesetz beachten.

Viele Grüße
landmesser

Re: Was anderes zur GEMA

Verfasst: Di Feb 07, 2017 10:33 pm
von Sperris
Welches ist das erste physikalische Grundgesetz? s**ei*se fällt immer nach unten?

Gruß Ralf

Re: Was anderes zur GEMA

Verfasst: Mi Feb 08, 2017 12:27 pm
von landmesser
Sperris hat geschrieben:Welches ist das erste physikalische Grundgesetz? s**ei*se fällt immer nach unten?
Gruß Ralf
Actio = reactio.

Oder: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.

Viele Grüße
landmesser

Re: Was anderes zur GEMA

Verfasst: Fr Feb 10, 2017 6:53 am
von Niels Cremer
Einfallspinsel = Ausfallspinsel?