SCHOCKstarre Forumsterben

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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Bernd C. Hoffmann
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Die Verträge für die Auftragsdatenverarbeitung sind überhaupt kein Problem, wenn es denn wirklich eins ist. Die betreffenden Lieferanten halten sie auf Anforderung bereit. Man muss sie nur anfordern. Das Problem liegt darin, das juristisch akzeptable Wege in vielen Punkten derzeit nicht geklärt sind und erst über Abmahnprozesse juristisch entschieden werden müssen. Was mir derzeit noch Kopfzerbrechen macht, ist das Auskunftsrecht der Website-Besucher. Wenn die anfragen, hat man möglicherweise viel zu tun. Die Hirnrissigkeit der DSGVO besteht darin, dass man bereits eine rechtskonforme Datenschutzerklärung haben muss, wenn man nur eine leere Startseite hat, weil die Präsenz sich derzeit im Aufbau befindet.
Liebe Grüße
Bernd
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Bernd C. Hoffmann
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Nachtrag

Was die Panikmache betrifft, ich habe mich anfangs auch davon einfangen lassen. Inzwischen bin ich gelassener. Ich werde mein Forum wegen der DSGVO sicher nicht schließen.
Liebe Grüße
Bernd
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Sperris
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von Sperris »

Ein AV Vertrag als Webseiten Betreiber ist in der Tat kein grosses Problem, genau so wenig wie eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung. Auch ein Auskunftsbegehren ist leicht zu handhaben.

Für Unternehmen, die „wirkliche“ AV betreiben ist das Problem deutlich größer, weil man sich mit dem AV Vertrag auch jede Menge Pflichten mit ans Bein bindet. Wobei therotisch auch der Webseiten Beteiber die gleichen Pflichten hat.

Unterm Strich viel Rauch um fast nichts und recht wenig neues.

Gruß Ralf
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Rumble
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von Rumble »

Sperris hat geschrieben:Unsere Polnischen Kollegen hatten einen externen Datenschutzberater, der nach einem Audit empfahl AV Verträge mit Banken, Kurierdiensten und mit Facebook einzugehen. Ich habe ihm viel Glück gewünscht, mitgeteilt dass er mich nicht über eventuelle Erfolge zu informieren brauche, da ich diese aus der weltweiten Presse entnehme und unseren Geschäftsführer gebeten, den Vertrag zu kündigen. Es ist unglaublich, wieviel Inkompetenz sich im Moment allerorten tummelt.

Gruß Ralf
Wohl wahr Ralf.

Dein Arbeitgeber soll also AV Verträge mit Kurierdiensten abschließen? Auch nicht schlecht!
Wobei ich tatsächlich auch schon AV´s mit Paket- und Briefdiensten, Banken und Versicherungen abschließen musste. War in einigen Fällen auch sehr viel Papier, aber relativ entspannt.

Irgendwie wird der Papierkram insgesamt aber immer doller. Was die heute alles so haben wollen ist schon der Knaller.
Neulich erst wieder: AV Vertrag, Lieferantenprofil inkl. eines Firmenleitbildes Leitbildes und einer "Vision", detaillierte Angaben zu Umsatz, Gewinn, Wachstum und Mitbewerbern, das übliche Anti-Korruption Geschreibsel, Ethik-Richtlinie, nix mit Kinderarbeit und so, interne IT-Richtlinie des Auftraggebers, Versicherungsnachweise, zusätzlich Verpflichtungserklärungen auf den Datenschutz für die alles eingesetzten Mitarbeiter, Fragebogen und Richtlinie zum Umweltschutz und noch andere lustige Dokumente. Schon der Wahnsinn manchmal.
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Sperris
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von Sperris »

Michael, ich gehe mal davon aus, dass du bei Paketdiensten, Banken usw. Eure IT Dienstleistungen anbietest.Dann wird ja auch ein Schuh raus. Und ja, in Deiner/Eurer Haut möchte ich auch nicht immer stecken.

Ralf
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von Rumble »

Sperris hat geschrieben:Michael, ich gehe mal davon aus, dass du bei Paketdiensten, Banken usw. Eure IT Dienstleistungen anbietest.Dann wird ja auch ein Schuh raus. Und ja, in Deiner/Eurer Haut möchte ich auch nicht immer stecken.

Ja klar, in dem Fall sind wir natürlich der IT-Dienstleister. Da macht so ein AV Vertrag natürlich auch Sinn.


Ralf
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erklaerbaer
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von erklaerbaer »

Bei mir hat das DSGVO andere skurrile Auswirkungen:
Der Forumshoster webmart.de, bei welchem wir seit einigen Jahren ein Forum gehostet haben, teilte mir und den drei anderen Forumsmoderatoren vor gut einer Woche mit, dass er aufgrund des DSGVOs per Ende Juni sämtliche Foren schliessen werde. Freundlicherweise bekommen wir kostenlos (!) eine Access-Datenbank mit unseren Beiträgen drin ... na toll :evil: !

Als einziger IT-affiner Moderator wurde ich nun erkoren, eine neue Lösung zu suchen. Vorübergehend werde ich wohl auf meinem privaten Webspace mit einer Forensoftware bereitstellen ... ist halt auch schon etwas her, seit ich das zuletzt gemacht habe. Ausserdem muss ich mich nun auch noch mit dem neuen Gesetz näher auseinandersetzen, um auf der neuen Seite DSGVO-konform zu sein ... je nach Quelle bin ich ja auch als Schweizer Webseitenbetreiber in der Pflicht, und ich möchte mich möglichst keinen Experimenten aussetzen. Zumindest ein sauberes Impressum und eine vollständige Datenschutzerklärung muss ich nun in der Kürze der Zeit herrichten (das wurde natürlich im alten Forum auch sträflich vernachlässigt ... mea culpa :oops: ).
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berndwe
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von berndwe »

Wie ist das wenn es ich zum Vorstellen einer Band oder eines Musikprojekt für Werbezwecke eine Facebookseite einrichte?

Was muss ich tun um mit diesen neuen Regeln konform zu agieren? Oder sind die in diesem Fall überhaupt nicht relevant?
notenwart
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von notenwart »

berndwe hat geschrieben:Wie ist das wenn es ich zum Vorstellen einer Band oder eines Musikprojekt für Werbezwecke eine Facebookseite einrichte?
Was muss ich tun um mit diesen neuen Regeln konform zu agieren? Oder sind die in diesem Fall überhaupt nicht relevant?
Ich als Nichtjurist verstehe die Regelung so:
a) Du musst demjenigen, von dem Du die Daten speicherst, erläutern, wozu die Daten gespeichert werden.
b) Du musst von demjenigen eine Erlaubnis einholen und darfst dann natürlich die Daten auch nur zu dem unter a) erläuterten Zweck verwenden
c) Du musst ihm ermöglichen, diese Erlaubnis zu widerrufen (was genau so unkompliziert wie das Erteilen der Erlaubnis gehen muss)
d) Du musst im Falle des Widerufs die Daten wieder löschen
e) Du darfst die Daten nicht weitergeben.

Das ist jetzt nur eine sehr kurze Kurzform. Aber in Deinem Falle einer sehr kleinen Band, wird es Dir ja möglich sein, die ersten vier Punkte einzuhalten. Zu Punkt e) Du gibst eventuell die Daten einer zu identifizierenden Person weiter, indem Du ein Foto und den Vornamen veröffentlichst (Sabine und Bernd machen Musik). Hier kannst Du aber jedem Streit aus dem Weg gehen, wenn die jeweilige Person (in dem Fall also Sabine) diese Information (Sabine macht Musik) an anderer Stelle selbst veröffentlicht hat bzw ja a) zugestimmt hat
Ich denke, in dem Rahmen bewegst Du Dich auf sicherem Terrain
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

berndwe hat geschrieben:Wie ist das wenn es ich zum Vorstellen einer Band oder eines Musikprojekt für Werbezwecke eine Facebookseite einrichte?

Was muss ich tun um mit diesen neuen Regeln konform zu agieren? Oder sind die in diesem Fall überhaupt nicht relevant?
Schau in Deinen Posteingang für PN.
Liebe Grüße
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berndwe
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von berndwe »

Danke Bernd und Notenwart.

Mit meiner FB-Seite habe ich gar keine Datenspeicherung im Sinn.

Stellt ein unter Klarnamen geposteter Kommentar etwa bereits eine Datenspeicherung da? Falls ja, habe ich nach meinem Verständnis gar keinen Einfluss darauf. FB speichert das doch und nicht ich?
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Sperris
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von Sperris »

Wie auch in der Vergangenheit brauchst du das Einverständnis der Bandmitglieder. Mehr nicht. Nutzer, die kommentieren, haben nach intensivem Studium der Facebook DS Erklärung zugestimmt und sind einen Vertrag mit FB eingegangen. Macht es nicht komplizierter als es ist.

Forensoftwareanbieter, die sich jetzt zurückziehen, haben entweder etwas falsch verstanden, oder die letzten 17 Jahre die Gesetzgebung ignoriert. Es hat sich nur wenig durch die DSGVO verändert

Gruß Ralf
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RB
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von RB »

Was anscheinend generell übersehen zu werden scheint, ist zum einen die Möglichkeit der konkludenten Einwilligung, zum anderen der Generaltatbestand des "berechtigten Interesses" in der dsgvo. Sicher ist es so,wie Bernd oben meinte, dass nämlich in Grenzbereichen eine Auslotung durch gerichtliche Entscheidungen wird stattfinden müssen. Ich vertraue aber darauf, dass es auch in der Justiz einen Sinn für die Praxis gibt.

Die Sorge der Lichtbildner ist nachvollziehbar, aber m.E. unbegründet. Das Argument der Besorgten sind die in der Bilddatei vorhandenen Metadaten, die das Aufnehmen und Veröffentlichungsvorgänge datenschutzrechtlich relevant machen sollen. Nur ist es doch damit in dem Augenblick vorbei, in dem ich als Lichtbildner eine von Metadaten gestrippte Jpeg-Datei verwende. Dann ist das Datenschutzrecht aussen vor und wir landen wieder beim UrhRG und dem KUG und die darin enthaltenene Regelungen nebst gerichtlicher Kasuistik sind bekannt, vernünftig und praktisch.
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Sperris
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von Sperris »

In der Tat wird der Erlaubnistatbestand des konkludenten Handeln meist übersehen. Ich meine mich zu erinnern, dass ich mein Profilbild selber hochgeladen habe, ohne Reinhards Zutun. Oder warst Du das doch??

Gruss Ralf
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Guitar
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Re: SCHOCKstarre Forumsterben

Beitrag von Guitar »

interessante infos, danke!

es ist ja prima, das hier im forum onlinejuristisch versierte mitglieder sind.

:?: mich interessiert, besonders für musikeronlinepräsenzen, ob man mit einem kleinen passus evtl. abmahnungen von vornherein abwenden kann, indem man den abmahner zwingt, seinen abmahngrund vorab zu nennen.

ich zitiere hier mal einen süffisanten passus aus den agb von online verkäufer gregor hilden aus münster:

"Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seite bestimmte Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitte ich um eine klitze-kleine Nachricht gar per mail oder Tel., ohne Berechnung von Kosten. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt / geändert werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines speziell für diese Zwecke ausgebildeten Abmahnanwaltes erforderlich ist. Eventuelle von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden abrupt abgewiesen danach zurückgewiesen und außerdem auf das Schlimmste angeprangert!"

:?: ist das ein netter gag, oder ist in dem passus material drin, um abmahnungen mit kostennote abzuwenden
Zuletzt geändert von Guitar am Do Mai 24, 2018 3:05 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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