Thema "Copyright"

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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string
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Thema "Copyright"

Beitrag von string »

Vielleicht kennt sich hier jemand bzgl. copyright aus.

Könnte man eventuell rechtlich Probleme bekommen, wenn man ein selbst transkribiertes
Stück, das bereits in einer ähnlichen Version von einem Verlag herausgegeben wurde,
KOSTENLOS an andere weitergibt?

Wie sieht es rechtlich aus, wenn man ein Stück von einer online-lesson transkribiert,
von dem jedoch im Video konkret keine Tab angeboten wird
(außer es gibt "vielleicht??" eine Tab, wenn man sich bei dem jeweiligen Online-Lehrer anmeldet)
und gibt diese ebenso KOSTENLOS an andere weiter?

Freunde von mir haben diesbezüglich ein ungutes Gefühl.


Gruß

Klaus
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"Das Wesentliche im Umgang miteinander ist nicht der Gleichklang,
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Ernst Ferstl
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RB
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von RB »

Die Frage, ob kostenlos oder nicht, ist dabei vollkommen unerheblich. Das Wort "ähnlich" macht außerdem deutlkch, daß hier keine Antwort kommen wird, die eine Handlungsgrundlage darstellen könnte. Das ist so öhnlich wie die Frage: "Her Doktor, meine Frau hat so rote Flecken, was ist denn das für eine Krankheit ?".

So viel kann aber gesagt werden: Die Freunde haben zu Recht ein ungutes Gefühl.
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string
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von string »

Vielen Dank für Deine Mühe, Reinhard,
mir meine Frage anhand eines bildlichen Beispiels so nett zu erklären.

Es gibt z. B. von einigen Fingerstyle-Stücken Bearbeitungen, herausgegeben von verschiedenen Verlagen,
die sich zum Teil sehr ähnlich sind.
Ich nehme somit an, dass jeder einzelne Herausgeber dieser Noten/Tab
die Rechte für eine Transkription käuflich erworben hat??

Im Internet sind ja ab und zu „Free Tab – as recorded“ zu finden.
Demnach gehen also diese „Anbieter“ ein gewisses Risiko ein.

Einen sonnigen Montag :D
Gruß

Klaus
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RB
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von RB »

Beide Annahmen sind zutreffend. Diese ganzen Lyrics- und Tab-Sammlungen sind wohl zum guten Teil wilder Westen, sofern nicht gemeinfreie Werke betroffen sind. Denen wird wohl eher selten gefolgt, so dass wohl rein faktisch ein gewisser Spielraum besteht. Tabs von Hinz und Kunz dürften nicht marktgängig sein, niemand würde soetwas kaufen, es sei denn in Form eines Kompendiums wie "das Ding". Wenn es sich aber um Notenausgaben handelt, wird das Interesse der Berechtigten deutlicher, nehme ich an.

Nun denn, um die Angelegenheit einschätzen zu können, müßte man mehr Details wissen.
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string
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von string »

Danke, Reinhard.
Demnach ist allemal Vorsicht geboten.

Gruß

Klaus
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RB
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von RB »

Wende dich doch einmal an Urheber und Verlag, vielleicht stellt sich die Sache dann als einfacher heraus, als gedacht.
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von string »

Gute Idee. Danke.
Werd` ich mal versuchen.

Gruß

Klaus
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docsteve
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von docsteve »

Der Verlag ist zuständig für das Arrangement, Notenbild, Fingersätze usw. Deshalb gibt es von vielen klassischen, barocken, Renaissance-Stücken so viele Ausgaben. Da die Autoren längst tot und die Werke gemeinfrei sind, steht es jedem frei, seine eigene Bearbeitung zu verkaufen.
Wenn man ein selbst transkribiertes Stück, das bereits in einer ähnlichen Version von einem Verlag herausgegeben wurde, KOSTENLOS an andere weitergibt,
sollte das dem Verlag dann egal sein, wenn der nur an der Transkription die Rechte hält, an der Komposition selbst aber nicht. Wenn er auch die Verlagsrechte für die Komposition hat, könnte das anders aussehen (aber wo kein Kläger...)

In jedem Falle sollte eine selbst transkribierte Version, die an einen Freund weitergegeben wird, unter das Fair Use-Prinzip fallen. Aber ich bin hier nicht der Anwalt...

VIele Grüße Stephan
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von string »

Danke für Deine Einschätzung. Stephan.

Gruß

Klaus
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Bernd C. Hoffmann
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

docsteve hat geschrieben:Der Verlag ist zuständig für das Arrangement, Notenbild, Fingersätze usw. Deshalb gibt es von vielen klassischen, barocken, Renaissance-Stücken so viele Ausgaben. Da die Autoren längst tot und die Werke gemeinfrei sind, steht es jedem frei, seine eigene Bearbeitung zu verkaufen.
Nein, deswegen unterscheiden sie sich nicht. Der jeweilige Verlag hat die Publikationsrechte für die jeweilige Ausgabe. Da die alten Kompositionen gemeinfrei sind (Tárrega, Sor etc.), sind auch meist die Fingersätze gleich. Und weil viele mit denselben Notensatzprogrammen arbeiten, ist auch das Notenbild gleich. Auch das Arrangement interessiert bei gemeinfreien Kompositionen nicht. Dass dies nach hinten los geht, wissen wir seit Siegfried Behrend. Der Verlag ist nur zuständig für die Herausgabe (sofern er das will).
docsteve hat geschrieben:
Wenn man ein selbst transkribiertes Stück, das bereits in einer ähnlichen Version von einem Verlag herausgegeben wurde, KOSTENLOS an andere weitergibt,
sollte das dem Verlag dann egal sein, wenn der nur an der Transkription die Rechte hält, an der Komposition selbst aber nicht. Wenn er auch die Verlagsrechte für die Komposition hat, könnte das anders aussehen (aber wo kein Kläger...)

In jedem Falle sollte eine selbst transkribierte Version, die an einen Freund weitergegeben wird, unter das Fair Use-Prinzip fallen. Aber ich bin hier nicht der Anwalt...
Eine Fair-Use-Klausel kennt das deutsche Urheberrecht meines Wissens nach nicht. Die Weitergabe ist vergleichbar mit der Weitergabe einer persönlichen Kopie z. B. von Windows 7. Ich behaupte, dass das nicht rechtens ist.
Liebe Grüße
Bernd
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von string »

Vielen Dank, Bernd.

Gruß

Klaus
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RB
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von RB »

Dafür, dass sie nichd "die Anwälte" sind, schreiben sie viel. Das große Verwirrspiel beginnt.
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Sperris
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von Sperris »

Hihi, die kühne Behauptung ersetzt den Beweis.

Gruß

Ralf
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Holger Hendel
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von Holger Hendel »

Eine Idee: Die "wilden Zeiten" von OLGA.net, taborama, mxtabs & co. sind ja vorüber. Es gibt diverse seriöse Services wie z.B. "ultimate guitar". Ein sauberes Vorgehen könnte sein, die tab / Noten etc. anzufertigen und ins Archiv von UG hochzuladen; die Wahrscheinlichkeit, dass UG bereits eine Einigung mit dem Rechtehalter des spezifischen Titels hat ist angesichts des zwischenzeitlich extrem guten standings von UG sehr hoch.
www.holgerhendel.com | facebook | youtube | twitch | Heavy Silence - finest acoustic cover
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docsteve
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Re: Thema "Copyright"

Beitrag von docsteve »

Sperris hat geschrieben:Hihi, die kühne Behauptung ersetzt den Beweis.

Gruß

Ralf
Den der Anwalt wohlweislich gar nicht antritt :-) Solange wir nicht wissen, um welches Stück es sich handelt, ist das sowieso alles Kaffeesatzleserei.

Viele Grüße Stephan
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