"merkwürdige" Urheberechte Youtube

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docsteve
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Re: "merkwürdige" Urheberechte Youtube

Beitrag von docsteve »

landmesser hat geschrieben:
späterblues hat geschrieben: Danke Jay! Wenn ich das richtig verstehe, hat also Herr Jung dann laut youtube die alleinigen Rechte an sämtlichen Coverversionen. Kommt mir nach wie vor nicht wahrscheinlich und richtig vor; aber ich kann mich da auch irren.
Moin Späterblues,

es ist so. Du darfst ein Stück "covern", d.h. du spielst es genauso wie der Urheber. Dann steht die GEMA dem Urheber zu, du spielst es ja genauso wie er und hast keine eigenständige schöpferische Leistung vollbracht. (Evtl. hast du Rechte über die GVL, aber davon habe ich keine Ahnung).

Du kannst natürlich ein Original so bearbeiten, dass eine eigene schöpferische Leistung entsteht. Dazu brauchst du die Genehmigung des Urhebers, die kriegst du regelmäßig, indem du 100% der Tantiemen abtrittst.

So what? Darum lassen die Urheber ihre Stücke gerne covern :idea: :idea:

Zu Youtube: Ich habe mal ein eigenes Stück hochgelad Stück war, durfte es ohne Einschränkungen bleiben.

Viele Grüße
landmesser
Das ist so auch nicht richtig. Der Urheber hat immer Rechte an dem Stück, egal wie nah oder fern deine Coverversion am Original ist. Er hat es geschrieben, deswegen soll er über die GEMA Geld erhalten, wenn es jemand spielt. Aus Sicht der Urheber ist das auch vollkommen richtig und normal, dagegen meckern bloß irgendwelche Kinder, die unbedingt alles umsonst haben wollen.

So, das musste jetzt mal raus.

Als Bearbeiter kannst du ebenfalls Rechte anmelden, die dann auch über die GEMA abgegolten werden. Das schmälert aber nicht die Leistung des Urhebers.

Viele Grüße Stephan
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jayminor
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Re: "merkwürdige" Urheberechte Youtube

Beitrag von jayminor »

späterblues hat geschrieben:Danke Jay! Wenn ich das richtig verstehe, hat also Herr Jung dann laut youtube die alleinigen Rechte an sämtlichen Coverversionen. Kommt mir nach wie vor nicht wahrscheinlich und richtig vor; aber ich kann mich da auch irren.
Nein, nein, der hat die Rechte an seiner eigenen Bearbeitung an sonst nichts. Ich vermute mal, dass er dann für seine Bearbeitung das auch bei Youtuibe so eingetragen hat. Dass jetzt Youtube einen technischen Fehler macht und das für alle Cover annimmt, dafür kann ausschließlich Youtube was. Ist jedenfalls FALSCH.
Aktuelle Infos----------> https://jay-minor.jimdosite.com/
Diskografie-------------> http://jayminor1958.bandcamp.com/
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landmesser
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Re: "merkwürdige" Urheberechte Youtube

Beitrag von landmesser »

docsteve hat geschrieben: Als Bearbeiter kannst du ebenfalls Rechte anmelden, die dann auch über die GEMA abgegolten werden. Das schmälert aber nicht die Leistung des Urhebers.
Viele Grüße Stephan
Du kannst die Rechte als Bearbeiter nur anmelden, wenn der Urheber dir dieses erlaubt. Diese Erlaubnis wird von der GEMA angefordert, wenn du sie bei der Anmeldung nicht gleich mitlieferst. Vorher wird nichts eingetragen.

Viele Grüße
landmesser
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RB
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Re: "merkwürdige" Urheberechte Youtube

Beitrag von RB »

Das ist doch alles Nonsene. (1) Rechte müssen nicht "angemeldet" werden, sie entstehen mit der Schöpfung. (2) Das gilt sowohl für ein Ausgangswerk, wie für eine Bearbeitung. (3) Für das Verfertigen der Bearbeitung bedarf es keiner Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers eines Ausgangswerks. Anders verhält es sich mit der Veröffentlichung, die ja nicht selten der Auftakt zu einer Verwertung darstellt. Das wird auch dann nicht anders, wenn Urheber oder Rechteinhaber des Ausgangswerks die Verwertungsrechte im üblichen Umfang (treuhänderisch) an die Gema übertragen haben. Die Verwertungsbefugnis der Gema erstreckt sich nicht auf die Einwilligung gegenüber dem Bearbeiter zur Verwertung seiner Bearbeitung. (4) Die Abgrenzung eines Arrangements, das noch keine Bearbeitung ist und deshalb in die Kategorie dessen fällt, was man als 'Cover' bezeichnet von der eigenständigen künstlerischen Leistung gehört zu den schwierigsten Tatfragen in der (musik)urheberrechtlichen Forensik. Längst nicht jedes ausgefeilte Arrangement ist eine Bearbeitung. Danke für die Aufmerksamkeit.
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guitar-hero
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Re: "merkwürdige" Urheberechte Youtube

Beitrag von guitar-hero »

Lieber Chef,
das hat Du mal wieder herrlich formuliert. :guitar1:

:D
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docsteve
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Re: "merkwürdige" Urheberechte Youtube

Beitrag von docsteve »

landmesser hat geschrieben:
docsteve hat geschrieben: Als Bearbeiter kannst du ebenfalls Rechte anmelden, die dann auch über die GEMA abgegolten werden. Das schmälert aber nicht die Leistung des Urhebers.
Viele Grüße Stephan
Du kannst die Rechte als Bearbeiter nur anmelden, wenn der Urheber dir dieses erlaubt. Diese Erlaubnis wird von der GEMA angefordert, wenn du sie bei der Anmeldung nicht gleich mitlieferst. Vorher wird nichts eingetragen.

Viele Grüße
landmesser
Also ich musste Martin Luther nicht um Erlaubnis fragen, als ich drei Choralbearbeitungen bei der GEMA eingetragen habe 8)

Aber dem Reverend ist nichts hinzuzufügen. Thread kann zu.

Viele Grüße Stephan
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RB
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Re: "merkwürdige" Urheberechte Youtube

Beitrag von RB »

(5) Werke werden gemeinfrei (domain publiqe), 70 Jahre nach dem Tod des Urheberinnen. Auf Ausnahmen, wie Verwertungsrechte erstveröffentlichender Nachlaßfinder gehe ich hier nicht ein. Die Bearbeitung und deren wirtschaftliche Ausbeutung ist dann nurmehr Sache des Bearbeiters. Dies noch als Ergänzung.
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