Strassenmusik und Finanzamt

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Bernd C. Hoffmann
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Re: Strassenmusik und Finanzamt

Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Richtig. Gesagt habe ich es nicht aber ich meinte die Pflichtangabe bezogen Einkommensteuer. Ich kenne Musiker, die in dieser Eigenschaft nur einem Kleingewerbe nachgehen und unter die Kleinunternehmerregelung fallen; die sind nicht umsatzsteuerpflichtig (dementsprechend auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt).
Liebe Grüße
Bernd
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