Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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RB
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von RB »

Ho Rolli, das Thema ist schwierig, weil es auf den Einzelfall ankommt. Daher ist klar, daß der erste Absatz Deiner Quelle sicher zutrifft, weil darin die allgemeinen Grundlagen auseinandergesetzt werden. Ein Satz dagegen, Arrangements seien "regelmäßig Bearbeitungen" kann so nicht zutreffen, weil ein Arrangement zwar sehr wohl eine Bearbeitung sein kann, ebensogut kann diese Eigenschaft aber auch fehlen. Es kommt auf die Schöpfungsqualität der Bearbeitung an.

Fromm/Nordemann (Kommentar UrhRG) sagt zu diesem Thema beispielsweise:

Zitat:
Die Feststellung, ob eine Bearbeitung vorliegt, ist im Einzelfall oft schwierig. Die Instrumentierung einer Melodie kann eine schöpferische Leistung von hohen Graden darstellen (Beispiel: Hecor Berlioz' orchesterbearbeitung des Klavierstücks "Aufforderung zum Tanz" von Carl Maria v. Weber), kann sich aber auch in landläufiger Routinearbeit erschöpfen, wie das bei den normalen Volkslied-Arrangements der Fall zu sein pflegt, die die Kapellenleiter für den jeweiligen Zweck ad hoc einrichten. Das gleiche gilt für die Veränderung eines Orchesterwerks (Uminstrumentierungen, Änderungen in der Partitur); nicht jeder Dirigent, der in der Partitur zu Don Giovanni herumverbessert, ist deshalb schon ein Bearbeiter Mozarts."
ZITAT ENDE

aber:

ZITAT
Wer dagegen in der Art der Auswahl und Zusammenstellung der Melodien ... oder in der Färbung des Klangbildes durch Tonart- und Instrumentenwahl etwas Eigenartiges schafft, ist Bearbeiter.
ZITAT ENDE

So viel läßt sich verläßlich ohne Kenntnis der konkreten Bearbeitung feststellen. Der Rest ist Frage des Einzelfalls.
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pfunk
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von pfunk »

So, hab' nochmal eben über's GEMA-Portal recherchiert: Die Rechte an "Das Loch in der Banane" liegen bei "La Lupa Music Hamburg": http://www.lalupa-music.de/
Viel Spaß bei der Kommunukation mit Frau Kiesewetter :?
Wie gesagt, bei mir ging es um eine Druckveröffentlichung. Ich denke, wenn du nur ein Video auf youtube hochladen willst, sollte das ohne Probleme möglich sein.
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string
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von string »

Viel Spaß bei der Kommunukation mit Frau Kiesewetter
Die Frau Kiesewetter ist nicht sehr komunikationsfreudig oder lustlos, oder...???
So wurde mir jedenfalls schon von einigen Seiten gesagt :(
Schade.

Gruß
Klaus
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RB
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von RB »

Die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte hat die Gema, wie oben geschrieben, Werknummer 1321470 im Gema Repertoire. Wenn keine Verwertung jenseits der an die Gema übertragenen Nutzungsrechte beabsichtigt ist, bedarf es keiner Kommunikation mit irgendwem neben der Gema. Handelt es sich um eine utube-Wiedergabe, muß man sich den Rahmenvertrag zwischen utpe und der Gema anschauen.
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Holger Hendel
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von Holger Hendel »

Meiner Erfahrung nach freuen sich die Rechteinhaber ausnahmslos über jegliche youtube-Klicks, weil: money for nothing. So erging es mir zumindest in den letzten 12 Jahren mit meinem yt-Kanal. Nur mit einem nicht-GEMA-Titeln hatte ich Probleme, der Rechtehalter brauchte im Vorfeld ewig für eine Antwort auf eine ja/nein-Frage. Wurde mir zu blöd, hab ich dann gelassen. War im Nachhinein eine ulkige Situation damals. Ich covere ab und an etwas auf yt, content-id-Treffer wird angezeigt, mein Video kann vom Rechtehalter monetarisiert werden. Win-win-Situation.
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Hardy
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von Hardy »

pfunk hat geschrieben:
So Apr 04, 2021 9:35 pm
Also, ich hatte das gleiche Problem vor etwa 12 Jahren. Für mein erstes Lapsteel Buch habe ich eine Version von der "Banane" für Hawaiigitarre aufgeschrieben. Klaus fand die klasse und hätte es liebend gerne gesehen, wenn es erschienen wäre. Leider hat er die Rechte daran an einen kleinen (Hamburger?) Verlag abgegeben, wo die Kommunikation etwas komplizierter war, und irgendwann im Sande verlaufen ist. Leider reicht mein E-Mail Archiv nicht mehr soweit zurück, als dass ich nachvollziehen könnte, welcher Verlag das war. Aber sowas kann man sicher anderweitig recherchieren.
"Das Loch in der Banane" haben wir bei Klaus' letzten Deutschlandbesuch vor etwa 10 Jahren übrigens als Bandversion aufgenommen: https://youtu.be/3pYkpKqYza8
Hat unglaublich Spaß gemacht :D
Moin, ich hab das gerade erst jetzt mitbekommen (ich bin seltener hier).
Die Geschichte mit den Rechten ist, gerade in Bezug auf das Loch in der Banane, wirklich schwierig. Klaus findet es total super, wenn Leute sein Stück covern oder bearbeiten. Er liebt übrigens Peters Version ganz besonders. Er wollte auch einmal seinen Song Pebbles einer befreundeten Musikerin "schenken", also ihr genehmigen, dass sie es (SEINE Aufnahme davon) auf einer Benefiz CD veröffentlicht. Es macht ihn stinksauer, dass er selbst nicht das Recht vom Verlag eingeräumt bekommt, mit seiner eigenen Komposition zu machen, was er will.

Das Loch hat mal Voggenreiter gehört, aber das ist, glaube ich, nicht mehr so. Die Rechte lagen dann bei Phon und Ton liegen, aber an die Rechteinhaber zu kommen ist sehr schwer.
Auch Peters Augenzwinkern in Richtung Karin Kiesewetter muss ich bestätigen.
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RB
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von RB »

Noch einmal: Die Aufführungs- Wiedergabe- und Vervielfältigungsrechte am Loch in der Banane besitzt die ("liegen bei der") Gema. Weder der Urheber selbst, noch ein Verlag hat eine Mitreden über Verwertungshandlungen dieser Art. Die Übernahme einer Aufnahme aus dem gema-Repertoire in beispielsweise einen Sampler ist vollkommen unproblematisch, es kostet nur eine an die gema zu entrichtende Vergütung, sowie - falls entsprechend angemeldet- eine an die gvl zu entrichtende Zahlung.

Wer das als Urheber nicht will, darf eine Komposition nicht zur gema anmelden. Dann kann man machen, was man will, hat aber dann auch niemanden, der die Wiedergabe- und Aufführungsvergütungen eintreibt.
H.B.
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von H.B. »

Liebe Leute,
vielen Dank für die Beiträge, die mir sehr helfen!
Ich hatte bislang dasselbe Bild wie Rolli: Wenn neue Ideen hinzukommen, handelt es sich um Bearbeitungen (... und in meiner Version sind einige neue Ideen, ich habe da nicht einfach was anders arrangiert...). Aber ich habe auch gelesen, dass genau das das Problem ist, worüber sich dann letztlich vor Gericht viel gestritten wird: Ist es eine Cover-Version oder eine Bearbeitung ... Und solche Streitereien lieben ja nun mal vor allem die Juristen ... ;-)
Wobei ich - wohlgemerkt: Nicht-Jurist - den §23 (1) des Urheberrechts ("Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.") immer so verstanden habe, dass der Urheber zustimmen muss - und nicht der Inhaber des Urheberrechts. Und das ist doch wohl zweifelsfrei in diesem Fall Klaus Weiland...
Gleichwohl, danke auch an pfunk - dem Hinweis auf den Hamburger Verlag werde ich mal nachgehen.
Es wäre jedenfalls schade, wenn ich meine Version von dem Stück nicht veröffentlichen kann. Es gehört einfach zu dem Programm meiner Musik dazu...! Inzwischen habe ich immerhin die Zusagen von David Qualey, Steve Hackett, Sigi Schwab und Martin Kolbe und konnte somit eine vorläufige Playlist in Soundcloud hochladen (müsste unter "H.B." und/oder "Schöne Momente" zu finden sein). Hört doch mal rein, ich wäre für ein Feedback von Euch sehr dankbar.
Beste Grüße
H.B.
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Angorapython
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von Angorapython »

Wieso soll der Inhaber des Urheberrechtes kein Recht haben, da zu bestimmen? Und was geht es den Urheber an, was mit " seinem Werk" passiert, wenn er das Recht nicht mehr hat?
FCK-NZS
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string
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von string »

Interessante Frage.
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Ernst Ferstl
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Holger Hendel
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von Holger Hendel »

Es geht doch eigentlich um die Frage: gibt es eine Art Anleitung zur Abgrenzung von "Coverversion / Interpretation" von "Bearbeitung". "Ab wann ist eine Coverversion eine Bearbeitung?". Da sich des öfteren Gerichte mit der Thematik befassen zeigt, dass es wohl nicht ganz so einfach ist darüber zu entscheiden. Ich fand vor einiger Zeit einen detaillierten Text im Netz der ganz viele dieser typischen Fragen beantwort. Der Autor bezieht sich dabei meiner Erinnerung nach stets auf Gerichtsurteile. Einiges konnte ich mir merken:

Jeglicher Eingriff in die Struktur des Titels ist im Zweifelsfall (!) eine Bearbeitung (z.B. Taktänderung). Baue ich ein neues Intro oder Outro an den Song: Bearbeitung. Melodieänderung in einem Formteil = Bearbeitung. Kürzungen / Verlängerungen wurde wohl des öfteren als zu vernachlässigende Bearbeitungen eingestuft und sind deshalb wohl eher als unkritisch zu betrachten.

Auch ein 1:1-Cover kann u.U. als nicht zu duldende Bearbeitung gewertet werden. Wenn der Song durch die Interpretation "veralbert" o.ä. wird muss dies der Rechtehalter nicht hinnehmen.

Ein interessantes Thema, ich bin gespannt wie es hier weitergeht.
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RB
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von RB »

Der Urheber kann nicht mehr bestimmen, wenn und so weit er Verwertungsrechte an andere übertragen hat, in dem Fall die Gema. Die Erlaubnis, eine Bearbeitung freizugeben, gehört allerdings nicht zu den üblicherweise auf die Gema übertragenen Rechten. Es ist sogar nicht ganz unwahrscheinlich, daß dieses Recht nach wie vor beim Urheber selbst liegt. Wenn also eine Bearbeitung vorliegt, muß der Urheber des Ausgangsswerks gefragt werden.
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Rolli
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von Rolli »

Ganz abgesehen von dem ganzen rechtlichen Gequirle... schöne Stücke hast Du aufgenommen und toll gespielt.
Bei Horizons muss ich immer an den ersten Gig, den ich von Genesis 1975 gesehen habe, denken.
Schöne Grüße, Rolli
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gruhf
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von gruhf »

Angorapython hat geschrieben:
Di Apr 06, 2021 9:34 pm
Wieso soll der Inhaber des Urheberrechtes kein Recht haben, da zu bestimmen? Und was geht es den Urheber an, was mit " seinem Werk" passiert, wenn er das Recht nicht mehr hat?
Man muss zwischen Urheberrecht und Nutzungs-/Verwertungsrecht eines Werks unterscheiden. Das Urheberrecht verbleibt immer beim Urheber des Werks. Die Rechte für die Verwertung des Werks können übertragen werden (vgl. Buchverlag, Gema, Arbeitnehmererfindungsgesetz usw.).
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landmesser
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Re: Klaus Weiland -- wie geht's ihm?

Beitrag von landmesser »

Moin allerseits,

Bei der Unterscheidung Cover/Interpretation auf der einen und Bearbeitung auf der anderen Seite geht es ums Geld.

Eine Bearbeitung im Urheberrechtlichen Sinn ist eine eigene Schöpfung mit einem normalerweise anteiligen Anspruch an Tantiemen. Dies muss der Rechteinhaber genehmigen, sonst darfst du nicht bearbeiten. Ich habe z.B. eine Genehmigung für eine Bearbeitung unter der Bedingung, dass alle Tantiemen an den Urheber fließen. Kann ich fressen oder sein lassen ... Die ganzen Brel-Übersetzungen von Klaus Hoffmann haben so eine Genehmigung.

Zum reinen Nachspielen brauchst du keine Erlaubnis, das ist für GEMA-Repertoire durch die GEMA und deren Gebühren abgedeckt. Solange du arrangierst, interpetierst zählt das als Cover und die Tantiemen bleiben beim Urheber bzw. dessen Verlag.

Ich hoffe das war verständlich ....
Viele Grüße
landmesser
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