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Mein Tattoo
Verfasst: Di Jul 10, 2007 4:32 pm
von 12bar
Wer auch so ein Tattoo haben möchte,
kann sich an mein Studio wenden.
Verfasst: Di Jul 10, 2007 6:50 pm
von Admin
Das nenne ich Hingabe! So muß dat sin.
Ebay
Verfasst: Di Jul 10, 2007 7:11 pm
von chevere
Hallo!
Kann man von seinem Rücktrittsrecht, daß generell (?) bei kommerziellen Käufen per Ebay (entspr. dem Fernabsatzgestz) gilt, auch zurücktreten, bevor die Ware abgesendet wurde oder muß sie zuvor zwingend erhalten worden sein?
Gilt das auch für ebay Geschäfte von Österreich nach Deutschland?
Danke!
Verfasst: Di Jul 10, 2007 8:00 pm
von Admin
Wieso ? Hat der das in Österreich tätowieren lassen ?
Verfasst: Di Jul 10, 2007 10:05 pm
von RB
Das Fernabsatzgesetz berechtigt zum Widerruf (einer Willenserklärung). Nirgends steht, daß man die Ware vorher gehabt haben müsse. Im Gegenteil, man spart allen Beteiligten Aufwand, wenn man sich so früh wie möglich erklärt. Du willst aber von Deinem "Rücktrittsrecht zurücktreten". Wat haddu genommen ?
Da Österreich Mitgleidsstaat der EU ist, gilt die EU Fernabsatzrichtlinie dort ebenfalls und ist in § 5 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) eingeflossen. Nach § 5 e 2 beträgt die Kündigungsfrist nur sieben Werktage exclusive Samstag. Die Frist beginnt mit Erhalt. DIE FRIST BEGINNT MIT ERHALT. Das heißt nicht, man könnte nicht vorher den Widerruf erklären, nur die Frist hat noch nicht begonnen.
Ob deutsches oder österreichisches Recht Anwendung findet, weißich ned. Das kommt auf die Umstände an. All das oben Gesagte gilt nur, falls nicht eine der Ausnahmen greift, bei denen der Widerruf auch im Fernabsatzgeschäft nicht stattfindet.
Verfasst: Mi Jul 11, 2007 7:59 am
von chevere
Prima RB!
Ich war gestern leider etwas in Eile, daher hatte ich irrtümlicherweis in diesem Thread gepostet, anstatt einen eigenen aufzumachen. Das mit dem zurücktreten vom Rücktrittsrecht ist natürlich auch ein echter Brüller...

!
Wenn Du magst, dann kannst Du diese Beiträgein einen eigen ebay thread verschieben.
Nochmals Danke für die Auskunft und Arividerci!
Verfasst: Mi Jul 11, 2007 8:48 am
von Gast
Also ich finde ja, das mit dem Rücktrittsrecht
passt ganz gut in diesen "Tread".
Bezieht sich das auch auf Tatoos?
Was passiert, wenn sich der Tatowierer verschreibt,
also z.B. Fingerpisser statt Fingerpicker?
Muss er dann nur die letzten 6 Buchstaben zurücknehmen?
Darf er sie einfach durchstreichen und das richtige Wort
drüberschreiben?
Es ist gar nicht so einfach!
Grüße, Nik
ganz einfach
Verfasst: Mi Jul 11, 2007 9:08 am
von stringbender
Das ist ganz einfach, die falschen Buchstaben müssen nicht bezahlt werden

Verfasst: Mi Jul 11, 2007 9:29 am
von 12bar
Ahh, dann wird das also billiger jetzt! Ein Glück!
Verfasst: Mi Jul 11, 2007 9:38 am
von chevere
Falsche Seite...

!
Verfasst: Mi Jul 11, 2007 3:31 pm
von Mr. Magic Takamine
Hmmm - meinst Du so:
*ggg*
Verfasst: Mi Jul 11, 2007 4:02 pm
von chevere
Einer versteht mich...!
