Cover auf die eigene Myspace-Seite?
Moderatoren: jpick, RB, Gitarrenspieler
Cover auf die eigene Myspace-Seite?
Hallo,
ich dachte gelesen zu haben, dass man auch selbst gespielte Songs anderer Interpreten bei Youtube reinstellen kann, ohne Rechte zu verletzen. Geht das auch auf der eigenen Seite bei Myspace?
Die weisen, nämlich darauf hin, dass das Hochladen von Songs, an denen man nicht die Rechte hat, Stress geben könnte. Oder meinen die, es gibt Stress, wenn man das Original reinstellt?
Wir haben sonst nur eigene Songs auf der Seite, wollten aber mal eine (natürlich selbst gespielte) Akustik-Live-Version eines Guns´n´Roses Songs
reinstellen.
Meint ihr das geht? Nicht das es Stress gibt.
Grüße, Kai
ich dachte gelesen zu haben, dass man auch selbst gespielte Songs anderer Interpreten bei Youtube reinstellen kann, ohne Rechte zu verletzen. Geht das auch auf der eigenen Seite bei Myspace?
Die weisen, nämlich darauf hin, dass das Hochladen von Songs, an denen man nicht die Rechte hat, Stress geben könnte. Oder meinen die, es gibt Stress, wenn man das Original reinstellt?
Wir haben sonst nur eigene Songs auf der Seite, wollten aber mal eine (natürlich selbst gespielte) Akustik-Live-Version eines Guns´n´Roses Songs
reinstellen.
Meint ihr das geht? Nicht das es Stress gibt.
Grüße, Kai
- H-bone
- Beiträge: 5582
- Registriert: Mi Feb 09, 2005 4:02 pm
- Wohnort: Engelthal bei Nürnberg
- Kontaktdaten:
Re: Cover auf die eigene Myspace-Seite?
Das glaube ich nicht... dann würde ja für Youtube ein Sonderrecht gelten...venturini hat geschrieben:...ich dachte gelesen zu haben, dass man auch selbst gespielte Songs anderer Interpreten bei Youtube reinstellen kann, ohne Rechte zu verletzen...
Re: Cover auf die eigene Myspace-Seite?
Auf MySpace ist dieses m.W. nicht erlaubt, da die Betreiber keinen Nutzungsvertrag mit der Gema geschlossen haben. Die YouTube-Betreiber haben dagegen für alle Nutzer einen entsprechenden Vertrag mit der Gema geschlossen, sodass Videos sogar mit Originalaufnahmen unterlegt werden dürfen:venturini hat geschrieben:ich dachte gelesen zu haben, dass man auch selbst gespielte Songs anderer Interpreten bei Youtube reinstellen kann, ohne Rechte zu verletzen. Geht das auch auf der eigenen Seite bei Myspace?
http://www.heise.de/newsticker/YouTube- ... dung/98714
Schade, war ne gelungene Version. Aber dann lassen wir´s natürlich lieber.
Es gibt aber Bands, die bei Myspace Covers einstellen.
Mein PC kopiert gerade keine Links, aber gebt mal
Combo De La Muerte
bei Myspace ein.
Die haben sich drauf spezialisert alte Metal-Klassiker im Karibik-Sound zu covern.
Kennt hier noch jemand Breaking the Law?
Haben die dann zuvor grünes Licht vom Rechteinhaber bekommen?
Grüße, Kai
Es gibt aber Bands, die bei Myspace Covers einstellen.
Mein PC kopiert gerade keine Links, aber gebt mal
Combo De La Muerte
bei Myspace ein.
Die haben sich drauf spezialisert alte Metal-Klassiker im Karibik-Sound zu covern.
Kennt hier noch jemand Breaking the Law?
Haben die dann zuvor grünes Licht vom Rechteinhaber bekommen?
Grüße, Kai
- jayminor
- Beiträge: 946
- Registriert: Di Sep 26, 2006 11:00 pm
- Wohnort: Verl (bei Bielefeld)
- Kontaktdaten:
hey venturini,
Du könntest es bei Youtube reinstellen und dann bei myspace verlinken.
Das wurde jedenfalls bisher von myspace nicht beanstandet und wird im myspace Forum von den Admins sogar erklärt, wie es technisch geht.
Ob das einer juristischen prüfung standhält und auch generell für Inhalte gilt, die urheberrechtlich nur bei Youtube für Dich lizenzfrei eingestellt werden können, solltest Du einfach mal bei myspace fragen. Die werden ja wissen, was sie zulassen und was nicht.
Kannst ja die Antwort dann hier mal posten
greetz
Jay
Du könntest es bei Youtube reinstellen und dann bei myspace verlinken.
Das wurde jedenfalls bisher von myspace nicht beanstandet und wird im myspace Forum von den Admins sogar erklärt, wie es technisch geht.
Ob das einer juristischen prüfung standhält und auch generell für Inhalte gilt, die urheberrechtlich nur bei Youtube für Dich lizenzfrei eingestellt werden können, solltest Du einfach mal bei myspace fragen. Die werden ja wissen, was sie zulassen und was nicht.
Kannst ja die Antwort dann hier mal posten
greetz
Jay
Aktuelle Infos----------> https://jay-minor.jimdosite.com/
Diskografie-------------> http://jayminor1958.bandcamp.com/
Diskografie-------------> http://jayminor1958.bandcamp.com/
Die Verlinkung von YouTube-Playern auf andere Webseiten (eben auch MySpace) ist bei YouTube ausdrücklich erlaubt und gewünscht. Es muss eben ein Link sein, denn aus der Aufmachung der Player geht ja klar hervor, daß die von YouTube sind. - Darum findest du auch direkt auf den Youtube-Seiten bei jedem Video den Link für andere Webseiten schon vorgegeben.
Da fällt mir ein, daß man ja einmal eine Sammlung von Seiten machen könnte, auf der die Youtube-Videos von Forenmitgliedern zu sehen sind. Etwa so.
Meine Videos können da gerne rein, wenn Du magstRB hat geschrieben:Da fällt mir ein, daß man ja einmal eine Sammlung von Seiten machen könnte, auf der die Youtube-Videos von Forenmitgliedern zu sehen sind. Etwa so.
Und... wo hast Du Louise gelassen???? Das hätte ich gerne wieder gesehen
* * * * * * * * * * * * * * *
"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
(Woody Guthrie)
_______________________________________________
"I usually play songs in two chords, C and G, and every once in a while I throw in an F, just to impress the girls."
(Woody Guthrie)
_______________________________________________
Toll Reinhard,RB hat geschrieben:Da fällt mir ein, daß man ja einmal eine Sammlung von Seiten machen könnte, auf der die Youtube-Videos von Forenmitgliedern zu sehen sind. Etwa so.
20 Youtubes, meine Hochachtung!
Vielleicht kannst Du das mit der Seite ja dann übernehmen
Ich wußte gar nicht, dass youtube ein spezielles Abkommen mit der GEMA hat, das sind ja mal gute Nachrichten, da sollte myspace nachziehen...
Gruss
Joachim
2006 - Kreul Nr. 29 - Tuja
2008 - Kreul Vollfichte Kreulevaro
2011 - Kopie Stauffer Gitarre (1804)
Joachim
2006 - Kreul Nr. 29 - Tuja
2008 - Kreul Vollfichte Kreulevaro
2011 - Kopie Stauffer Gitarre (1804)
Meinetwegen können meine auch noch dazuRB hat geschrieben:Da fällt mir ein, daß man ja einmal eine Sammlung von Seiten machen könnte, auf der die Youtube-Videos von Forenmitgliedern zu sehen sind. Etwa so.
Moin,
da scheint es ein Missverständnis zu geben.
Auch verlinkte, eingebundene Player von YouTube dürfen keine GEMApflichtigen Songs enthalten.
Es geht nicht um Urheberrchte sondern um Verwertungsrechte.
Habe grad letzte Woche mit der GEMA telefoniert, um mich zu erkundigen, ob ich meine eigenen Songs, die bei der GEMA gemeldet sind und die ich bei YouTube hochgeladen habe, gebührenfrei auf meine eigene Webseite verlinken darf.
Die klare Antwort war NEIN.
YouTube hat da nix gegen, aber die GEMA schickt Dir eine Rechnung, wenn angemeldete Songs, woanders als direkt bei Youtube gezeigt werden.
Gruß
Geli
da scheint es ein Missverständnis zu geben.
Auch verlinkte, eingebundene Player von YouTube dürfen keine GEMApflichtigen Songs enthalten.
Es geht nicht um Urheberrchte sondern um Verwertungsrechte.
Habe grad letzte Woche mit der GEMA telefoniert, um mich zu erkundigen, ob ich meine eigenen Songs, die bei der GEMA gemeldet sind und die ich bei YouTube hochgeladen habe, gebührenfrei auf meine eigene Webseite verlinken darf.
Die klare Antwort war NEIN.
YouTube hat da nix gegen, aber die GEMA schickt Dir eine Rechnung, wenn angemeldete Songs, woanders als direkt bei Youtube gezeigt werden.
Gruß
Geli
Geli´s Hohmpäjtsch:
http://www.tiny-world.de/Kunstdrucke.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Liebe Geli,
da besteht eine riesen Diskussion zur Zeit, gerade die online Vermarktung ist auch bei der GEMA noch nicht geklärt.
Zur Zeit ist es so, dass du als stream auf deiner eigenen Webseite deine eigenen GEMA gelisteten Stücke als Werbung kostenlso stehen haben darfst. Du darfst allerdings keine einnahmeorienteierten Teile auf der Webseite haben (also z.B. einen Verkaufsshop deiner CDs). Auch wenn diese Möglichkeit zur Zeit kostenlos ist, bedarf es einer Anmeldung bei der GEMA.
Ein anderes Kapitel, welches du über die GEMA Nachfrage nicht erläutert bekommst, ist die Möglichkeit die Onlineverwertung aus deinem laufenden GEMA Vertrag zu kündigen und selbst zu übernehmen. Wie eine zukünftige Regelung dann aussehen wird, ob die GEMA auch mit eingeschränkten Verwertungsrechten noch Verträge schließt und und und sind Fragen, die in GEMA Ausschüssen bearbeitet werden. Ich weiß nicht wann du deinen GEMA Verwertungsvertrag unterschrieben hast, aber als ich mal GEMA Mitglied war, war an online Verwrertung noch gar nicht zu denken und, soweit ich weiß, ist auch die Begründung der Teilkündigung auf den Sachverhalt zurückzuführen, dass die Verträge eben solche neuen Verwertungswege noch gar nciht abdeckten.
Aber bevor du oder irgendjemand etwas unternimmt, sollte eine gründliche Recherche erfolgen, denn auch mein Wissen ist "nur" ein gesundes Halbwissen und ich habe vor wenigen Jahren andere Konsequenzen gezogen, ich bin aus der GEMA Verwertung ausgestiegen und biete meine Stücke zum freien Download an. Weitergehende als private Verwertungen müssen dan mit mir abgesprochen werden.
Mario
da besteht eine riesen Diskussion zur Zeit, gerade die online Vermarktung ist auch bei der GEMA noch nicht geklärt.
Zur Zeit ist es so, dass du als stream auf deiner eigenen Webseite deine eigenen GEMA gelisteten Stücke als Werbung kostenlso stehen haben darfst. Du darfst allerdings keine einnahmeorienteierten Teile auf der Webseite haben (also z.B. einen Verkaufsshop deiner CDs). Auch wenn diese Möglichkeit zur Zeit kostenlos ist, bedarf es einer Anmeldung bei der GEMA.
Ein anderes Kapitel, welches du über die GEMA Nachfrage nicht erläutert bekommst, ist die Möglichkeit die Onlineverwertung aus deinem laufenden GEMA Vertrag zu kündigen und selbst zu übernehmen. Wie eine zukünftige Regelung dann aussehen wird, ob die GEMA auch mit eingeschränkten Verwertungsrechten noch Verträge schließt und und und sind Fragen, die in GEMA Ausschüssen bearbeitet werden. Ich weiß nicht wann du deinen GEMA Verwertungsvertrag unterschrieben hast, aber als ich mal GEMA Mitglied war, war an online Verwrertung noch gar nicht zu denken und, soweit ich weiß, ist auch die Begründung der Teilkündigung auf den Sachverhalt zurückzuführen, dass die Verträge eben solche neuen Verwertungswege noch gar nciht abdeckten.
Aber bevor du oder irgendjemand etwas unternimmt, sollte eine gründliche Recherche erfolgen, denn auch mein Wissen ist "nur" ein gesundes Halbwissen und ich habe vor wenigen Jahren andere Konsequenzen gezogen, ich bin aus der GEMA Verwertung ausgestiegen und biete meine Stücke zum freien Download an. Weitergehende als private Verwertungen müssen dan mit mir abgesprochen werden.
Mario
12 Töne, 24 Buchstaben, viel Gefühl im Bauch - ein neues Lied ist entstanden