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gema de
Verfasst: Fr Dez 12, 2008 11:23 am
von muck
fragen zu rechte dritter und gema bla sollte man immer schon im vorfeld klären

ohhhhhhhhhhh da gibts böse sachen;-)
das fängt schon beim streamen der eigener musik an,
1,45 min stream der eigenen musik kostet ca 25 e pro song im jahr,
oder 20000e strafe;-)
also immer schön auf gema.de schauen
gruss mad muck
http://www.myspace.com/madjohnson
Re: gema de
Verfasst: Fr Dez 12, 2008 1:25 pm
von zappi
muck hat geschrieben:
1,45 min stream der eigenen musik kostet ca 25 e pro song im jahr,
oder 20000e strafe;-)
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn ich meine on mir geschriebenen, gespielten und prodzierten Stücke als Stream anbiete muss ich dann der Gema was abdrücken?
Verfasst: Fr Dez 12, 2008 2:05 pm
von Bushi
zappi, nur, wenn die Songs bei der Gema angemeldet sind.
Verfasst: Fr Dez 12, 2008 3:39 pm
von muck

sobald du gema mitglied bist musste anmelden ,im gegenzug holen sie dir ja auchdie kohlen aus dem feuer

Verfasst: Fr Dez 12, 2008 3:52 pm
von zappi
muck hat geschrieben:
sobald du gema mitglied bist musste anmelden ,im gegenzug holen sie dir ja auchdie kohlen aus dem feuer

Soll das nicht besser heißen
kohlen aus der Tasche?

Verfasst: Fr Dez 12, 2008 3:59 pm
von zappi
Mal Spass beiseite. Bei der
Kreidler Geschichte (der Mann der einen Song aus 72.000 Samples machte und die Samples bei der Gema anmelden wollte) hat er in einen Interview gesagt dass er als Gema Mitglied jedes Werk was er schaft bei der Gema anmelden muss. Ist das so eigentlich richtig?
Bin als Gema Mitglied Also nicht mehr Herr über mein Urheberrecht an meinen Werken bin, sondern die Gema?
zappi
P.S.: Ich weiß, dass es ziemlich OT ist, aber es viel mir gerade mal soein.
Verfasst: Fr Dez 12, 2008 4:59 pm
von Geli
zappi hat geschrieben: hat er in einen Interview gesagt dass er als Gema Mitglied jedes Werk was er schaft bei der Gema anmelden muss. Ist das so eigentlich richtig?
Bin als Gema Mitglied Also nicht mehr Herr über mein Urheberrecht an meinen Werken bin, sondern die Gema?
DAs ist halb richtig.
Du bist dann noch Herr über Dein Urheberrecht, aber nicht mehr Deines Verwertungsrechtes.
D.h., bist Du GEMA-Mitglied, musst Du jeden Song den Du dichtest oder komponierst anmelden. Dafür haben die dann die Verwertungsrechte. Auch noch für zwei Jahre nach einer Kündigung der Mitgliedschaft.
Gruß
Geli
Verfasst: Fr Dez 12, 2008 5:31 pm
von muck
zappi

ja ,das ist natürlich so das sie dir auch kohlen aus der tasche ziehen, aber welche verwertungsgesellschaft tut das nicht .
die gema macht natürlich nur sinn wenn gelegentlich kohlen über ,
tonträger, music download ,werbe und filmusik, etc,
eingespielt werden ,ansonsten ist der verein sicherlich nicht zu empfehlen;-)
gruss muck
Verfasst: Fr Dez 12, 2008 11:47 pm
von Ulrich Peperle
[Beitrag vom Verfasser entfernt]
Verfasst: Sa Dez 13, 2008 9:55 am
von muck
das youtube beispiel ist zwar völlig richtig,
so gilt es dennoch nur für platformen , die ein solches abkommen mit der gema geschlossen haben.
man sollte sich von dieser satzung nicht in die irre führen lassen ,
denn sobald man als gema-mitglied, seine eigene musik, ohne sie anzumelden, auf einer eigenen web seite veröffentlicht, ist das wieder etwas ganz anderes ,schaue doch mal bitte auf gema.de;-)
gruss mad muck
Verfasst: Sa Dez 13, 2008 5:36 pm
von Geli
Ulrich Peperle hat geschrieben:Du bist dann noch Herr über Dein Urheberrecht, aber nicht mehr Deines Verwertungsrechtes.
Das ist - mit Verlaub - grober Unfug: Urheberschaft, Verwertungsrechte und Aufführungsrechte sind völlig unterschiedliche Bereiche, wobei die GEMA nur für die Rechte (und Pflichten!) zuständig ist, die sich aus Aufführung und Vervielfältigung eines Werks (zu Aufführungszwecken) ergeben.
Mit der Urheberschaft an einem Werk (als "geistiger Schöpfung") erlangt man automatisch(!) Urheber
rechte. Dazu gehört auch das Recht zu bestimmen, ob und wie ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Mit der Entscheidung zur "Öffentlichmachung" begibt man sich aber in die Rechtsbereiche der Verwertung bzw. Aufführung, die mit der Urheberschaft nichts mehr zu tun haben!
Hääh? genau das sagt doch mein von Dir oben zitierter Satz.
Wieso ist es grober Unfung, wenn ich kurz und knapp sage, was Du anschließend ausführlich bestätigst?
Gruß
Geli
Verfasst: Mo Dez 15, 2008 10:34 am
von muck
moin

hier nochmal was zum lesen.
http://musixxbox.com/musixxbox/gema-homepage
BEISPIEL 3 / GEMA-Mitglied Eure Band spielt Eigenkompositionen und die komponierenden und textenden Bandmitglieder sind auch GEMA-Mitglied. Sprich: sie haben einen so genannten Berechtigungsvertrag unterschrieben und damit die Verwertungsrechte Ihrer Werke (z.B. Live, CD-Vervielfältigung, Internet etc.) an die GEMA abgetreten. Diese Werke wollt Ihr zu Promotionzwecken als Hörbeispiele auf Eurer Bandwebsite einbinden. Für GEMA-Mitglieder gibt es hier eine Sondervergütungsregelung, die finanziell kaum ins Gewicht schlägt. Für eine JAHRESPAUSCHALE von lediglich 25 € (zzgl. 7 % UST) könnt Ihr 10 urheberrechtlich geschützte Songs als Hörbeispiele in Eure Website mit einbinden. Auch hier gilt: solltet Ihr nur Anspielbeispiele anbieten wollen, könnt Ihr alternativ bis zu 20 so genannter Werkteile mit bis zu 1:45 Minuten Spieldauer einbinden (auch hier zählen zwei Werkteile wieder wie ein Werk und man kann variieren: z.B. 4 Songs + 12 Anspielbeispiele bis 1:45 Min. oder 3+14 oder 6+8 etc.). Bitte beachten: Man muss die GEMA immer informieren BEVOR man die Streams online stellt! WICHTIG: Aber auch hier gilt, dass die Hörbeispiele nicht für den Download angeboten werden und durch die Seite auch keinerlei Erträge (z.B. durch Werbebanner, Bestellmöglichkeit für Tonträger) erzielt werden sollten! Dann fällt man unter einen anderen Tarif und dann wird es auch erheblich teurer
gruss der muck