Steuerliche Aspekte des Gitarrenspiels

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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chevere

Steuerliche Aspekte des Gitarrenspiels

Beitrag von chevere »

Hallo,

ich bin sicher , dass der eine oder die andere die Ausgaben für die Gitarre(n) und weitere damit zusammenhängende Ausgaben wie Übungsraummiete,Unterricht, Workshops, Weiterbildungen, Fahrtkosten, Übernachtungen, Zubehör etc. von der steuer absetzt, oder?

Habt Ihr hierfür ein paar nützliche Tipps zur Gestaltung, Erklärung ggü. dem FA.?

Ab wievielen Gigs ist es glaubhaft, dass alles abzusetzen? Die Gewinnerzielungsabsicht wird ja vom Konz ( Buchtitel: "Der große Konz") als wesentliches Kriterium herangezogen:

Außerdem ist nach der von ihm zitierten Rechtsprechung des BFH und anderer OlGs der Zeitraum bis zur tatsächlichen Gewinnerzielung ein Zeitraum von bis zu 8 Jahren möglich.

Wie macht Ihr das?
Was meint Ihr dazu?


Grüße
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jenseitz
Beiträge: 15
Registriert: Do Apr 28, 2005 10:10 am
Wohnort: Hartmannsdorf

Beitrag von jenseitz »

Hallo chevere,

rein rechtlich gesehen, ist jeder Auftritt, bei dem du Geld begommst als Einnahme zu werten und dem Finanzamt an zu zeigen(Steuererklärung an Jahresende). Und wenn du Einnahmen angibst, kannst du auch alle nötigen Ausgaben gegenrechnen, die du hattest, um diese Einnahmen zu erziehlen.

Das mir der Gewinnerziehlungsabsicht ist zwar in der Steuergesetztgebung verankert, welche Fristen und Jahre da gelten, steht, meines Wissens, nicht so genau drin. Je nach Finanzamt kann nach drei, vier...... oder eben acht Jahren der Vorwurf kommen, das du ja nur ein Hobby ausübst, und dann sind alle Einnahmen weiterhin als Einnahmen anzugeben, die notwendigen Ausgaben darfst du dann aber nicht mehr ansetzten.

Wenn du regelmäßig "Geld-Mucken" hast, solltest du nach spätestens drei bis vier Jahren mal mehr Geld für diese Mucken bekommen, als du dafür aus gibst(immer aufs Jahr gerechnet).

Ich hoffe, diese paar Hinweise reichen erst einmal, ansonsten ist Steuerrecht ja sehr komplex, man muss sich damit beschäftigen, oder eben einen Steuerberater nehmen(wobei ich glaube, das jeder einigermaßen intelligente Mensch das ohne Steuerberater kann).

Viel Spaß beim Mucken und schönen Tag noch

Jens
Bernd C. Hoffmann
Beiträge: 3608
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Wohnort: Fulda

Re: Steuerliche Aspekte des Gitarrenspiels

Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Hallo chevere,

ich bin seit 13 Jahren im Unterricht selbständig. Alle Belege hefte ich ab und gib das meinem Steuerbüro, weil ich mich damit aus Zeitgründen nicht befassen will. Die denken auch mit und fragen immer, wenn ich z. B. auf Reisen war, wann ich aus dem Haus und wieder zurück bin, wegen der Spesen etc. Um mich selbst auch damit zu befassen, dafür fehlt mir einfach der Kopp.

Ein kleiner Hinweis: Man kann die Ausgaben nicht von den Einnahmen abziehen und meinen, daß man dies sofort absetzen kann. Man kann Ausgaben nur anteilig von der Einkommensteuer absetzen - wenn man welche zahlt.

Ich würde Dir ein Steuerbüro empfehlen.
Liebe Grüße
Bernd
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Aläx
Beiträge: 265
Registriert: Di Mai 03, 2005 6:22 pm

Beitrag von Aläx »

Hallo chevere

Ich schliesse mich eindeutig der Meinung von Bernd an.
Ich habe mal sehr viel mit diesen Dingen zu tun gehabt (Studium mit Schwerpunkt Steuern und Revision)und auch in Steuerkanzleien mitgearbeitet.
Deshalb kann ich dir sagen dass du auf deine Frage allenfalls eine "unqualifizierte" Antwort eines Hobbymusikers bekommen wirst denn um das alles zu beurteilen muss man eben Unterlagen haben die man, wie Bernd schon sagte seinem Steuerberater gibt und der kümmert sich dann drum.
Obwohl ich meine Steuererklärungen auch selbst machen könnte gebe ich sie einem Steuerberater weil ich eben die Erfahrung gemacht habe, dass ich in der Zeit in der ich mich mit dem "Müll" beschäftige lieber übe oder sonst was mache.
Ich will dir nur mal ein Beispiel geben welche Gerüchte sich im Bereich des Steuerzahlens abspielen.
Wir hatten mal einen Geschäftsmann in der Kanzlei der der festen Überzeugung war, dass er sich jedes Jahr einen neuen Mercedes kaufen sollte und das Geschäftsessen nichts kosten da man das "von der Steuer absetzt".
Als wir ihm erklärt hatten, dass er damit lediglich sein "zu versteuerndes Einkommen "beeinflussen kann hätte er fast seinen ehemaligen Steuerberater einen Arschtritt gegeben.

Was will ich damit sagen?

Das Steuerrecht ist zu kompliziert als dass es mich interessieren würde denn es gibt schönere Dinge und deshalb überlasse ich es den Leuten die damit ihr Geld verdienen.

tschau Aläx
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