DEMO-CD...............Wie sch?tze ich meine Songs?

Alles, was mit akustischer Gitarrenmusik zu tun hat und sonst nirgends hineinpaßt

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johnmayer
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DEMO-CD...............Wie schütze ich meine Songs?

Beitrag von johnmayer »

guten tag, alle zusammen!
ich bin neuling auf eurer seite und finde es spitze!

ich hab jetzt auch mal eine frage und zwar:

ich habe bei einem freund von mir eine akustik-cd mit mehreren eigenen songs aufgenommen, diese songs sind eher sehr modern gehalten und ich habe mal überlegt, diese zu einer plattenfirma zu schicken!

1. Wie viele Stücke brauch man höchstens auf so eine Demo-Einsendung zu tun?

2. ich hab ziemlich angst, auch wenn sichs doof anhört, dass irgendwelche leute, siehe dieter bohlen, meine stücke in die hände kriegen und die einfach klauen!
wie kann man sich davor schützen?



Ich bedanke mich schonmal im Vorraus, auch wenn ich nicht weiß, ob Ihr euch damit auskennt!!

gruß
JOHN
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Davanlo
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Beitrag von Davanlo »

Was ist mit Dieter Bohlen passiert ?

Plattenfirmas brauchen keine Amateure mehr um einen Tophit zu "bauen" ... nicht mal Musiker ! :)

PlattenFirmas hören nicht mal nach CD's ... insachen akustik Gitarre müssen die dann noch jemanden finden der das nachspielent kann... da glaub ich keine Sekunde dran.

Ich hab mal gehört wenn man sich einen Brief mit CD und Partitur per Post zuschickt hat man wenigstens ein Datum (nicht öffnen !).
Gast

Beitrag von Gast »

...
Zuletzt geändert von Gast am Sa Feb 06, 2010 10:44 am, insgesamt 1-mal geändert.
Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Davanlo hat geschrieben:Ich hab mal gehört wenn man sich einen Brief mit CD und Partitur per Post zuschickt hat man wenigstens ein Datum (nicht öffnen !).
Die Partitur bzw. den Tonträger oder am besten beides ans sich selbst PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN (!) schicken. Im Streitfall kann man anhand des Rückscheins feststellen, wer das Stück zuerst in die Hände hatte.
Liebe Grüße
Bernd
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Gast

Re: DEMO-CD...............Wie schütze ich meine Songs?

Beitrag von Gast »

Einfache Fragen aus dem Musikrecht findet man online hier erörtert:
http://www.berndorff.de/workshops.html
In diesem Fall "Schutz vor dem Dienstahl einer Komposition":
http://www.berndorff.de/pdf/workshop17.pdf

Wer mit Musik Geld verdienen möchte, kann sich darüber hinaus mit mehr juristischem Fachwissen eindecken, z.B. dem "AMA-Musikerrecht": http://www.musik-service.de/AMA-Musiker ... 712de.aspx
Rezension: http://www.jurpc.de/aufsatz/20050017.htm

Und wer dann das Riesenglück hat, dass tatsächlich ein Plattenvertrag winkt, findet diesbezügliche Hintergrundinfos in "Musik und Moneten": http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3932275241
Zuletzt geändert von Gast am Sa Aug 26, 2006 1:12 pm, insgesamt 3-mal geändert.
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Davanlo
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Beitrag von Davanlo »

Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:
Davanlo hat geschrieben:Ich hab mal gehört wenn man sich einen Brief mit CD und Partitur per Post zuschickt hat man wenigstens ein Datum (nicht öffnen !).
Die Partitur bzw. den Tonträger oder am besten beides ans sich selbst PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN (!) schicken. Im Streitfall kann man anhand des Rückscheins feststellen, wer das Stück zuerst in die Hände hatte.
Ja genau das meinte ich, wusste nur nicht wie es in Deutschland heisst. Ideal fall ist es genau dasselbe, also selbe DEMO CD zu schicken...
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Sperris
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Beitrag von Sperris »

Also die Nummer mit dem Rückschein ist nicht unumstritten, weil sie sich reltiv leicht türken läßt. Ich persönlich glaube nicht daran, dass sich im Fall der Fälle damit ein Blumentopf gewinnen läßt. Wir hinterlegen aus diesem Grunde alle unsere CD´s für kleines Geld beim Notar!

Gruß Ralf
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Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Wie soll sich das türken lassen? Das Datum der Absendung und Entgegennahme kann man nicht türken. Es wird auch beim Zusteller registriert. Der Tipp kommt von einem Fachanwalt für Musikerrecht, der das entsprechende Buch im AMA Verlag herausgebracht hat.
Liebe Grüße
Bernd
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Beitrag von Admin »

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Partitur - sofern vorhanden - beim Notar zu hinterlegen und auch noch eine Erklärung beurkunden zu lassen, in der man sich selbst der Urheberschaft bezichtigt.
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Fuxli
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Beitrag von Fuxli »

@ Bernd:

Türken ließe sich da was, indem man den (Einschreib-)Briefumschlag öffnet und bei Bedarf wieder verschließt (über Dampf z. B.), womit er sich praktisch mit beliebigem Inhalt versehen lässt. Damit würde man sich zwar möglicherweise/wohl irgendwie in den Bereich der Urkundenfälschung begeben, aber das mag manch einer ja in Kauf nehmen, und wenn die Manipulation geschickt gemacht ist, dürfte sie dem Fälscher schwer zu beweisen sein.

Grüße
Fuxli
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Davanlo
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Beitrag von Davanlo »

Es gibt ein System mit Fenstern wo der Stempel von aussen nach innen überläuft... so kann man den Inhalt nicht ändern... es gibt auch mikroperforationssyteme...
Bernd C. Hoffmann
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Beitrag von Bernd C. Hoffmann »

Fuxli hat geschrieben:@ Bernd:

Türken ließe sich da was, indem man den (Einschreib-)Briefumschlag öffnet und bei Bedarf wieder verschließt (über Dampf z. B.), womit er sich praktisch mit beliebigem Inhalt versehen lässt. Damit würde man sich zwar möglicherweise/wohl irgendwie in den Bereich der Urkundenfälschung begeben, aber das mag manch einer ja in Kauf nehmen, und wenn die Manipulation geschickt gemacht ist, dürfte sie dem Fälscher schwer zu beweisen sein.

Grüße
Fuxli
@ Fuxli

Dann müßte man grundsätzlich davon ausgehen, daß dieses Türken von vornherein unterstellt wird. Aber dann kann man auch unterstellen, daß man Anwälte geschmiert hat. Auch das dürfte sich nur sehr schwer beweisen lassen. Aber ich mag nicht daran glauben, ebenso wenig an getürkte Briefumschläge. Um eine solche kriminelle Energie zu unterstellen, braucht man doch Anhaltspunkte. Dann soll mir jemand beweisen, daß ich mit einer Einschreibesicherung nicht im guten Glauben sondern aus krimineller Energie gehandelt habe. Unter ehrlichen Absichten stört mich Deine Begründung natürlich, aber gleichzeitig klingt es plausibel. Nun denn, dann es jeder so machen, wie er es für sich am besten hält.
Liebe Grüße
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gitarre-heilbronn
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Deine Titel schützen...

Beitrag von gitarre-heilbronn »

Hallöchen !
Spiel die Titel einfach an, also nicht das ganze Stück. Wenns gefällt werden die hohen Herren sich schon bei dir melden. Am besten holst du dir ne eigene Lable Nr. (kostet ca 60 Euronen)und produzierst die Scheibe selber, ist heute nicht mehr so teuer. Wenn die produziert ist schickst so ein paar CDs an die richtigen Verlage, die können auf Wunsch dann größere Auflagen herstellen, reine Verhandlungssache dann.
Also locker bleiben...
gruss...
keep on picking..
Michael
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Sperris
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Beitrag von Sperris »

Moin,moin,

für die eigentliche Produktion ist der Labelcode nicht erforderlich. Den braucht man nur dann, wenn man damit rechnet, dass die CD z.B. im öffentlichem Radio gespielt werden soll. Hier gibt es ohne Labelcode keine Chance, da über den LC mit der GEMA abgerechnet wird.

Wenn die CD gepresst werden soll benötigt man einen Freistellungsauftrag für die GEMA, sofern es sich um GEMA-freies Material handelt. Andernfalls werden Tantiemen fällig, die von der Verbreitung des Stückes abhängen. Wir haben auf der letzten CD für einen Song um die 50 Taler gezahlt.

Imho sollte die Produktion und das Produktionsdatum allerdings als Urhebernachweis reichen!

Ich habe auch mal davon gehört, dass der Nachweis auch über eine Veröffentlichung im Internet geführt werden kann. Genaueres weiß ich allerdings auch nicht. Allerdings sollte m.E. das Stück dabei nicht bei der GEMA angemeldet sein, weil sonst die Veröffentlichung, auch für den Urheber, gebührenpflichtig ist!!

Nach meinem Wissenstand lohnt sich eine Mitgliedschaft in der GEMA nach dem neuen Verteilungsschlüssel sowieso nur dann, wenn man mindestens in vier bis fünf unterschioedlichen Abrechnungsbezirken aktiv ist, wobei die Abrechnungsbezirke ungefähr den Bundesländern entsprechen. Aber ich schweife ab, letztendlich sind GEMA und Urheberrecht zwei Paar Schuhe!

Langer Ede, kurzer Pinn, wir gehen immer auf Nummer sicher und nehmen den Notar in Anspruch!

Gruß Ralf
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johnmayer
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Beitrag von johnmayer »

Super!!Danke!

Ich werde das am besten beides machen...briefumschlag und notar!
Bald werde ich dann was einsenden;)


ich hab aber noch eine frage:

woher weiß man eigentlich, wenn man einen song geschrieben hat, dass man diesen nicht selbst geklaut hat?

ich meine, seit mozart sind doch alle melodiefolgen vergriffen...es gibt so viele menschen, die musik machen und ähnliche songs schreiben! habe mal gehört, dass 6 takte oder so identisch sein dürfen...stimmt das?
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