Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Moderatoren: jpick, RB, Gitarrenspieler
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
.
Auch für nicht Lakewood Spieler gibt es nützliche Informationen !
http://www.lakewood-guitars.de/cites_info.php
Auch für nicht Lakewood Spieler gibt es nützliche Informationen !
http://www.lakewood-guitars.de/cites_info.php
Ich müsste einfach mehr üben.
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Dort steht:
Das ist gut, dann muß ich für meine einzige Gitarre, deren Seiten und Rücken ja ohnehin nur aus besonders gemaserter Eichenwalnußbuchenpalme bestehen, nichts veranlassen.Sie können ein Musikinstrument, das Cites-II relevante Bauteile enthält, ohne Nachweis von Dokumenten weltweit mit sich führen, wenn sich das Instrument im persönlichen Gepäck befindet. Das gilt auch für Musiker(innen) auf Konzertreise.
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Jeder wie er mag, Niels. Ich bin auch nicht verschnupft, aber gelegentlich liegt die Schuld für Bürokratismus nicht bei der Bürokratie und so ein Fall scheint sich hier zu entwickeln.Niels Cremer hat geschrieben:Genau! Warum so verschnupft?HandamHals hat geschrieben:Und wenn man aufgrund von Gebrauchtkauf so eine Rechnung nicht hat, ist ein Vorerwerbsnachweis hilfreich.
LG,
Niels
Michael
If my thought dreams could be seen,they'd probably put my head in a guillotine
- Niels Cremer
- Beiträge: 9185
- Registriert: Mo Sep 26, 2011 8:32 pm
- Wohnort: Greater Munich
- Kontaktdaten:
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Hallo Michael, wenn du mal genau liest wirst du sehen dass ich nicht dich meinte, außer du firmierst hier unter zwei Identitäten. Und ja, die Damen und Herren Beamten sind zu bedauern ...
LG,
Niels
LG,
Niels
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Und da steht auch:kwb hat geschrieben:.
Auch für nicht Lakewood Spieler gibt es nützliche Informationen !
http://www.lakewood-guitars.de/cites_info.php
Haben Sie Gitarren anderer Hersteller, deren Rechnungen sie nicht mehr zur Hand haben, sollten Sie diese Gitarren vor dem 02.01.2017 bei der für Sie zuständigen Behörde melden. Nur so stellen Sie sicher, dass der Besitz dieser Gitarren von Behördenseite registriert ist, wenn Sie die Gitarre künftig verkaufen möchten.
Und genau so habe ich es gemacht. Klar können die Beamten in den zuständigen Behörden einem irgendwie leidtun. Aber ehrlich gesagt, das ist deren Job. Ich möchte jedenfalls keine Strafzahlung riskieren, wenn ich eine meiner Palisander-haltigen Gitarren später mal verkaufen will.Senden Sie Ihre Mitteilung in schriftlicher Form und verwenden Sie folgenden Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit melde ich aus meinem privaten Besitz folgende(s) Instrument(e) mit Bauteilen aus Cites-II geschützten Hölzern lt. EG Verordnung 338/97 als Vorerwerbsware an:
Menge Bezeichnung Seriennummer oder wenn nicht vorhanden, Foto
Ich bitte Sie um Eingangsbestätigung meiner Meldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Name
Music is the best. (FZ)
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Natürlich ist das deren Job, aber ich wage zu unterstellen, dass es beim Naturschutz wichtigere Aufgaben gibt als die zeitaufwändige Ausstellung von hunderten bzw. u.U. tausenden von weitgehend sinnfreien Bescheinigungen. Personelle Verstärkung wird es für diesen Quatsch mit Sicherheit nicht geben. In den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§§ 69 ff. BNatSchG) wirst Du auch keine Regelung finden, die für den hier in Frage stehenden Sachverhalt eine Strafzahlung vorsieht. Aber klar, wenn es Dich beruhigt....Vermutlich gibt es demnächst Zwischenmitteilungen, wonach die Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch nehmen und gebeten wird, von Sachstandsanfragen abzusehen.JazzDude hat geschrieben:Und da steht auch:kwb hat geschrieben:.
Auch für nicht Lakewood Spieler gibt es nützliche Informationen !
http://www.lakewood-guitars.de/cites_info.phpHaben Sie Gitarren anderer Hersteller, deren Rechnungen sie nicht mehr zur Hand haben, sollten Sie diese Gitarren vor dem 02.01.2017 bei der für Sie zuständigen Behörde melden. Nur so stellen Sie sicher, dass der Besitz dieser Gitarren von Behördenseite registriert ist, wenn Sie die Gitarre künftig verkaufen möchten.Und genau so habe ich es gemacht. Klar können die Beamten in den zuständigen Behörden einem irgendwie leidtun. Aber ehrlich gesagt, das ist deren Job. Ich möchte jedenfalls keine Strafzahlung riskieren, wenn ich eine meiner Palisander-haltigen Gitarren später mal verkaufen will.Senden Sie Ihre Mitteilung in schriftlicher Form und verwenden Sie folgenden Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit melde ich aus meinem privaten Besitz folgende(s) Instrument(e) mit Bauteilen aus Cites-II geschützten Hölzern lt. EG Verordnung 338/97 als Vorerwerbsware an:
Menge Bezeichnung Seriennummer oder wenn nicht vorhanden, Foto
Ich bitte Sie um Eingangsbestätigung meiner Meldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Name
Michael
If my thought dreams could be seen,they'd probably put my head in a guillotine
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Dann eben Ordnungswidrigkeit (§§ 69 Abs. 4 BNatSchG):
Ist doch eindeutig. Ich riskiere ein Ordnungsgeld, wenn ich o.g. Ordnungswidrigkeit begehe. Warum sollte ich es darauf ankommen lassen? Weil die Ämter da nicht drauf eingerichtet sind? Mir kommen gleich die Tränen.(4) Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels [...], verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
1. [...]
2. [...]
3. entgegen Artikel 8 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, ein Exemplar einer dort genannten Art kauft, zum Kauf anbietet, zu kommerziellen Zwecken erwirbt, zur Schau stellt oder verwendet oder ein Exemplar verkauft oder zu Verkaufszwecken vorrätig hält, anbietet oder befördert oder
4. [...]
Music is the best. (FZ)
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Entscheidend ist Artikel 8 Absatz 5 und der dort geforderte Nachweis kann bei Vorerwerbsexemplaren auf jede erdenkliche Weise erbracht werden, dafür bedarf es keiner behördlichen Bescheinigung. Da schießt Du mit Kanonen auf Spatzen.Hilft, muss aber nicht sein.JazzDude hat geschrieben:Dann eben Ordnungswidrigkeit (§§ 69 Abs. 4 BNatSchG):Ist doch eindeutig. Ich riskiere ein Ordnungsgeld, wenn ich o.g. Ordnungswidrigkeit begehe. Warum sollte ich es darauf ankommen lassen? Weil die Ämter da nicht drauf eingerichtet sind? Mir kommen gleich die Tränen.(4) Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels [...], verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
1. [...]
2. [...]
3. entgegen Artikel 8 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, ein Exemplar einer dort genannten Art kauft, zum Kauf anbietet, zu kommerziellen Zwecken erwirbt, zur Schau stellt oder verwendet oder ein Exemplar verkauft oder zu Verkaufszwecken vorrätig hält, anbietet oder befördert oder
4. [...]
Michael
If my thought dreams could be seen,they'd probably put my head in a guillotine
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Bei einem gebraucht, ohne Rechnung gekauften Instrument wird es aber schwierig mit dem Nachweis.
Music is the best. (FZ)
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
... ein Exemplar einer dort genannten Art kauft ... klingt wie die Bezeichnung einer geschützte Pflanze aber nicht einer Gitarre.
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Gilt auch für Teile von Pflanzen, also für die furnierte Schrankwand ebenso wie für Gitarren oder die gern aus Palisander hergestellten Aufbewahrungskästchen für Zigarren. Und klar, wenn Du eine obskure Gitarre eines unbekannten Herstellers besitzt, von der Du nicht mehr belegen kannst, wann und von wem Du sie erworben hast und die Du irgendwann in der Zukunft veräußern willst, dann kann sich eine behördliche Bescheinigung, dass es sich um ein Vorerwerbsexemplar handelt, als hilfreich erweisen. Aber im Regelfall auch nur bei einem Verkauf in ein Land außerhalb der Eu, weil die Sendung dann möglicherweise vom Zoll überprüft wird. Der Verkauf als solcher ist aber weder genehmigungs - noch meldepflichtig und interessiert innerhalb der EU kein As.
Die großen Hersteller wie beispielsweise Martin können übrigens anhand der Seriennummer jederzeit feststellen und bestätigen, wann und an wen die Gitarre ausgeliefert wurde, also beispielsweise im Februar 2012 an die AMI in München.
Michael
Die großen Hersteller wie beispielsweise Martin können übrigens anhand der Seriennummer jederzeit feststellen und bestätigen, wann und an wen die Gitarre ausgeliefert wurde, also beispielsweise im Februar 2012 an die AMI in München.
Michael
If my thought dreams could be seen,they'd probably put my head in a guillotine
- HandamHals
- Beiträge: 49
- Registriert: Fr Jul 29, 2016 8:20 pm
- Wohnort: Aurich
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Da fällt z.B. demnächst auch GB drunter und wer weiß, welche Länder da in Zukunft noch hinzu kommen.Jorma55 hat geschrieben: ...Aber im Regelfall auch nur bei einem Verkauf in ein Land außerhalb der Eu...
Michael
------------
Gruß
Rainer
Gruß
Rainer
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
HandamHals hat geschrieben:Da fällt z.B. demnächst auch GB drunter und wer weiß, welche Länder da in Zukunft noch hinzu kommen.Jorma55 hat geschrieben: ...Aber im Regelfall auch nur bei einem Verkauf in ein Land außerhalb der Eu...
Michael
Immer mal abwarten, auf die Zollunion bzw. den freien Warenverkehr wollen die nämlich alle nicht verzichten, auch GB nicht. Dann gibt es eben entsprechende bilaterale Abkommen, so stellt sich das zumindest GB vor. Hier geht es nur um" Rosinenpickerei".
Michael
If my thought dreams could be seen,they'd probably put my head in a guillotine
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
muss ich jetzt meine in deutschland / bayern gesäte palisanderpflanze (z.zt. ca. 1,97 m hoch) registrieren lassen?
die samen wurden vor 01.01.2017 importiert, aber ich habe keine rechnung mehr.
die pflanze steht grad im treppenhaus und verliert ihre blätter. im frühjahr kommt sie wieder auf den balkon.
ich nehm sie nicht mit auf reisen. schon gar nicht mit auf auslandsreisen außerhalb der eu. erst recht nicht überseereisen nach indien oder südamerika.
nicht das sie sich dort verliebt und vermehren will.
falls sie mal meinen grünen daumen nicht überlebt, würde ich sie gern zu bindings verarbeiten.
darf ich dann quasi als produzent/gärtner des holzes eine bescheinigung ausstellen oder muss ich hierfür zertifiziert / registriert / qualifiziert / exorziert sein?
gilt dann das datum der pflanzung oder der ernte / fällung?
die samen wurden vor 01.01.2017 importiert, aber ich habe keine rechnung mehr.
die pflanze steht grad im treppenhaus und verliert ihre blätter. im frühjahr kommt sie wieder auf den balkon.
ich nehm sie nicht mit auf reisen. schon gar nicht mit auf auslandsreisen außerhalb der eu. erst recht nicht überseereisen nach indien oder südamerika.
nicht das sie sich dort verliebt und vermehren will.
falls sie mal meinen grünen daumen nicht überlebt, würde ich sie gern zu bindings verarbeiten.
darf ich dann quasi als produzent/gärtner des holzes eine bescheinigung ausstellen oder muss ich hierfür zertifiziert / registriert / qualifiziert / exorziert sein?
gilt dann das datum der pflanzung oder der ernte / fällung?
chrisb
Re: Neue Auflagen für Instrumente mit Palisander
Für den Fall, dass Du uns hier nicht verarscht, wird's jetzt wirklich interessant. Maßgeblich ist der Samen aber darauf kommt es nicht an, denn auch bei der bereits existierenden Pflanze handelt es sich um ein" Vorerwerbsexemplar". Solltest Du tatsächlich vorhaben, Teile dieser Pflanze irgendwann zu verarbeiten und zu veräußern, würde ich dir zu einer Registrierung raten. Der Fall ist speziell und dürfte eher selten vorkommen.
Michael
Michael
If my thought dreams could be seen,they'd probably put my head in a guillotine