Strafantrag gegen eBay?
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Leider scheint in dem "großen Strafrechtskommentar" nichts über das unechte Unterlassungsdelikt zu stehen. Auch der Begriff des Schadens ist eigenwillig verkürzt.
Die Besonderheit dieser Sache liegt darin, daß der Verkäufer eine Ware veräußert, die er selbst aller Wahrscheinlichkeit nach im Internet aufgelesen hat, ohne dafür zu zahlen. Verdienen durch Differenz von Einkauf und Verkauf will jeder Händler. Dies ist auch dem Käufer üblicherweise bekannt. Hier aber handelt es sich um eine Leistung, die jedermann identisch kostenlos bekommen könnte; ein Verkauf setzt also zwingend voraus, daß der Käufer dies nicht weiß. Ich unterstelle dem Verkäufer die volle Kenntnis dieses Umstandes.
Die Besonderheit dieser Sache liegt darin, daß der Verkäufer eine Ware veräußert, die er selbst aller Wahrscheinlichkeit nach im Internet aufgelesen hat, ohne dafür zu zahlen. Verdienen durch Differenz von Einkauf und Verkauf will jeder Händler. Dies ist auch dem Käufer üblicherweise bekannt. Hier aber handelt es sich um eine Leistung, die jedermann identisch kostenlos bekommen könnte; ein Verkauf setzt also zwingend voraus, daß der Käufer dies nicht weiß. Ich unterstelle dem Verkäufer die volle Kenntnis dieses Umstandes.
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Solange der Name des Programms verschwiegen wird, eMails darauf nicht beantwortet werden und behauptet wird, der Verkäufer habe die Software so weitergeben, wie er sie als Handelsware von seinem Lieferanten bekommen hat, ist es für mein Rechtsempfinden Betrug. Würde ein Käufer den Namen des Programms kennen, würde er sehr wahrscheinlich im Internet danach suchen und es sich anderweitig beschaffen. Genau dies wird aber bewusst verschwiegen. Die Staatsanwaltschaft ist dazu da, derartiges Verhalten auf Straftatbestand zu überprüfen.Bemalu hat geschrieben:Trotzdem - solange nicht klar ist, ob im Kaufpreis auch die Software enthalten ist oder nur die Dienstleistungen Download, Brennen, Labeln, sehe ich keine Handhabe von einen Betrug zu sprechen.
Bema
:
@ alle:
Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit meinem Beitrag eine solche Lawine losgetreten habe. Ganz egal, was manche denken mögen, der Strafantrag gegen den Verkäufer läuft. Wird er bestätigt, dann werde ich auch gegen eBay wegen Beihilfe zum Betrug ermitteln lassen.
Liebe Grüße
Bernd
:
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Bernd
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Strafantrag gegen ebay
Hallo, Gitarrenfreunde;
um in der an sich gut geführten SAche "Strafantrag gegen ebay" jeden falschen Eindruck zu vermeiden, möchte ich nachtragen, dass
- es auch meiner Meinung nach richtig ist, kriminellen oder vor-kriminellen Machenschaften entgegen zu treten, -
- und ich mit meinem BEitrag kein Plädoyer für kriminelles Handeln halten wollte;
- aber: Recht haben und Recht kriegen sind zwei teilweise sehr divergierende DInge; und:
- das Vertragsrecht erlaubt es durchaus, unentgeltliche Gegenstände wiederum entgeltlich zu veräußern; wie schon dargestellt; strafrechtlich ist das bei vernünftiger Würdigung auch kein Betrug.
Wie die Sache steht wäre mit Admin zu fragen, ob der Veräußerer seinerseits Lizenz- oder Patent- / Gebrauchsrechte /Urheberrechte unbekannter Dritter verletzt. Dann gälte:
- privatrechtlich kann als Beteiligter nur der verletzte Dritte klagen, nicht Bernd,
- strafrechtlich müssen handfeste Beweise vogetragen werden können; Vermutungen reichen dazu nicht aus. - So wie BErnd im letzten mail schreibt: "solange der Name des Programms verschwiegen wird"; hier müssen Sachbeweise her, und die kann letztlich nur der unbekannte Dritte tatsächlich liefern, der strafrechtlich - zumindest auf Einwand des Beschuldigten - als Zeuge, u.U. sogar gutachterlich, gehört werden müsste. - Zudem gibt es die Möglichkeit der Einstellung wegen fehlender öffentlicher Bedeutung der SAche; d.h. man muss auch einen möglichst hohen SChaden und eine hohe kriminelle Energie nachweisen können. - Und das liegt mir hier nicht zwingend vor; hier macht halt Jemand sein "Geschäftchen", auch wenn's ärgerlich ist - meiner Einschätzung nach lässt sich weder zivilrechtlich noch strafrechtlich viel machen.
Nochmals - nichts für Ungut; mir wäre es auch lieber, man könnte solches Handeln, das ja ganz bewusst unterhalb der verfolgbaren Ebene ausgeübt wird, leichter verfolgen; das ist aber nicht der FAll, weil wir im REchtsstaat leben, der grundsätzlich von einem rechtskonformen Verhalten aller seiner Bürger ausgeht - und schließlich nur die schweren kriminellen Dinge verfolgt.
Nochamsl
Jan-Peter
um in der an sich gut geführten SAche "Strafantrag gegen ebay" jeden falschen Eindruck zu vermeiden, möchte ich nachtragen, dass
- es auch meiner Meinung nach richtig ist, kriminellen oder vor-kriminellen Machenschaften entgegen zu treten, -
- und ich mit meinem BEitrag kein Plädoyer für kriminelles Handeln halten wollte;
- aber: Recht haben und Recht kriegen sind zwei teilweise sehr divergierende DInge; und:
- das Vertragsrecht erlaubt es durchaus, unentgeltliche Gegenstände wiederum entgeltlich zu veräußern; wie schon dargestellt; strafrechtlich ist das bei vernünftiger Würdigung auch kein Betrug.
Wie die Sache steht wäre mit Admin zu fragen, ob der Veräußerer seinerseits Lizenz- oder Patent- / Gebrauchsrechte /Urheberrechte unbekannter Dritter verletzt. Dann gälte:
- privatrechtlich kann als Beteiligter nur der verletzte Dritte klagen, nicht Bernd,
- strafrechtlich müssen handfeste Beweise vogetragen werden können; Vermutungen reichen dazu nicht aus. - So wie BErnd im letzten mail schreibt: "solange der Name des Programms verschwiegen wird"; hier müssen Sachbeweise her, und die kann letztlich nur der unbekannte Dritte tatsächlich liefern, der strafrechtlich - zumindest auf Einwand des Beschuldigten - als Zeuge, u.U. sogar gutachterlich, gehört werden müsste. - Zudem gibt es die Möglichkeit der Einstellung wegen fehlender öffentlicher Bedeutung der SAche; d.h. man muss auch einen möglichst hohen SChaden und eine hohe kriminelle Energie nachweisen können. - Und das liegt mir hier nicht zwingend vor; hier macht halt Jemand sein "Geschäftchen", auch wenn's ärgerlich ist - meiner Einschätzung nach lässt sich weder zivilrechtlich noch strafrechtlich viel machen.
Nochmals - nichts für Ungut; mir wäre es auch lieber, man könnte solches Handeln, das ja ganz bewusst unterhalb der verfolgbaren Ebene ausgeübt wird, leichter verfolgen; das ist aber nicht der FAll, weil wir im REchtsstaat leben, der grundsätzlich von einem rechtskonformen Verhalten aller seiner Bürger ausgeht - und schließlich nur die schweren kriminellen Dinge verfolgt.
Nochamsl
Jan-Peter
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@Jan-Peter: Meinst Du das alles eigentlich wirklich ernst ?
PS: Ich nehme die Frage zurück, das war provokant doof. Vergiß sie einfach, Jan-Peter.
PS: Ich nehme die Frage zurück, das war provokant doof. Vergiß sie einfach, Jan-Peter.
Zuletzt geändert von Admin am Mi Jul 25, 2007 3:47 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Sorry, wenn ich jetzt ein bischen pampig werde.
Offenbar können hier einige Wenige sich als rechtskundig aufspielende Hobbyjuristen nicht richtig lesen, z. b. Jan Peter.
Was wollt Ihr mir alles über Klage, Zivil- und Strafrecht erzählen! Mag sein, dass der eine oder andere Hobbyspekulant im Endeffekt recht haben möge, aber Ihr urteilt über den 2. Schritt, der nicht auf meinem Mist wachsen wird. Wo bitte steht, dass ich Klage erheben werde oder erhoben habe?? Ich sprach lediglich von einem Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung eines Straftatbestandes. Wenn die es für richtig befindet, dann wird die STAATSANWALTSCHAFT Klage erheben, nicht ich! Und dann dieser gutachterliche Quatsch. Es reicht völlig aus, sich die Angebote und die Website des Anbieters anzuschauen. Dafür braucht man kein Gutachten. Wer nur ein bischen Sachverstand oder eine kaufmännische Ausbildung hat, der kann die Begriffe "Strafantrag" und "Klage" auseinanderhalten und versteht sie als eigenständige Vorgänge.
Also Ihr nicht fachkundigen Hobbyjuristen, Besserwisser und Klugscheißer: Bitte textet diesen Thread mit unqualifizierten Bemerkungen und Eurem juristischen Weitblick voll, bis er aus den Nähten platzt. Ich habe nicht die Zeit, auch keine Lust, zu jedem Pups meine Meinung zu sagen. Ich habe Urlaub, bald Geburtstag und wichtigeres zu tun.
Ich danke allen, die mich in meinem Vorhaben bestätigen, für die moralische Unterstüzung sowie Reinhard für seine fachlich dienlichen Hinweise und Anmerkungen. Ich schreibe erst wieder hier rein, wenn es was Neues gibt.
Genießt den Sommer und die Musik!
Offenbar können hier einige Wenige sich als rechtskundig aufspielende Hobbyjuristen nicht richtig lesen, z. b. Jan Peter.
Was wollt Ihr mir alles über Klage, Zivil- und Strafrecht erzählen! Mag sein, dass der eine oder andere Hobbyspekulant im Endeffekt recht haben möge, aber Ihr urteilt über den 2. Schritt, der nicht auf meinem Mist wachsen wird. Wo bitte steht, dass ich Klage erheben werde oder erhoben habe?? Ich sprach lediglich von einem Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung eines Straftatbestandes. Wenn die es für richtig befindet, dann wird die STAATSANWALTSCHAFT Klage erheben, nicht ich! Und dann dieser gutachterliche Quatsch. Es reicht völlig aus, sich die Angebote und die Website des Anbieters anzuschauen. Dafür braucht man kein Gutachten. Wer nur ein bischen Sachverstand oder eine kaufmännische Ausbildung hat, der kann die Begriffe "Strafantrag" und "Klage" auseinanderhalten und versteht sie als eigenständige Vorgänge.
Also Ihr nicht fachkundigen Hobbyjuristen, Besserwisser und Klugscheißer: Bitte textet diesen Thread mit unqualifizierten Bemerkungen und Eurem juristischen Weitblick voll, bis er aus den Nähten platzt. Ich habe nicht die Zeit, auch keine Lust, zu jedem Pups meine Meinung zu sagen. Ich habe Urlaub, bald Geburtstag und wichtigeres zu tun.
Ich danke allen, die mich in meinem Vorhaben bestätigen, für die moralische Unterstüzung sowie Reinhard für seine fachlich dienlichen Hinweise und Anmerkungen. Ich schreibe erst wieder hier rein, wenn es was Neues gibt.
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Zuletzt geändert von Bernd C. Hoffmann am Mi Jul 25, 2007 3:45 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Bernd
:
Klassik & Flamenco
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Bernd
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Der Admin war auch zu frech. Nein, ich meine, jetzt muß ich einfach die Bremse ziehen. Die rechtlichen Überlegungen sind sicher interessant und die Frage, ob ein Straftatbestand vorliegt, nicht eindeutig, vielleicht aber durchaus naheliegend.
Was manchen möglicherweise zum Widerspruch gereizt haben mag, so habe ich das jedenfalls verstanden, ist die Tatsache, daß das Ganze sich im Bagatellbereich abspielt. Nun hat der Thread aber ein Ausmaß an Hitzköpfigkeit angenommen, den ich allmählich als dem Frieden abträglich empfinde. Vielleicht wäre es möglich - und darum bitte ich - die Sache jetzt auf sich beruhen zu lassen. Mag die Verfolgungsbehörde über den Sachverhalt befinden.
Was manchen möglicherweise zum Widerspruch gereizt haben mag, so habe ich das jedenfalls verstanden, ist die Tatsache, daß das Ganze sich im Bagatellbereich abspielt. Nun hat der Thread aber ein Ausmaß an Hitzköpfigkeit angenommen, den ich allmählich als dem Frieden abträglich empfinde. Vielleicht wäre es möglich - und darum bitte ich - die Sache jetzt auf sich beruhen zu lassen. Mag die Verfolgungsbehörde über den Sachverhalt befinden.
Strafantrag gegen ebay
Hallo, Gitarrenfreunde;
also: weder von Bernd noch von admin sehe ich mich provoziert oder angegriffen! Ich selbst wollte das wirklich auch nicht!- Das Dilemma, auf das ich allein hinweisen wollte, ist:
- grundsätzlich stimme ich mit Bernd oder admin überein;
- aber: die Sache ist nicht wirklich beweisbar und liegt aus gerichtlicher Sicht ,wie RB sagt, ohnehin im Bagatellbereich;
- das Problem: der an sich richtig beklagte Graubereich vor-kriminellen Handelns bleibt ohne zivilrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen, was der ganze Sache weiteren Vorschub leistet, ohne dass das (leider) nennenswert verhindert werden kann.
Aber damit will ich meinerseits ebenso dem Tip von RB folgen und lieber wieder das Gitarre-Spielen aufnehmen.
P.S. Noch an admin: Wenn man mit rechtlichen Sachverhalten zu tun hat, muss man leider auch Dinge ernst nehmen, von denen man persönlich nicht überzeugt ist oder von denen man weiß, dass sie nicht richtig, aber nirgends einklagbar sind.
Und nun gut [Ein-] Klang
Euer
Jan-Peter
also: weder von Bernd noch von admin sehe ich mich provoziert oder angegriffen! Ich selbst wollte das wirklich auch nicht!- Das Dilemma, auf das ich allein hinweisen wollte, ist:
- grundsätzlich stimme ich mit Bernd oder admin überein;
- aber: die Sache ist nicht wirklich beweisbar und liegt aus gerichtlicher Sicht ,wie RB sagt, ohnehin im Bagatellbereich;
- das Problem: der an sich richtig beklagte Graubereich vor-kriminellen Handelns bleibt ohne zivilrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen, was der ganze Sache weiteren Vorschub leistet, ohne dass das (leider) nennenswert verhindert werden kann.
Aber damit will ich meinerseits ebenso dem Tip von RB folgen und lieber wieder das Gitarre-Spielen aufnehmen.
P.S. Noch an admin: Wenn man mit rechtlichen Sachverhalten zu tun hat, muss man leider auch Dinge ernst nehmen, von denen man persönlich nicht überzeugt ist oder von denen man weiß, dass sie nicht richtig, aber nirgends einklagbar sind.
Und nun gut [Ein-] Klang
Euer
Jan-Peter
Lowden L 32 P
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Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Offenbar können hier einige Wenige sich als rechtskundig aufspielende Hobbyjuristen nicht richtig lesen, z. b. Jan Peter.
Bernd C. Hoffmann hat geschrieben:Also Ihr nicht fachkundigen Hobbyjuristen, Besserwisser und Klugscheißer:
Hallo RB,RB hat geschrieben:...und darum bitte ich - die Sache jetzt auf sich beruhen zu lassen.
ich verstehe ja Deinen Wunsch, das Thema nun zu beenden. Aber die Aussagen von Bernd eignen sich nun wirklich nicht als Schlusswort.
Würde man mit der gleichen Akribie seine Verfehlungen verfolgen, wäre eine Anzeige wegen Beleidigung nur logisch. Ist es nicht interessant, dass sich hier alle sachlich und freundlich geäussert haben und nur einer über die Stränge schlägt ...
Bema
Matrtin-D-41 / Yahama LLX-16
Sagen wir mal so: Im Prinzip schon, aber es ist doch auch im Bagatellbereich . Wie sagte doch Schneider-Lützgendorf so schön:
"Das Flüchten in Kraftausdrücke werte ich gelegentlich auch als Ausdruck einer gewissen Frustration, wie sie aus unerwiderter Liebe zu kommen pflegt." (Prof. Dr. Wolfram Schneider-Lützgendorf in "Abgrenzungsstrategien des Soziopathen" - Forensisch-psychiatrische Schriftenreihe Band 14)
"Das Flüchten in Kraftausdrücke werte ich gelegentlich auch als Ausdruck einer gewissen Frustration, wie sie aus unerwiderter Liebe zu kommen pflegt." (Prof. Dr. Wolfram Schneider-Lützgendorf in "Abgrenzungsstrategien des Soziopathen" - Forensisch-psychiatrische Schriftenreihe Band 14)
Re: Strafantrag gegen eBay?
Wenn man den Machenschaften von "Famitec" tatsächlich ein Ende bereiten wollte, so wäre es möglicherweise effektiver, dem entsprechenden Finanzamt einen Tipp zu geben. Wer aus der Luft heraus mit Produkten anderer Leute bei ebay in großem Umfang sein Geld verdient, dessen Gewerbesteuererklärung ist sicher "kreativ" - wenn es denn überhaupt eine gibt...